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Art. 19 · Campingzone

BZO Baureglement Frauenfeld · S. 4 · Original-PDF

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Baureglement der Stadt Frauenfeld Allgemeine Bestimmungen Hinweise / Erläuterungen Zweck und Geltungsbereich RPG Art. 1, 3 Ziele und Grundsätze PBG § 18, Baureglement TG NHG § 10, geschützte Objekte

1Das Baureglement ordnet, in Verbindung mit den Richt- und Nutzungsplänen und unter Beachtung der Vorschriften des Bundes und des Kantons, das Planungs- und Bauwesen.

2Das Baureglement gilt für das Gebiet der Stadt Frauenfeld. Bestandteile der Kommunalplanung PBG § 8, Planungspflicht, Leistungsvereinbarung TG NHG § 10, geschützte Objekte PBG § 36, Erschliessungspflicht Die Kommunalplanung umfasst den Richtplan, den Rahmennutzungsplan (Baureglement, Zonenplan), Sondernutzungspläne (Schutz-, Gestaltungs- und Baulinienpläne) mit den zugehörigen Vorschriften. Zuständigkeiten PBG § 4, Zuständigkeit der Gemeinde GO Art. 31, Befugnisse des Gemeinderates; Art. 32, Vorbehalt des Referendums

1Geringfügige Änderungen und Anpassungen von Baureglement und Zonenplan können durch den Stadtrat, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums, beschlossen werden.

2Der Stadtrat erlässt:

a)Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums:

–Gestaltungspläne nach § 23 und 24 PBG;

b)In eigener Kompetenz:

–Baulinienpläne nach § 25 PBG

–Versorgungs- und Entsorgungspläne

–Grenzbereinigungen nach § 59 PBG

–Landumlegungen nach § 51 PBG

–Richtpläne nach § 14 PBG

–Erschliessungsprogramm nach Art. 19 RPG

–Gestaltungspläne, die nicht dem Referendum unterstehen.

3Das Amt für Hochbau und Stadtplanung ist Auskunftsstelle in Baufragen.

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Baureglement der Stadt Frauenfeld Nutzungszonen Zoneneinteilung In der folgenden Liste sind die im Zonenplan der Stadt Frauenfeld vorkommenden Zonen und Lärmempfindlichkeitsstufen (ES) aufgeführt. Nutzungszonen: Abk. ES A. Bauzonen Wohnzone 1 W 1 II Wohnzone 2a W 2a II Wohnzone 2b W 2b II

Wohnzone 3 W 3 II
Wohnzone 4 W 4 II
Wohn- und Arbeitszone 2 WA 2 III
Wohn- und Arbeitszone 3 WA 3 III
Wohn- und Arbeitszone 4 WA 4 III
Dorfzone 2 D 2 III

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.

Kernzone Altstadt KA III Kernzone Vorstadt (3/4/5) KV III Kernzone Stadt (3/4/5) KS III Arbeitszone a (Kleingewerbe, Dienstleistung) A a III Arbeitszone A IV Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Oe III 1) Zone für Sport-, Freizeit- und Grünanlagen OeA III 2) Zone für militärische Bauten und Anlagen OeM III Sonderbauzone Zoo SZ III Sonderbauzone Familiengärten SF III Campingzone Cp III

Freihaltezone FZ III
B. Landwirtschaftszonen
Landwirtschaftszone L III
Landwirtschaftszone für besondere Nutzungen
(Pflanzenbau) LP III

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Landwirtschaftszone Rebbau LR III C. Schutzzonen Landschaftsschutzzone Ls III Naturschutzzone Ns III D. Weitere Zonen Waffenplatzzone Wp III E. Überlagernde Zonen Zone für publikumsintensive Nutzungen PiN - Ortsbild- / Umgebungsschutzzone Os - Baumschutzzone Bs - Zone mit Gestaltungsplanpflicht Gp -

PBG § 17, Zonenplan

LSV, Art. 43, Empfindlichkeitsstufen

Darstellung im Zonenplan hellgelb gelb hellorange orange rot hellorange mit hellvioletten Streifen orange mit hellvioletten Streifen rot mit hellvioletten Streifen braunbeige braun rostbraun mit Zahl violett mit Zahl lila blau grau grau mit hellgrünen Streifen grau mit schwarzem Linienraster hellgrün mit hellorangen Streifen hellgrün mit schwarzem Punktraster grau mit roten Streifen hellgrün pastellgrün pastellgrün mit lila Streifen pastellgrün mit schwarzem Strichraster grün blaugrün / blaugrüne Streifen graugrün rosa Schraffur mit Umrandung Schwarze Umrandung grüne Kreise blaupunktierte Umrandung

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Baureglement der Stadt Frauenfeld

1) Für Frauenfeld gilt generell in der Oe-Zone ES II. Für die folgenden Oe-Zonen gilt für Bauten mit lärmempfindlichen Räumen eine Einstufung in die ES III: Kaserne Stadt und kant. Zeughaus; Eidg. Zeughaus; unteres Mätteli; Gebiet Pünten; Kläranlage; Zivilschutzanlage Galgenholz; Gebiet Henke; PTT-Garage Langdorf; Reservoir Bühl; Armbrust-Schiessanlage 2) Für die folgenden OeA-Zonen in Frauenfeld gilt für Bauten mit lärmempfindlichen Räumen eine Einstufung in die ES II: Friedhof; Anlage Spielwiesenweg; Park Konvikt Masstabelle Zone Abk. Geschoss- Dach- Fassaden- traufseitige giebel- min. max. Grenzflächenziffer form höhe (FH) Fassaden- seitige Anzahl Gebäude- abstand (GFZ) 4), 5), 6) höhe (FHtr) Fassaden- Vollge- länge klein / gross höhe (FHgi) schosse

