Zone L · Frauenfeld

Thurgau · BFS 4566 · Gemeindeprofil · alle 28 Zonen

Die Zone L in Frauenfeld (Thurgau) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan (Katasterplan)
  • Grundrisse aller Geschosse 1:100
  • Fassadenflucht- und Schnittpläne mit Terrain- und Höhenangaben
  • Projektplan der Umgebungsgestaltung
  • Kanalisationseingabe (Entwässerung)
  • Visiere vor Einreichung des Baugesuchs
  • Plandarstellung nach SIA 400:2000 inkl. Plankopf-Vorgaben
  • Situationsplan auf Basis Amtlicher Vermessung mit Unterschrift des Nachführungsgeometers
  • Erweiterte Anforderungen an Schnitte, Ansichten und Umgebungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach)
  • Nachweis Geschossflächen- oder Baumassenziffer
  • Formular «Deklaration für Erdarbeiten»
  • Schutzraumeingabe (Zivilschutz)
  • Energietechnischer Nachweis (ENV)
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Einreichung 3-fach in Papierform plus digital (PDF per Downloadlink)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Frauenfeld, in denen «L» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 2.1BZO Baureglement Frauenfeld · S. 9

2.1 Bauzonen

PBV § 5, Wohnzonen

Wohnzonen

1Die Wohnzone W 1 ist für Einfamilienhäuser reserviert. Doppel- und Reiheneinfamilienhäuser sind gestattet.

2In den Wohnzonen W 3 und W 4 sind Einfamilien- / Doppeleinfamilien- sowie Reiheneinfamilienhäuser nicht zulässig.

3Der Gewerbe- und Dienstleistungsanteil darf höchstens ½ der Summe der zulässigen Geschossflächen betragen.

PBV § 7, Wohn- und Arbeitszonen

Wohn- und Arbeitszonen In den Wohn- und Arbeitszonen WA 3 und WA 4 sind Einfamilien- / Doppeleinfamilien- sowie Reiheneinfamilienhäuser nicht zulässig.

PBV § 6, Dorfzonen

Dorfzonen Der Abbruch von Bauten bedingt, dass keine Beeinträchtigung des Strassen- und Platzbildes eintritt oder gleichzeitig ein bewilligtes Ersatzvorhaben vorliegt.

Kernzone Altstadt

1Die Kernzone Altstadt bezweckt die Erhaltung und Förderung der Altstadt als städtebauliches Kulturgut und Wohnquartier sowie als lebendiges Einkaufs- und Begegnungszentrum.

2Zulässig sind Wohnungen, mässig störende Betriebe sowie Mischbauten.

3Alle Bauten und baulichen Veränderungen, Reklamen, Ausstattungen und Einrichtungen haben sich ins historische Stadtbild einzufügen. Die Eigenart der Gebäude, Strassen und Plätze darf nicht beeinträchtigt werden. Bestehende Fassadenfluchten, Traufhöhen und Gestaltungselemente sind zu respektieren. Die bauliche Erneuerung hat grundsätzlich unter Wahrung der bestehenden Gebäudeform und unter möglichster Schonung der bestehenden Substanz zu erfolgen.

4Der Abbruch von Bauten bedingt, dass keine Beeinträchtigung des Strassen- und Platzbildes …

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Art. 3.2BZO Baureglement Frauenfeld · S. 15

3.2 Besondere Abstände

PBG §§ 74-77, Abstände StrWG §§ 40-45, Abstände gegenüber Strassen FlGG § 4, Einzäunungen FlGG § 5, Pflanzungen

PBV § 22, Kleinbauten, Anbauten PBV § 23, Unterniveaubauten PBV § 27, Untergeschosse Grenzabstand

1In den Wohnzonen und Wohn- und Arbeitszonen gilt auf der am stärksten nach Süden oder Westen gerichteten Längsseite der grosse, auf den übrigen Seiten der kleine Grenzabstand. In Zweifelsfällen bestimmt der Stadtrat die massgebende Gebäudeseite. Für Gewerbebauten mit höchstens einer Wohnung und eingeschossige Gebäudeteile (z.B. Wintergarten) gilt allseitig der kleine Grenzabstand.

