Zone Kernzone V · Elgg

Zürich · BFS 294 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen

Die Zone Kernzone V in Elgg (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Ausnützungsziffer ≤ 0.4, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Elgg, in denen «Kernzone V» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Elgg · S. 4

Einleitung Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt: Kernzonen Kernzone I Kernzone II Kernzone III Kernzone IV (ehemals KI Hofstetten) Kernzone V (ehemals KII Hofstetten)

KI / ES III
KII / ES III
KIII / ES III
KIV / ES III
KV / ES II, III

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.

Wohnzone Wohnzone eingeschossig Wohnzonen 2-geschossig Wohnzone 3-geschossig W1 / ES II W2C, W2A,W2B/ES II W3 / ES II Wohn- und Gewerbezonen Wohnzone 3-geschossig mit Gewerbeerleichterung Gewerbezone mit Wohnanteil WG3 / ES III GW 3 / ES III Gewerbe- und Industriezonen Gewerbezone Industriezone I Industriezone II G1 / ES III I1 / ES IV I2 / ES IV E / ES I Oe / ES II, III F R LZ / ES III Erholungszone Zone für öffentliche Bauten Freihaltezone Reservezone Kommunale Landwirtschaftszone

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 39BZO Elgg · S. 20

Allgemeine Messweisen für Neubauten in den Kernzonen IV und V 1Für Neubauten, die nicht ein bestehendes Hauptgebäude ersetzen, gelten folgende Grundmasse: Zone Kernzone IV Kernzone V

Ausnützungsziffer max. 40% 40%* Vollgeschosse max. 2 Dachgeschosse max. 2 allseitiger Grundabstand min. 3.5 m kleiner/grosser Grundabstand min. - 3.5/7.0 m traufseitige Fassadenhöhe max. 7.5 m Gebäudelänge max. 30.0 m Gebäudebreite max. 14.0 m - Mehrlängenzuschlag ab 15 m Gebäudelänge 1/5 der Mehrlänge - * im Ortsteil Dickbuch gilt eine Ausnützungsziffer von 50% (Perimeter ehemaliger Gestaltungsplan). 2Sofern ein Ergänzungsplan festgelegt wurde, gilt bei teilweise überbauten Parzellen der überbaute Parzellenteil, der sich durch eine zulässige Parzellierung unter Einhaltung der ordentlichen Grenzabstände ohne Näherbaurechte abtrennen liesse, als bereits ausgenutzt. Freiräume gemäss Art. 45 Abs. 7 dürfen baurechtlich nicht ausgenutzt werden und zählen nicht zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Die nicht ausnutzbare Fläche ist in den Ergänzungsplänen festgehalten.

Neubauten Bezug zu Altbauten Stand: 23. Juni 2023 20 / 37 BAU- und ZONENORDNUNG GEMEINDE ELGG

3Dachgeschoss: Das zweite Dachgeschoss darf nur soweit mit Wohn- und Schlafräumen genutzt werden, als die gesetzlich vorgeschriebene Belichtung stirnseits des Gebäudes erfolgen kann. Bei Räumen, die keine Giebelfassaden aufweisen, ist eine Belichtung des zweiten Dachgeschosses mit liegenden schmalen Dachflächen-Lichtbändern möglich, wenn sie sich besonders gut in die Dachfläche integrieren. Die DachflächenLichtb …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.4Art. 39, S. 200.85
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 39, S. 200.85
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 39, S. 200.85
Grenzabstand (gross)≥ 7 mArt. 39, S. 200.85

Extrahiert aus der BZO Elgg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Kernzone V

Was gilt in der Zone Kernzone V in Elgg?
Ausnützungsziffer ≤ 0.4, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Elgg erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Kernzone V einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 7 m, nach der Bau- und Zonenordnung Elgg. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Elgg?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Elgg ein?
Baugesuche in Elgg laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Abteilung Bau, Lindenplatz 4, 8353 Elgg. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Kernzone V in der BZO Elgg?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Elgg erwähnen die Zone Kernzone V namentlich, darunter Art. 1, Art. 39. BZO Elgg lesen →

Weitere Zonen in Elgg