Eschlikon
| Eingabeweg | PapierBeleg ↗ |
| Gilt seit | fehlt |
| Gebühren | fehlt |
| Behandlungsfrist | fehlt |
Der Eingabeweg entscheidet, ob Pläne physisch eingereicht werden müssen. Wo eBaugesucheZH gilt, läuft die Eingabe vollständig über das kantonale Portal.
- Visiere aufstellen§ 101 PBG
Vor der Einreichung des Baugesuchs aufstellen (Standort und Dimension); bis zum rechtskräftigen Entscheid belassen.
- Einreichung§§ 50c–51 PBV
Elektronische Eingabe über das kantonale eBau-Portal möglich (mit qualifizierter elektronischer Signatur); sonst mindestens dreifach in Papierform bei der Gemeinde.
- Publikation & Auflage20 Tage§ 102 PBG
Öffentliche Auflage des Baugesuchs während 20 Tagen; Publikation in ortsüblicher Weise, schriftliche Mitteilung an die Anstösser.
- Einsprache20 Tage§ 103 PBG
Während der Auflagefrist, schriftlich und begründet bei der Gemeindebehörde.
- Bauentscheid
Weder PBG noch PBV nennen eine gesetzliche Entscheidfrist für den Bauentscheid.
keine gesetzliche Frist
Vereinfachtes Verfahren ohne Auflage, Veröffentlichung oder Visierung für Abbrüche, geringfügige Vorhaben und Projektänderungen ohne öffentliche oder nachbarliche Interessen (§ 107 PBG).
eBau-Portal Thurgau ↗ · Elektronische Eingabe möglich, Papiereingabe bleibt zulässig.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), RB 700 · Verordnung zum PBG (PBV), RB 700.1), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben. Massgeblich sind die Angaben der Gemeinde oben. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.