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Baureglement der Stadt Frauenfeld

2An- und Kleinbauten dürfen auf einer Anstosslänge von höchstens 7.0 m, Unterniveaubauten auf der ganzen Länge mit einem verminderten Grenzabstand von 2.0 m erstellt werden.

3Für unterirdische Bauten, Erdkollektoren, Zufahrten und befestigte Plätze gilt ein Grenzabstand von mindestens 0.5 m. Gehen von ihnen wesentliche Immissionen auf das Nachbargrundstück aus, beträgt der Grenzabstand mindestens 3.0 m.

4Für Mauern, Grenzwände und ähnliche, lichtundurchlässige Grenzvorrichtungen gilt bis 1.80 m Höhe ein Grenzabstand von der Hälfte der Höhe. Ab einer Höhe von 1.80 m gelten die Grenzabstände von Gebäuden.

5Gestaltete Böschungen und Hangsicherungen haben einen Grenzabstand von mindestens 0.6 m einzuhalten.

FIGG § 7, Messweise

6Bäume haben einen Grenzabstand von mindestens 3.0 m einzuhalten und sind in der Höhe nicht beschränkt.

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Baureglement der Stadt Frauenfeld

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Art. 3.6BZO Baureglement Frauenfeld · S. 20

3.6 Nebennutzflächen

PBG § 106, Baubewilligung, Nebenbestimmungen PBV § 42, Gesundheit Nebennutzflächen

1In Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Eingangs genügend grosse, gemeinsame Abstellräume und/oder gut beleuchtete, überdachte Abstellanlagen für Zweiräder vorzusehen. Der Parkierungsbedarf wird vom Stadtrat unter Berücksichtigung der jeweils gültigen VSS-Normen bestimmt. SN 640 065/066, Veloparkierung

Veloparkierung - Handbuch (ASTRA, 2008)

2In Mehrfamilienhäusern sind den Wohnungen zugehörige Abstellräume von mindestens 8 % der jeweiligen Geschossfläche zu erstellen.

PBG §§ 98 - 111, Bewilligungsverfahren

Baubewilligungsverfahren PBG § 98, Bewilligungspflicht PBV §§ 51 - 55, Baubewilligungs- und Kontrollverfahren Ausnahmebewilligung Der Stadtrat kann in Dorf- und Kernzonen zum Schutz des Ortsbilds und zur Siedlungserneuerung Ausnahmen von den Bau- und Gestaltungsvorschriften gewähren.

PBG § 92, Ausnahmen

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Baureglement der Stadt Frauenfeld

Schlussbestimmungen Zonenbezeichnung Die geltenden Zonenbezeichnungen der Stadt Frauenfeld werden wie folgt vereinheitlicht: Bezeichnung bisher Bezeichnung neu WE Wohnzone für Ein- und Zweifamilienhäuser (1) W 1 Wohnzone 1 WE Wohnzone für Ein- und Zweifamilienhäuser (2a,2b) W 2a Wohnzone 2a W2 Wohnzone 2 Vollgeschosse W 2b Wohnzone 2b W3 Wohnzone 3 Vollgeschosse W 3 Wohnzone 3 W4 Wohnzone 4 Vollgeschosse W 4 Wohnzone 4 WS Wohnzone mit Umgebungs- und Baumschutz W 2b Wohnzone 2b mit der überlagernden Zone

Bs Baumschutzzone

WG2 Wohn- und Gewerb …

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Art. 19BZO Baureglement Frauenfeld · S. 4

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Baureglement der Stadt Frauenfeld Allgemeine Bestimmungen Hinweise / Erläuterungen Zweck und Geltungsbereich RPG Art. 1, 3 Ziele und Grundsätze PBG § 18, Baureglement TG NHG § 10, geschützte Objekte

1Das Baureglement ordnet, in Verbindung mit den Richt- und Nutzungsplänen und unter Beachtung der Vorschriften des Bundes und des Kantons, das Planungs- und Bauwesen.

2Das Baureglement gilt für das Gebiet der Stadt Frauenfeld. Bestandteile der Kommunalplanung PBG § 8, Planungspflicht, Leistungsvereinbarung TG NHG § 10, geschützte Objekte PBG § 36, Erschliessungspflicht Die Kommunalplanung umfasst den Richtplan, den Rahmennutzungsplan (Baureglement, Zonenplan), Sondernutzungspläne (Schutz-, Gestaltungs- und Baulinienpläne) mit den zugehörigen Vorschriften. Zuständigkeiten PBG § 4, Zuständigkeit der Gemeinde GO Art. 31, Befugnisse des Gemeinderates; Art. 32, Vorbehalt des Referendums

1Geringfügige Änderungen und Anpassungen von Baureglement und Zonenplan können durch den Stadtrat, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums, beschlossen werden.

