Zone I1 · Elgg
Zürich · BFS 294 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone I1 in Elgg (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudelänge ≤ 170 m, Baumassenziffer ≤ 5 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau
- 052 368 55 67
- bauamt@elgg.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Elgg, in denen «I1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Elgg · S. 4
Einleitung Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt: Kernzonen Kernzone I Kernzone II Kernzone III Kernzone IV (ehemals KI Hofstetten) Kernzone V (ehemals KII Hofstetten)
KI / ES III KII / ES III KIII / ES III KIV / ES III KV / ES II, III
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.
Wohnzone Wohnzone eingeschossig Wohnzonen 2-geschossig Wohnzone 3-geschossig W1 / ES II W2C, W2A,W2B/ES II W3 / ES II Wohn- und Gewerbezonen Wohnzone 3-geschossig mit Gewerbeerleichterung Gewerbezone mit Wohnanteil WG3 / ES III GW 3 / ES III Gewerbe- und Industriezonen Gewerbezone Industriezone I Industriezone II G1 / ES III I1 / ES IV I2 / ES IV E / ES I Oe / ES II, III F R LZ / ES III Erholungszone Zone für öffentliche Bauten Freihaltezone Reservezone Kommunale Landwirtschaftszone
Art. 55BZO Elgg · S. 27
Grundmasse
1Es gelten folgende Grundmasse: Zone G1 I1 I2 Baumassenziffer max. 3.5 m3/m2 5.0 m3/m2 8.0 Gesamthöhe 11.0 m 12.0 m 16.0 Grundabstand 3.5 m 3.5 m 3.5 Gebäudelänge 40.0 m 170.0 m 90.0
2Gegenüber Grenzen von Wohnzonen, Kernzonen und der Zone für öffentliche Bauten ist ein Abstand von 10.0 m einzuhalten.
3Bei Wohnungen für standortgebundene Betriebsangehörige gemäss § 56 Abs. 4 PBG ist ein minimaler Lichteinfallswinkel von 45° bezogen auf das Fenstergesims einzuhalten.
| 3.5 m3/m2 | 5.0 m3/m2 | 8.0 |
|---|---|---|
| 11.0 m | 12.0 m | 16.0 |
| 3.5 m | 3.5 m | 3.5 |
Tabelle von S. 27 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 56BZO Elgg · S. 27
Nutzweise
1In den Gewerbezonen sind neben Gewerbebauten auch Handelsund Dienstleistungsbetriebe zugelassen.
2In den Gewerbezonen sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig. In den Industriezonen sind auch stark störende Betriebe zulässig.
3In der Industriezone I1 sind Grossläden, Fachmärkte, Einkaufszentren und Grosszentren sowie andere Nutzungen, die übermässigen Verkehr verursachen, nicht zulässig.
4In der Industriezone I2 sind primär Produktions- und Gewerbebetriebe und sekundär Dienstleistungs- und Detailhandelsbetriebe zulässig.
5In der Industriezone I1 ist gegen Westen ein Sichtschutz mit einheimischen und standortgerechten Bäumen und Pflanzen zu erstellen.
BAU- und ZONENORDNUNG GEMEINDE ELGG E Erholungszone
| 3.5 m3/m2 | 5.0 m3/m2 | 8.0 |
|---|---|---|
| 11.0 m | 12.0 m | 16.0 |
| 3.5 m | 3.5 m | 3.5 |
Tabelle von S. 27 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 5 m3/m2 | Art. 55, S. 27 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 170 m | Art. 55, S. 27 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Elgg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.