Zone D · Eschlikon
Thurgau · BFS 4724 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen
Die Zone D in Eschlikon (Thurgau) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (Katasterplan)
- Grundrisse aller Geschosse 1:100
- Fassadenflucht- und Schnittpläne mit Terrain- und Höhenangaben
- Projektplan der Umgebungsgestaltung
- Kanalisationseingabe (Entwässerung)
- Visiere vor Einreichung des Baugesuchs
- Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach)
- Nachweis Geschossflächen- oder Baumassenziffer
- Formular «Deklaration für Erdarbeiten»
- Schutzraumeingabe (Zivilschutz)
- Energietechnischer Nachweis (ENV)
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Eingabefrist: Dienstagabend eine Woche vor der Baubehörden-Sitzung
- Gebühren nach kommunaler Beitrags- und Gebührenordnung im Bau- und Erschliessungswesen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bau und Umwelt / Hochbau
- 071 973 99 13
- bauundumwelt@eschlikon.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Eschlikon, in denen «D» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4BZO Baureglement Eschlikon · S. 6
Zoneneinteilung
1Das Gemeindegebiet ist im Zonenplan 1 : 5'000 in folgende Nutzungszonen eingeteilt: Bauzonen Wohnzonen W2a W2b W3 Dorfzone D Weilerzone Wz Wohn- und Arbeitszone WA2 WA2D WA3 Arbeitszonen AG1 AG2 AI Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen Oe Zone für Sportanlagen Sp Kleingartenzone Kg Freihaltezone Fh Landwirtschaftszonen Landwirtschaftszone Lw Rebbauzone Rb Schutzzonen Landschaftsschutzzone Ls Naturschutzzone Ns Überlagernde Zonen Zone archäologischer Funde AF Ortsbild- und Umgebungsschutzzone OU Gestaltungsplanpflicht GP Gefahrenzone G § 17-19 PBG § 5ff PBV
28.09.2017 Baureglement Eschlikon Seite 7
Art. 5BZO Baureglement Eschlikon · S. 7
Masstabelle
Zone W2a W2b W3 D Wz WA2 WA2D WA3 AG1 AG2 AI Oe Sp Lw Zone Wohnzonen Dorfzone Weilerzone Wohn- und Arbeitszonen Arbeitszonen Zone für öffentl. Bauten & Anlagen Zone für Sportanlagen 6) Landwirtschaftszone 2) Für Bauten mit einem Gewerbeanteil von mehr als 25 % der Hauptnutzfläche gelten die Baumassenziffern gemäss Art. 8. 3) a. Die Fassadenhöhe wird auf der Traufseite (Schrägdächer und Pultdächer) bzw. an denjenigen Fassaden, an welchen das Attikageschoss zurückversetzt ist, gemessen. darf die Differenz der gemäss Masstabelle festgelegten Fassadenhöhe FH und Gesamthöhe GH nicht überschreiten.
