Zone WA 4 · Frauenfeld

Thurgau · BFS 4566 · Gemeindeprofil · alle 28 Zonen

Die Zone WA 4 in Frauenfeld (Thurgau) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≥ 3 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Gebäudelänge ≤ 60 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan (Katasterplan)
  • Grundrisse aller Geschosse 1:100
  • Fassadenflucht- und Schnittpläne mit Terrain- und Höhenangaben
  • Projektplan der Umgebungsgestaltung
  • Kanalisationseingabe (Entwässerung)
  • Visiere vor Einreichung des Baugesuchs
  • Plandarstellung nach SIA 400:2000 inkl. Plankopf-Vorgaben
  • Situationsplan auf Basis Amtlicher Vermessung mit Unterschrift des Nachführungsgeometers
  • Erweiterte Anforderungen an Schnitte, Ansichten und Umgebungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach)
  • Nachweis Geschossflächen- oder Baumassenziffer
  • Formular «Deklaration für Erdarbeiten»
  • Schutzraumeingabe (Zivilschutz)
  • Energietechnischer Nachweis (ENV)
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Einreichung 3-fach in Papierform plus digital (PDF per Downloadlink)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Frauenfeld, in denen «WA 4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 2.1BZO Baureglement Frauenfeld · S. 9

2.1 Bauzonen

PBV § 5, Wohnzonen

Wohnzonen

1Die Wohnzone W 1 ist für Einfamilienhäuser reserviert. Doppel- und Reiheneinfamilienhäuser sind gestattet.

2In den Wohnzonen W 3 und W 4 sind Einfamilien- / Doppeleinfamilien- sowie Reiheneinfamilienhäuser nicht zulässig.

3Der Gewerbe- und Dienstleistungsanteil darf höchstens ½ der Summe der zulässigen Geschossflächen betragen.

PBV § 7, Wohn- und Arbeitszonen

Wohn- und Arbeitszonen In den Wohn- und Arbeitszonen WA 3 und WA 4 sind Einfamilien- / Doppeleinfamilien- sowie Reiheneinfamilienhäuser nicht zulässig.

PBV § 6, Dorfzonen

Dorfzonen Der Abbruch von Bauten bedingt, dass keine Beeinträchtigung des Strassen- und Platzbildes eintritt oder gleichzeitig ein bewilligtes Ersatzvorhaben vorliegt.

Kernzone Altstadt

1Die Kernzone Altstadt bezweckt die Erhaltung und Förderung der Altstadt als städtebauliches Kulturgut und Wohnquartier sowie als lebendiges Einkaufs- und Begegnungszentrum.

2Zulässig sind Wohnungen, mässig störende Betriebe sowie Mischbauten.

3Alle Bauten und baulichen Veränderungen, Reklamen, Ausstattungen und Einrichtungen haben sich ins historische Stadtbild einzufügen. Die Eigenart der Gebäude, Strassen und Plätze darf nicht beeinträchtigt werden. Bestehende Fassadenfluchten, Traufhöhen und Gestaltungselemente sind zu respektieren. Die bauliche Erneuerung hat grundsätzlich unter Wahrung der bestehenden Gebäudeform und unter möglichster Schonung der bestehenden Substanz zu erfolgen.

4Der Abbruch von Bauten bedingt, dass keine Beeinträchtigung des Strassen- und Platzbildes …

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Art. 3.6BZO Baureglement Frauenfeld · S. 20

3.6 Nebennutzflächen

PBG § 106, Baubewilligung, Nebenbestimmungen PBV § 42, Gesundheit Nebennutzflächen

1In Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Eingangs genügend grosse, gemeinsame Abstellräume und/oder gut beleuchtete, überdachte Abstellanlagen für Zweiräder vorzusehen. Der Parkierungsbedarf wird vom Stadtrat unter Berücksichtigung der jeweils gültigen VSS-Normen bestimmt. SN 640 065/066, Veloparkierung

Veloparkierung - Handbuch (ASTRA, 2008)

2In Mehrfamilienhäusern sind den Wohnungen zugehörige Abstellräume von mindestens 8 % der jeweiligen Geschossfläche zu erstellen.

PBG §§ 98 - 111, Bewilligungsverfahren

Baubewilligungsverfahren PBG § 98, Bewilligungspflicht PBV §§ 51 - 55, Baubewilligungs- und Kontrollverfahren Ausnahmebewilligung Der Stadtrat kann in Dorf- und Kernzonen zum Schutz des Ortsbilds und zur Siedlungserneuerung Ausnahmen von den Bau- und Gestaltungsvorschriften gewähren.

