Zone AG1 · Eschlikon

Thurgau · BFS 4724 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen

Die Zone AG1 in Eschlikon (Thurgau) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 60 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan (Katasterplan)
  • Grundrisse aller Geschosse 1:100
  • Fassadenflucht- und Schnittpläne mit Terrain- und Höhenangaben
  • Projektplan der Umgebungsgestaltung
  • Kanalisationseingabe (Entwässerung)
  • Visiere vor Einreichung des Baugesuchs
Schriftliche Unterlagen
  • Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach)
  • Nachweis Geschossflächen- oder Baumassenziffer
  • Formular «Deklaration für Erdarbeiten»
  • Schutzraumeingabe (Zivilschutz)
  • Energietechnischer Nachweis (ENV)
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Eingabefrist: Dienstagabend eine Woche vor der Baubehörden-Sitzung
  • Gebühren nach kommunaler Beitrags- und Gebührenordnung im Bau- und Erschliessungswesen

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Eschlikon, in denen «AG1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 4BZO Baureglement Eschlikon · S. 6

Zoneneinteilung

1Das Gemeindegebiet ist im Zonenplan 1 : 5'000 in folgende Nutzungszonen eingeteilt: Bauzonen Wohnzonen W2a W2b W3 Dorfzone D Weilerzone Wz Wohn- und Arbeitszone WA2 WA2D WA3 Arbeitszonen AG1 AG2 AI Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen Oe Zone für Sportanlagen Sp Kleingartenzone Kg Freihaltezone Fh Landwirtschaftszonen Landwirtschaftszone Lw Rebbauzone Rb Schutzzonen Landschaftsschutzzone Ls Naturschutzzone Ns Überlagernde Zonen Zone archäologischer Funde AF Ortsbild- und Umgebungsschutzzone OU Gestaltungsplanpflicht GP Gefahrenzone G § 17-19 PBG § 5ff PBV

28.09.2017 Baureglement Eschlikon Seite 7

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Art. 5BZO Baureglement Eschlikon · S. 7

Masstabelle

Zone W2a W2b W3 D Wz WA2 WA2D WA3 AG1 AG2 AI Oe Sp Lw Zone Wohnzonen Dorfzone Weilerzone Wohn- und Arbeitszonen Arbeitszonen Zone für öffentl. Bauten & Anlagen Zone für Sportanlagen 6) Landwirtschaftszone 2) Für Bauten mit einem Gewerbeanteil von mehr als 25 % der Hauptnutzfläche gelten die Baumassenziffern gemäss Art. 8. 3) a. Die Fassadenhöhe wird auf der Traufseite (Schrägdächer und Pultdächer) bzw. an denjenigen Fassaden, an welchen das Attikageschoss zurückversetzt ist, gemessen. darf die Differenz der gemäss Masstabelle festgelegten Fassadenhöhe FH und Gesamthöhe GH nicht überschreiten.

c.Bei Hanglagen ab 5 % Neigung ist der First von Pultdächern bergseitig und der Rücksprung des Attikageschosses

b.Die Differenz zwischen der projektierten Fassadenhöhe an der Traufseite und der projektierten Gesamthöhe 4) Hanglagenzuschläge: vgl. Art. 24 BauR 5) In den Zonen AG1 und AG2 sind über der Fassadenhö …

Lärmschutz 7) ESIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIVIVIIIIIIIII
Gebäude- länge GL max. m22.0025.0035.0035.0035.0030.0030.0040.0060.0060.00100.0060.0060.0060.00
Grenzabstände GA klein GA gross min. m min. m6.006.008.003.004.008.008.008.004.003.003.005.003.005.00
4.004.005.003.004.004.004.005.004.003.003.005.003.005.00
Gesamthöhe GH 3) 4) max. m11.0012.0014.5013.5012.5012.5012.5015.005) 12.005) 10.5018.0015.5015.50-
Fassadenhöhe FH 3) 4) max. m7.008.0010.508.508.008.508.5011.005) 12.005) 10.5015.0012.5012.5010.50
Baumassen- ziffer BMZ 1) max.1.31.62.2--2) 1.71.72) 2.3------
ZoneW2aW2bW3DWzWA2WA2DWA3AG1AG2AIOeSpLw
ZoneWohnzonenDorfzoneWeilerzoneWohn- und ArbeitszonenArbeitszonenZone für öffentl. Bauten & AnlagenZone für Sportanlagen6) Landwirtschaftszone

Tabelle von S. 7 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 9BZO Baureglement Eschlikon · S. 8

Arbeitszonen AG/AI

1Die Arbeitszone AG1 umfasst Gebiete, in denen mässig störende Gewerbe-, Dienstleistungs- und Verwaltungsbetriebe zulässig sind.