c.Bei Hanglagen ab 5 % Neigung ist der First von Pultdächern bergseitig und der Rücksprung des Attikageschosses
b.Die Differenz zwischen der projektierten Fassadenhöhe an der Traufseite und der projektierten Gesamthöhe 4) Hanglagenzuschläge: vgl. Art. 24 BauR 5) In den Zonen AG1 und AG2 sind über der Fassadenhö …
| Lärmschutz 7) ES | II | II | II | III | III | III | III | III | III | IV | IV | III | III | III |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebäude- länge GL max. m | 22.00 | 25.00 | 35.00 | 35.00 | 35.00 | 30.00 | 30.00 | 40.00 | 60.00 | 60.00 | 100.00 | 60.00 | 60.00 | 60.00 |
| Grenzabstände GA klein GA gross min. m min. m | 6.00 | 6.00 | 8.00 | 3.00 | 4.00 | 8.00 | 8.00 | 8.00 | 4.00 | 3.00 | 3.00 | 5.00 | 3.00 | 5.00 |
| 4.00 | 4.00 | 5.00 | 3.00 | 4.00 | 4.00 | 4.00 | 5.00 | 4.00 | 3.00 | 3.00 | 5.00 | 3.00 | 5.00 | |
| Gesamthöhe GH 3) 4) max. m | 11.00 | 12.00 | 14.50 | 13.50 | 12.50 | 12.50 | 12.50 | 15.00 | 5) 12.00 | 5) 10.50 | 18.00 | 15.50 | 15.50 | - |
| Fassadenhöhe FH 3) 4) max. m | 7.00 | 8.00 | 10.50 | 8.50 | 8.00 | 8.50 | 8.50 | 11.00 | 5) 12.00 | 5) 10.50 | 15.00 | 12.50 | 12.50 | 10.50 |
| Baumassen- ziffer BMZ 1) max. | 1.3 | 1.6 | 2.2 | - | - | 2) 1.7 | 1.7 | 2) 2.3 | - | - | - | - | - | - |
| Zone | W2a | W2b | W3 | D | Wz | WA2 | WA2D | WA3 | AG1 | AG2 | AI | Oe | Sp | Lw |
| Zone | Wohnzonen | Dorfzone | Weilerzone | Wohn- und Arbeitszonen | Arbeitszonen | Zone für öffentl. Bauten & Anlagen | Zone für Sportanlagen | 6) Landwirtschaftszone |
Tabelle von S. 7 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 7BZO Baureglement Eschlikon · S. 8
Dorfzone D / Weilerzone Wz
1Dorf- und Weilerzonen umfassen Gebiete, die der gemischten baulichen Nutzung dienen und bezwecken die Erhaltung, Erneuerung und Pflege der vorhandenen Bausubstanz und der Freiräume.
2Neu-, An- und Umbauten sind sorgfältig in das Ortsbild einzuordnen.
3Zulässig sind Wohnbauten, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, Mischbauten und landwirtschaftliche Betriebe.
4Sofern keine öffentlichen Interessen verletzt werden, kann die Gemeindebehörde in der Dorfzone zum Schutze des Ortsbildes und zur Siedlungserneuerung nach Abwägung der beteiligten privaten Interessen Ausnahmen von kommunalen Vorschriften oder Plänen bewilligen.
| Zone | Baumassenziffer für Bauten mit Gewerbean- teil in % der Hauptnutzfläche < 25 % > 25 % > 50 % | ||
|---|---|---|---|
| Wohn- und Arbeitszone WA2 | 1.7 m3/m² | 2.1 m3/m² | 2.3 m3/m² |
| Wohn- und Arbeitszone WA3 | 2.3 m3/m² | 2.7 m3/m² | 3.2 m3/m² |
Tabelle von S. 8 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 11BZO Baureglement Eschlikon · S. 9
Zone für Sportanlagen Sp
1Die Zone für Sportanlagen ist für die Erstellung von grossflächigen öffentlichen und privaten Sportanlagen mit den spezifisch notwendigen Bauten und Anlagen sowie den zugehörigen Nebeneinrichtungen bestimmt. Wohnbauten sind nur für betrieblich standortgebundenes Personal zugelassen. Die Sportanlagen dürfen höchstens mässig stören.
2Die Anlagen sind durch geeignete Bepflanzungen gut in die landschaftliche Umgebung einzupassen.
Art. 13BZO Baureglement Eschlikon · S. 9
Freihaltezone Fh
1Freihaltezonen umfassen Gebiete, die aus Gründen der Kommunalplanung oder des Naturund Heimatschutzes sowie zum Schutz von Aussichtspunkten nicht überbaut werden dürfen.
2Sie bezwecken insbesondere:
a)die Gliederung der Bauzonen;
b)die Schaffung von Grünflächen samt Anlagen zur Erholung.
3Bauten und Anlagen sind zulässig, wenn sie dem Zonenzweck dienen oder standortgebunden sind.