PBG § 92, Ausnahmen

Seite 16

Baureglement der Stadt Frauenfeld

Schlussbestimmungen Zonenbezeichnung Die geltenden Zonenbezeichnungen der Stadt Frauenfeld werden wie folgt vereinheitlicht: Bezeichnung bisher Bezeichnung neu WE Wohnzone für Ein- und Zweifamilienhäuser (1) W 1 Wohnzone 1 WE Wohnzone für Ein- und Zweifamilienhäuser (2a,2b) W 2a Wohnzone 2a W2 Wohnzone 2 Vollgeschosse W 2b Wohnzone 2b W3 Wohnzone 3 Vollgeschosse W 3 Wohnzone 3 W4 Wohnzone 4 Vollgeschosse W 4 Wohnzone 4 WS Wohnzone mit Umgebungs- und Baumschutz W 2b Wohnzone 2b mit der überlagernden Zone

Bs Baumschutzzone

WG2 Wohn- und Gewerb …

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Art. 19BZO Baureglement Frauenfeld · S. 4

19

Seite II

Baureglement der Stadt Frauenfeld Allgemeine Bestimmungen Hinweise / Erläuterungen Zweck und Geltungsbereich RPG Art. 1, 3 Ziele und Grundsätze PBG § 18, Baureglement TG NHG § 10, geschützte Objekte

1Das Baureglement ordnet, in Verbindung mit den Richt- und Nutzungsplänen und unter Beachtung der Vorschriften des Bundes und des Kantons, das Planungs- und Bauwesen.

2Das Baureglement gilt für das Gebiet der Stadt Frauenfeld. Bestandteile der Kommunalplanung PBG § 8, Planungspflicht, Leistungsvereinbarung TG NHG § 10, geschützte Objekte PBG § 36, Erschliessungspflicht Die Kommunalplanung umfasst den Richtplan, den Rahmennutzungsplan (Baureglement, Zonenplan), Sondernutzungspläne (Schutz-, Gestaltungs- und Baulinienpläne) mit den zugehörigen Vorschriften. Zuständigkeiten PBG § 4, Zuständigkeit der Gemeinde GO Art. 31, Befugnisse des Gemeinderates; Art. 32, Vorbehalt des Referendums

1Geringfügige Änderungen und Anpassungen von Baureglement und Zonenplan können durch den Stadtrat, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums, beschlossen werden.

2Der Stadtrat erlässt:

a)Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums:

–Gestaltungspläne nach § 23 und 24 PBG;

b)In eigener Kompetenz:

–Baulinienpläne nach § 25 PBG

–Versorgungs- und Entsorgungspläne

–Grenzbereinigungen nach § 59 PBG

–Landumlegungen nach § 51 PBG

–Richtpläne nach § 14 PBG

–Erschliessungsprogramm nach Art. 19 RPG

–Gestaltungspläne, die nicht dem Referendum unterstehen.

3Das Amt für Hochbau und Stadtplanung ist Auskunftsstelle in Baufragen.

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Baureglement der Stadt Frauenfel …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«In den Wohn- und Arbeitszonen WA 3 und WA 4 sind Einfamilien- / Doppeleinfamilien- sowie Reiheneinfamilienhäuser nicht zulässig.» · Art. 2.1

Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Geschossflächenziffer (GFZ)≤ 1.3Art. 19, S. 40.90
Vollgeschosse≥ 3 VollgeschosseArt. 19, S. 40.75
Fassadenhöhe≤ 17.5 mArt. 19, S. 40.90
Gebäudelänge≤ 60 mArt. 19, S. 40.90
Grenzabstand (klein)≥ 6 mArt. 19, S. 40.90
Grenzabstand (gross)≥ 9 mArt. 19, S. 40.90

Extrahiert aus der BZO Frauenfeld (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WA 4

Was gilt in der Zone WA 4 in Frauenfeld?
Vollgeschosse ≥ 3 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Gebäudelänge ≤ 60 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Frauenfeld erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WA 4 sein?
Laut BZO Frauenfeld: Vollgeschosse ≥ 3 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WA 4 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Grenzabstand (gross) ≥ 9 m, nach der Bau- und Zonenordnung Frauenfeld. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Frauenfeld?
16 Pflichtunterlagen, darunter Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach), Situationsplan (Katasterplan), Grundrisse aller Geschosse 1:100. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Frauenfeld ein?
Baugesuche in Frauenfeld laufen über Papier. Zuständig ist Amt für Hochbau und Stadtplanung, Bankplatz 3, 8501 Frauenfeld. Ablauf nach der Einreichung →

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