2Die Arbeitszone AG2 dient hauptsächlich der Kies- und Betonaufbereitung sowie dem Tief- und Gartenbau. Zulässig sind nur gewerbliche Betriebe, welche im direkten Zu-

ZoneBaumassenziffer für Bauten mit Gewerbean- teil in % der Hauptnutzfläche < 25 % > 25 % > 50 %
Wohn- und Arbeitszone WA21.7 m3/m²2.1 m3/m²2.3 m3/m²
Wohn- und Arbeitszone WA32.3 m3/m²2.7 m3/m²3.2 m3/m²

Tabelle von S. 8 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 25BZO Baureglement Eschlikon · S. 25

PBV Bei der Ermittlung der Gebäudelänge und der Gebäudebreite sind Anbauten nicht zu berücksichtigen. 4.2. Gebäudebreite Die Gebäudebreite ist die kürzere Seite des flächenkleinsten Rechtecks, welches die projizierte Fassadenlinie umfasst. 28.09.2017 Anhang zum Baureglement Eschlikon Anhang 8 5. Höhenmasse 5.1. Gesamthöhe Die Gesamthöhe ist der grösste Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion und den lotrecht darunter liegenden Punkten auf dem massgebenden Terrain.

§ 26 Abs. 1/6 PBV

1Die Gemeinde legt die Höhe der Bauten in Metern oder nach der Zahl der Vollgeschosse fest.

6Bei Bauten, die den Minergie- oder den Minergie-P-Baustandard erfüllen, wird bei der Berechnung der Gesamt- oder Fassadenhöhe die Isolation bei der Dachkonstruktion bis zu einer Stärke von maximal 20 cm nicht mitgezählt. 5.2. Fassadenhöhe Die Fassadenhöhe ist der grösste Höhenunterschied zwischen der Schnittlinie der Fassadenflucht mit der Oberkante der Dachkonstruktion und der dazugehörigen Fassadenlinie.

Art. 5, Fussnoten BauR 3) a. Die Fassadenhöhe wird auf der Traufseite (Schrägdächer und Pultdächer) bzw. an denjenigen Fassaden, an welchen das Attikageschoss zurückversetzt ist, gemessen.

b.Die Differenz zwischen der projektierten Fassadenhöhe an der Traufseite und der projektierten Gesamthöhe darf die Differenz der gemäss Masstabelle festgelegten Fassadenhöhe FH und Gesamthöhe GH nicht überschreiten.

c.Bei Hanglagen ab 5 % Neigung ist der First von Pultdächern bergseitig und der Rücksprung des Attikageschosses talseitig anzuordnen. 4) H …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 5). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudelänge≤ 60 mArt. 5, S. 70.95
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 5, S. 70.90
Grenzabstand (gross)≥ 4 mArt. 5, S. 70.90
Fassadenhöhe≤ 12 mArt. 5, S. 70.95

Extrahiert aus der BZO Eschlikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone AG1

Was gilt in der Zone AG1 in Eschlikon?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 60 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Eschlikon erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone AG1 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Eschlikon. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Eschlikon?
14 Pflichtunterlagen, darunter Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach), Situationsplan (Katasterplan), Grundrisse aller Geschosse 1:100. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Eschlikon ein?
Baugesuche in Eschlikon laufen über Papier. Zuständig ist Bau und Umwelt / Hochbau, Wiesenstrasse 3, 8360 Eschlikon. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone AG1 in der BZO Eschlikon?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Eschlikon erwähnen die Zone AG1 namentlich, darunter Art. 4, Art. 5, Art. 9. BZO Eschlikon lesen →

Weitere Zonen in Eschlikon