Art. 15BZO Baureglement Eschlikon · S. 2
Rebbauzone Rb 10 D Schutzzonen 10
Art. 17BZO Baureglement Eschlikon · S. 10
Naturschutzzone Ns
1Naturschutzzonen umfassen Gebiete, die dem integralen Schutz, der Pflege und dem Unterhalt seltener und gefährdeter Pflanzenarten und Tieren dienen.
2Bauten und Anlagen sind nur zulässig, wenn sie für Unterhalt und Pflege der Naturschutzzone nötig sind.
3Eingriffe wie Düngungen, Ablagerungen sowie Deponierungen oder Entwässerungen mit dem Zweck der Trockenlegung eines Gebietes sind nicht gestattet. NHG,
Art. 20BZO Baureglement Eschlikon · S. 11
Zone mit Gestaltungsplanpflicht GP
1Zonen mit Gestaltungsplanpflicht erfassen Gebiete, die insbesondere der Einpassung von Bauten und Anlagen ins Orts- und Landschaftsbild sowie der differenzierten baulichen Verdichtung oder der Regelung von Schutzmassnahmen für Gebiete in den Gefahrenzonen dienen.
2Bauten und Anlagen dürfen unter Vorbehalt von Absatz 3 nur erstellt, umgebaut oder erneuert werden, wenn ein Gestaltungsplan vorliegt.
3Einzelne Baubewilligungen für Umbauten oder Erneuerungen dürfen erteilt werden, wenn sie den Gestaltungsplan nicht präjudizieren.
Art. 21BZO Baureglement Eschlikon · S. 11
Gefahrenzone G
1Gefahrenzonen sind überlagernde Zonen und umfassen Gebiete, in denen Menschen, Tiere oder erhebliche Sachwerte durch Rutschungen, Überschwemmungen, Steinschlag oder andere Naturereignisse bedroht sind. Sie werden auf der Grundlage der vom Kanton erarbeiteten Gefahrenkarten festgelegt und enthalten die zur Gefahrenprävention und – abwehr notwendigen Nutzungseinschränkungen oder Massnahmen.
2In der Gefahrenzone dürfen Baubewilligungen nur erteilt werden, wenn mit Massnahmen zum Objektschutz gemäss dem Leitfaden des Kantons Thurgau «Objektschutznachweis gravitative Naturgefahren Kanton Thurgau» sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind. Die Massnahmen richten sich nach der Gefahrenart und deren Intensität.
3Die Baubewilligungsbehörde stellt eine Ausfertigung der Baubewilligung der Gebäudeversicherung Thurgau zu und teilt dieser die Fertigstellung des Bauvorhabens mit. 28.09.2017 Baureglement Eschlikon Seite 12 III Bauvorschriften
A Massvorschriften
Art. 22BZO Baureglement Eschlikon · S. 21
PBV Klein- und Anbauten dürfen das Mass von 40 m2 Gebäudefläche und die traufseitige Fassadenhöhe von 3.50 m nicht überschreiten. 28.09.2017 Anhang zum Baureglement Eschlikon Anhang 4 2.4. Unterirdische Bauten Unterirdische Bauten sind Gebäude, die mit Ausnahme der Erschliessung sowie der Geländer und Brüstungen, vollständig unter dem massgebenden, respektive unter dem tiefer gelegten Terrain liegen. 2.5. Unterniveaubauten Unterniveaubauten sind Gebäude, die höchstens bis zum zulässigen Mass über das massgebende, respektive über das tiefer gelegte Terrain hinausragen.
