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Art. 31 · Haushälterische Bodennutzung

BZO Baureglement Eschlikon · S. 14 · Original-PDF

Sofern ein Bauvorhaben die erlaubte Nutzungsziffer um mehr als 30% unterschreitet, ist im Baugesuch konzeptionell aufzuzeigen, wie auf dem Grundstück in Zukunft die erlaubte Nutzungsziffer ausgeschöpft werden kann. § 31 PBV

1Bestehende Bauten und Anlagen dürfen nach aussen nachisoliert werden, auch wenn dadurch der vorgeschriebene Grenz- oder Gebäudeabstand unterschritten wird. 2 -

3Dachvorsprünge dürfen den vorgeschriebenen Grenzabstand auf der ganzen Fassadenlänge maximal 1.00 m unterschreiten. 7.2. Gebäudeabstand Der Gebäudeabstand ist die Entfernung zwischen den projizierten Fassadenlinien zweier Gebäude.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.