Wohnzonen W FD/PD 7.5 - -
W 1 0.55 1) - 25 4.0 / 6.0
SD - 5.0 9.5

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FD/PD 10.5 - -
W 2a 0.6 1) - 30 4.0 / 6.0
SD - 8.0 12.5

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FD/PD 10.5 - -
W 2b 0.7 1), 2) - 35 4.0 / 6.0
SD - 8.0 12.5

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FD/PD 13.5 - -
W 3 1.0 2 45 5.0 / 7.5
SD - 11.0 15.5

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W 4 1.3 FD/PD 16.5 - - 3 60 6.0 / 9.0

Wohn- und Arbeitszonen WA FD/PD 11.5 - - WA 2 0.75 1), 3) - 40 4.0 / 6.0 SD - 9.0 13.5

FD/PD 14.5 - -
WA 3 1.0 3) 2 50 5.0 / 7.5
SD - 12.0 16.5

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WA 4 1.3 3) FD/PD 17.5 - - 3 60 6.0 / 9.0

Dorfzone D 2 - SD - 8.0 11) 12.5 11) - 35 7) 4.0 / 4.0

Kernzone Altstadt KA - - - - 3.0 / 3.0

Kernzonen Vorstadt KV 3 - - - - 3.0 / 3.0

KV 4 - - - - 3.0 / 3.0

KV 5 - - - - 3.0 / 3.0

Kernzonen Stadt FD/PD 14.5 - - KS 3 - - - 3.0 / 3.0 SD - 12.0 16.5

FD/PD 17.5 - -
KS 4 - - - 3.0 / 3.0
SD - 15.0 19.5

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FD/PD 20.5 - -
KS 5 - - - 3.0 / 3.0
SD - 18.0 22.5

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Arbeitszone a (Kleingewerbe, FD/PD 16.0 - - A a - - 60 5.0 / 5.0 8) Dienstleistung) SD - 13.5 18

FD/PD 22.5 - -
Arbeitszone A - - 250 5.0 / 5.0 9)
SD - 20.0 24.5

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Zone für öffentliche FD/PD 13.5 - - Oe - - 200 5.0 / 5.0 10) Bauten und Anlagen SD - 11.0 15.5

Zone für Sport-, Freizeit- und OeA - - - - 3.0 / 3.0 Grünanlagen

Zone für militärische OeM - - - - 3.0 / 3.0 Bauten und Anlagen

FD 9.5 - -
Sonderbauzone Zoo SZ - - 40 3.0 / 3.0
SD - 7.0 11.5

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Baureglement der Stadt Frauenfeld

Sonderbauzone Familiengärten SF - SD - 5.0 6.0 - 14 3.0 / 3.0

Campingzone Cp - - - - 3.0 / 3.0

Freihaltezone FZ - - - - -

Landwirtschaftszone L - FD/PD 10.50 - - - 40 12) 4.0 / 4.0 9)
SD - 8.0 11) 12.5 11)
L-zone für bes. Nutzung
(Pflanzenbau) LP - FD/PD 12.50 - - - - 5.0 / 5.0
SD - 10.0 14.5
Landwirtschaftszone Rebbau LR - - - - -
Landschaftsschutzzone Ls - FD/PD 10.5 - - - 40 12) 4.0 / 4.0 9)
SD - 8.0 11) 12.5 11)
Naturschutzzone Ns - - - - -
Waffenplatzzone Wp - - - - -

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.

FD = Flachdach PD = Pultdach SD = Schrägdach - = keine Festlegung

1) gilt jeweils für offene Bauweise; für halboffene Bauweise +0.05; für verdichtete Bauweise +0.10. 2) Neubauten mindestens 0.5 3) kombinierte Wohn-/Gewerbegebäude: GFZ +25 % (Gewerbeanteil mind. 1/3 der Summe der Geschossflächen) 4) Für Flachdachbauten (FD) gilt die Fassadenhöhe (FH). Sie darf auf keiner Fassadenseite überschritten sein. Die obersten 2.5 m der festgelegten Fassadenhöhe (FH) sind nur beim Bau eines Attikageschosses gemäss § 29 PBV bebaubar. 5) Für Schrägdachbauten (SD) gilt die traufseitige und giebelseitige Fassadenhöhe. Sie dürfen auf keiner Fassadenseite überschritten sein. 6) Bei Pultdachbauten (PD) ist unter dem Dachfirst die Fassadenhöhe (FH) einzuhalten. Pultdächer sind gemäss § 28 PBV auszuführen. 7) gilt für Wohngebäude. 8) gegenüber angrenzenden Parzellen in Wohnzonen: +2.0 m 9) gegenüber angrenzenden Parzellen in Wohnzonen: +4.0 m 10) gegenüber angrenzenden Parzellen in Wohnzonen: +5.0 m 11) für landwirtschaftliche Ställe und Scheunen +3.0 m 12) landwirtschaftliche Ställe und Scheunen max. 80 m Massskizze Fassadenhöhen

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Baureglement der Stadt Frauenfeld

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.