Art. 23BZO Baureglement Eschlikon · S. 22
PBV Unterniveaubauten dürfen mit Ausnahme der Erschliessung das massgebende Terrain und bei Abgrabungen das tiefer gelegte Terrain, gemessen in der Fassadenflucht zwischen massgebendem Terrain und der darüber hinausragenden Decke der Unterniveaubaute, um nicht mehr als f=1.00 m überschreiten. 28.09.2017 Anhang zum Baureglement Eschlikon Anhang 5 3. Gebäudeteile 3.1. Fassadenflucht Die Fassadenflucht ist die Mantelfläche, gebildet aus den lotrechten Geraden durch die äussersten Punkte des Baukörpers über dem massgebenden Terrain: Vorspringende und unbedeutend rückspringende Gebäudeteile werden nicht berücksichtigt. 3.2. Fassadenlinie Die Fassadenlinie ist die Schnittlinie von Fassadenflucht und massgebendem Terrain. 3.3. Projizierte Fassadenlinie Die projizierte Fassadenlinie ist die Projektion der Fassadenlinie auf die Ebene der amtlichen Vermessung. 28.09.2017 Anhang zum Baureglement Eschlikon Anhang 6 3.4. Vorspringende Gebäudeteile Vorspringende Gebäudeteile ragen höchstens bis zum zulässigen Mass (für die Tiefe) über die Fassadenflucht hinaus und dürfen – mit Ausnahme der Dachvorsprünge – das zulässige Mass (für die Breite), beziehungsweise den zulässigen Anteil bezüglich des zugehörigen Fassadenabschnitts, nicht überschreiten.
§ 24 Absatz 1 PBV Vorspringende Gebäudeteile dürfen wie folgt über den dazugehörigen Fassadenabschnitt hinausragen: 1. ausserhalb des Grenzabstandes auf der ganzen Länge um maximal 3.00 m; 2. innerhalb des Grenzabstandes auf 1⁄3 der Länge um maximal 1.50 m. 28.09.2017 Anhang zum Baureglement Eschlikon Anhang 7 4. Längenmas …
Art. 31BZO Baureglement Eschlikon · S. 31
PBV
1Bestehende Bauten und Anlagen dürfen nach aussen nachisoliert werden, auch wenn dadurch der vorgeschriebene Grenz- oder Gebäudeabstand unterschritten wird. 2 -
3Dachvorsprünge dürfen den vorgeschriebenen Grenzabstand auf der ganzen Fassadenlänge maximal 1.00 m unterschreiten. 7.2. Gebäudeabstand Der Gebäudeabstand ist die Entfernung zwischen den projizierten Fassadenlinien zweier Gebäude.
Art. 35BZO Baureglement Eschlikon · S. 15
Gesamtwirkung Gebäude, Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht; dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:
a)die bestehende Bebauung,
b)Stellung, Form und Proportionen,
c)die Materialwahl und Farbgebung von Fassaden, Dächern, Dachaufbauten, Antennen und Reklamen,
d)die topografische Einbettung,
e)der Siedlungsrand.
Art. 36BZO Baureglement Eschlikon · S. 15
Dachgestaltung
1Dachaufbauten und Dacheinschnitte haben sich gut in die Dachfläche einzuordnen und dürfen die Gesamterscheinung des Daches nicht dominieren. Sie dürfen bis höchstens 0.50 m (senkrecht gemessen) unter die Firstlinie reichen. Die anrechenbare Gesamtlänge von Dachaufbauten und Dacheinschnitten darf höchstens 1/3 der jeweiligen Dachlänge betragen. Davon ausgenommen sind Kreuzfirste.
2Dachflächenfenster dienen hauptsächlich der Belichtung und Belüftung untergeordneter Räume. Sie sind deshalb zurückhaltend einzusetzen.
