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Art. 7 · Dorfzone D / Weilerzone Wz

BZO Baureglement Eschlikon · S. 8 · Original-PDF

1Dorf- und Weilerzonen umfassen Gebiete, die der gemischten baulichen Nutzung dienen und bezwecken die Erhaltung, Erneuerung und Pflege der vorhandenen Bausubstanz und der Freiräume.

2Neu-, An- und Umbauten sind sorgfältig in das Ortsbild einzuordnen.

3Zulässig sind Wohnbauten, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, Mischbauten und landwirtschaftliche Betriebe.

4Sofern keine öffentlichen Interessen verletzt werden, kann die Gemeindebehörde in der Dorfzone zum Schutze des Ortsbildes und zur Siedlungserneuerung nach Abwägung der beteiligten privaten Interessen Ausnahmen von kommunalen Vorschriften oder Plänen bewilligen.

ZoneBaumassenziffer für Bauten mit Gewerbean- teil in % der Hauptnutzfläche < 25 % > 25 % > 50 %
Wohn- und Arbeitszone WA21.7 m3/m²2.1 m3/m²2.3 m3/m²
Wohn- und Arbeitszone WA32.3 m3/m²2.7 m3/m²3.2 m3/m²

Tabelle von S. 8 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.