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Art. 35 · Gesamtwirkung

BZO Baureglement Eschlikon · S. 15 · Original-PDF

Gebäude, Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass zusammen mit ihrer Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht; dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:

a)die bestehende Bebauung,

b)Stellung, Form und Proportionen,

c)die Materialwahl und Farbgebung von Fassaden, Dächern, Dachaufbauten, Antennen und Reklamen,

d)die topografische Einbettung,

e)der Siedlungsrand. § 35 PBV Für energieeffizientes Bauen werden auf die im Baureglement oder in Sondernutzungsplänen festgelegten Nutzungsziffern folgende Zuschläge gewährt: 1. 5 % bei der Baumassenziffer für Gebäude, die den Minergie-Baustandard erfüllen oder deren opake Teile der Aussenhülle einen U-Wert von 0,15 W/m2K oder weniger und deren Fenster einen U-Wert von 1,0 W/m2K oder weniger einhalten. 2. 10 % bei der Baumassenziffer für Gebäude, die den Minergie-P-Baustandard erfüllen oder deren opake Teile der Aussenhülle einen U-Wert von 0,12 W/m2K oder weniger und deren Fenster einen U-Wert von 0,8 W/m2K oder weniger einhalten. 28.09.2017 Anhang zum Baureglement Eschlikon Anhang 15 8.3. Anrechenbarkeit von Klein- und Anbauten Art. 5, Fussnote 1 BauR Für Klein- und Anbauten gilt eine zusätzliche Baumassenziffer von 0.2 m3/m2.

An- und Kleinbauten, welche in den Kubus des Hauptgebäudes hineinragen sind der Baumasse des Hauptgebäudes anzurechnen. 28.09.2017 Anhang zum Baureglement Eschlikon Anhang 16 9. Dachaufbauten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.