3Nicht begehbare Flachdächer und Dächer bis 5° Neigung über 40 m² Fläche sind extensiv zu begrünen. § 18, 78 PBG
§ 18, 78 PBG
Skizze im Anhang
B Zusätzliche Gestaltungsvorschriften in Dorfzonen
sowie in Ortsbild- und Umgebungsschutzzonen
Art. 37BZO Baureglement Eschlikon · S. 34
BauR 28.09.2017 Anhang zum Baureglement Eschlikon Anhang 17 B. Abstände Strassen – Wald – Gewässer Abstände zu öffentlichen Verkehrsflächen 28.09.2017 Anhang zum Baureglement Eschlikon Anhang 18 28.09.2017 Anhang zum Baureglement Eschlikon Anhang 19 Abstand gegenüber Wald und Ufergehölz Abstand gegenüber Gewässern 28.09.2017 Anhang zum Baureglement Eschlikon Anhang 20 28.09.2017 Anhang zum Baureglement Eschlikon Anhang 21 C. Schlagwortregister Begriff BauR PBG PBV Weitere A Abbauzone Abbruch Ablagerungsverbot Abstandsvorschriften (Grenzabstände) Abstellplätze Absturzsicherungen Amtsblatt Anschlussgebühren Anstösser Antennenanlagen (Aussenantennen) Arbeitszone Auflageverfahren Aufschüttungen Ausnahmebewilligung 17, 19 98, 107 97 25, 74-77
5, 30, 33 38, 49, 50 92, 102, 107
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 34) verbindlich lesbar.
98, 99 21 31, 33 92, 93 RPV
44StrWG
46StrWG SIA 358 BGO
24RPG, 31 LSV 16 45, 51
5, 22 - 23 36 22, 25 - 26, 42
3, 53
5, 9 8
22 53
B Bachabstand Bauaufsicht (Kontrolle) Baubeginn Baubewilligungsverfahren Bauen an Hanglagen Baugebiet Baugesuch Baukontrolle Baulinienplan Baumassenziffer Baureife Baueinstellung Bauweise Bauzonen Behinderte (Hindernisfreies Bauen) Bekanntmachung der Richtpläne Benützung von öffentlichem Grund Besitzstandsgarantie Bestehende Bauten (innnerhalb Bauzone) Bestehende Bauten (ausserhalb Bauzone) Bewilligungspflicht Brüstungen und Geländer 76 111 110 98-109 17, 80 99ff, 108, 121 111 25 72 115 18 17, 99 84 28 94 94 98 22 RPG
19RPG
15RPG 34, 35 StrWG
24RPG SIA 358 44 54 54 3 51-55 24 45 19, 31 51, 52 54
5, 8 32
6, 8, 40, 36 4 5-10
3
19
46 22
D Dachaufbaut …
Art. 44BZO Baureglement Eschlikon · S. 16
Sicht- und Schallschutzwände Sicht- und Schallschutzwände haben sich gut in die Umgebung einzuordnen. Einzelne Wandelemente dürfen eine Länge von 6.0 m nicht überschreiten und haben untereinander einen Abstand von mindestens 2.0 m aufzuweisen. Durchgehend geschlossene Wände sind nur zulässig, wenn sie aus Gründen des Lärmschutzes erforderlich sind. § 18, 79 PBG
§ 18, 78 PBG
Art. 82BZO Baureglement Eschlikon · S. 13
PBG
1Bei Dächern ab 30°-Neigung, die auf die Strasse, Trottoir oder Vorplatz ausladen, sind Schneefänge anzubringen.
2Bei Dächern mit Solaranlagen, die auf die Strasse, Trottoir oder Vorplatz ausladen sind Schneefänge ab 20°-Neigung anzubringen. 28.09.2017 Baureglement Eschlikon Seite 14 C Weitere Bauvorschriften
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Dorf- und Weilerzonen umfassen Gebiete, die der gemischten baulichen Nutzung dienen und bezwecken die Erhaltung, Erneuerung und Pflege der vorhandenen Bausubstanz» · Art. 7
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 5). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudelänge | ≤ 35 m | Art. 5, S. 7 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3 m | Art. 5, S. 7 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 3 m | Art. 5, S. 7 | 0.90 |
| Fassadenhöhe | ≤ 8.5 m | Art. 5, S. 7 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Eschlikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.