2Der Stadtrat erlässt:

a)Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums:

–Gestaltungspläne nach § 23 und 24 PBG;

b)In eigener Kompetenz:

–Baulinienpläne nach § 25 PBG

–Versorgungs- und Entsorgungspläne

–Grenzbereinigungen nach § 59 PBG

–Landumlegungen nach § 51 PBG

–Richtpläne nach § 14 PBG

–Erschliessungsprogramm nach Art. 19 RPG

–Gestaltungspläne, die nicht dem Referendum unterstehen.

3Das Amt für Hochbau und Stadtplanung ist Auskunftsstelle in Baufragen.

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Baureglement der Stadt Frauenfel …

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Art. 814.318BZO Baureglement Frauenfeld · S. 23

814.318 LSV Lärmschutz-Verordnung

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Art. 922.0.10BZO Baureglement Frauenfeld · S. 23

922.0.10

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Baureglement der Stadt Frauenfeld

Normen und Richtlinien

Bei der Planung von Bauten und Anlagen sind folgende Normen und Richtlinien zu beachten:

SN 521 500
Hindernisfreie Bauten (Ausgabe 2009)
SN 592 000
Liegenschaftsentwässerung (Ausgabe 2012)
SN 640 066
Parkieren; Projektierung von Veloparkierungsanlagen (Ausgabe 2011)
SN 640 281
Parkieren; Angebot an Parkfeldern für Personenwagen (Ausgabe 2006)
SN 640 291a
Parkieren; Anordnung und Geometrie der Parkierungsanlagen (Ausgabe 2006)
SN 640 050

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 23) verbindlich lesbar.

Grundstückzufahrten (Ausgabe 1993)

SIA 112/1 Nachhaltiges Bauen - Hochbau SIA 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten SIA 180 Wärme- und Feuchteschutz im Hochbau SIA 181 Schallschutz im Hochbau SIA 358 Geländer und Brüstungen SIA 380/1 Thermische Energie im Hochbau SIA 384/1 Heizungsanlagen in Gebäuden

VKF Brandschutznorm

bfu / Suva Sicherheitsempfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung und der Suva

EKAS Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit

Abkürzungsverzeichnis

ASTRA Bundesamt für Strassen BAFU Bundesamt für Umwelt DBU Departement für Bau und Umwelt (Thurgau) FlGG Gesetz über Flur und Garten GO Gemeindeordnung IVHB Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe LSV Eidg. Lärmschutz-Verordnung LwG Bundesgesetz über die Landwirtschaft

NHG / NHV
Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz mit Verordnung
PBG / PBV
Planungs- und Baugesetz mit Verordnung
RPG / RPV

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 23) verbindlich lesbar.

Eidg. Raumplanungsgesetz mit Verordnung SIA Schw …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Fassadenhöhe≤ 10.5 mArt. 19, S. 40.90
Fassadenhöhe traufseitig≤ 8 mArt. 19, S. 40.75
Gebäudelänge≤ 40 mArt. 19, S. 40.85
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 19, S. 40.90
Grenzabstand (gross)≥ 4 mArt. 19, S. 40.90

Extrahiert aus der BZO Frauenfeld (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone L

Was gilt in der Zone L in Frauenfeld?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Frauenfeld erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone L einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Frauenfeld. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Frauenfeld?
16 Pflichtunterlagen, darunter Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach), Situationsplan (Katasterplan), Grundrisse aller Geschosse 1:100. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Frauenfeld ein?
Baugesuche in Frauenfeld laufen über Papier. Zuständig ist Amt für Hochbau und Stadtplanung, Bankplatz 3, 8501 Frauenfeld. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone L in der BZO Frauenfeld?
6 Artikel der Bau- und Zonenordnung Frauenfeld erwähnen die Zone L namentlich, darunter Art. 2.1, Art. 3.2, Art. 3.6. BZO Frauenfeld lesen →

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