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Art. 11 · Zone für Sportanlagen Sp
BZO Baureglement Eschlikon · S. 9 · Original-PDF
1Die Zone für Sportanlagen ist für die Erstellung von grossflächigen öffentlichen und privaten Sportanlagen mit den spezifisch notwendigen Bauten und Anlagen sowie den zugehörigen Nebeneinrichtungen bestimmt. Wohnbauten sind nur für betrieblich standortgebundenes Personal zugelassen. Die Sportanlagen dürfen höchstens mässig stören.
2Die Anlagen sind durch geeignete Bepflanzungen gut in die landschaftliche Umgebung einzupassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.