Zone E · Elgg
Zürich · BFS 294 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone E in Elgg (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 50 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau
- 052 368 55 67
- bauamt@elgg.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Elgg, in denen «E» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Elgg · S. 4
Einleitung Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt: Kernzonen Kernzone I Kernzone II Kernzone III Kernzone IV (ehemals KI Hofstetten) Kernzone V (ehemals KII Hofstetten)
KI / ES III KII / ES III KIII / ES III KIV / ES III KV / ES II, III
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.
Wohnzone Wohnzone eingeschossig Wohnzonen 2-geschossig Wohnzone 3-geschossig W1 / ES II W2C, W2A,W2B/ES II W3 / ES II Wohn- und Gewerbezonen Wohnzone 3-geschossig mit Gewerbeerleichterung Gewerbezone mit Wohnanteil WG3 / ES III GW 3 / ES III Gewerbe- und Industriezonen Gewerbezone Industriezone I Industriezone II G1 / ES III I1 / ES IV I2 / ES IV E / ES I Oe / ES II, III F R LZ / ES III Erholungszone Zone für öffentliche Bauten Freihaltezone Reservezone Kommunale Landwirtschaftszone
Art. 56BZO Elgg · S. 27
Nutzweise
1In den Gewerbezonen sind neben Gewerbebauten auch Handelsund Dienstleistungsbetriebe zugelassen.
2In den Gewerbezonen sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig. In den Industriezonen sind auch stark störende Betriebe zulässig.
3In der Industriezone I1 sind Grossläden, Fachmärkte, Einkaufszentren und Grosszentren sowie andere Nutzungen, die übermässigen Verkehr verursachen, nicht zulässig.
4In der Industriezone I2 sind primär Produktions- und Gewerbebetriebe und sekundär Dienstleistungs- und Detailhandelsbetriebe zulässig.
5In der Industriezone I1 ist gegen Westen ein Sichtschutz mit einheimischen und standortgerechten Bäumen und Pflanzen zu erstellen.
BAU- und ZONENORDNUNG GEMEINDE ELGG E Erholungszone
| 3.5 m3/m2 | 5.0 m3/m2 | 8.0 |
|---|---|---|
| 11.0 m | 12.0 m | 16.0 |
| 3.5 m | 3.5 m | 3.5 |
Tabelle von S. 27 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 57BZO Elgg · S. 28
Zweck, Grundmasse, Nutzweise Zweck 1 Die Erholungszone dient der Bereitstellung der Substruktur für Freizeitbeschäftigung, solange sie nicht eine unzumutbare Immission der angrenzenden Wohngebiete bedingt.
2Es gelten folgende Grundmasse: Grundmasse Zone E Grenzabstände min. 3.5 m traufseitige Fassadenhöhe 5.0 m Gebäudelänge 50.0 m Überbauungsziffer 30%
3Zulässig sind Bauten und Anlagen, die dem Zweck der Zone dieNutzweise nen, sowie landwirtschaftszonenkonforme Gebäude gemäss Art.
22RPG. Andere Wohnungen und gewerbliche Nutzungen sind nicht zulässig.
F Zone für öffentliche Bauten
Art. 72BZO Elgg · S. 33
Ausrüstungen von Mehrfamilienhäusern
1Bei grösseren Überbauungen sind in der Nähe des Hauseinganges genügend grosse, leicht zugängliche Abstellflächen für Kinderwagen, Veloanhänger, Fahrräder / E-Bikes / Spezialvelos und Motorfahrräder bereitzustellen.
2Als Hilfe für die Bedarfsermittlung von Veloabstellplätzen dient die kantonale Wegleitung für die Bestimmung des Parkplatzbedarfs in kommunalen Erlassen für Veloabstellplätze.
3Bei der Erstellung von Mehrfamilienhäusern und Überbauungen mit sechs oder mehr Wohnungen sind Containerabstellplätze für die Kehrrichtabfuhr an gut zugänglichen Orten zu erstellen. Es sind gemeinsame Einrichtungen für die separate Abfallentsorgung zu erstellen.
4Für Bauvorhaben mit 20 oder mehr Wohneinheiten sind Unterflurcontainer vorzusehen. Stand: 23. Juni 2023 33 / 37 BAU- und ZONENORDNUNG GEMEINDE ELGG
d)Fahrzeugabstellplätze
Art. 80BZO Elgg · S. 36
Rückforderung der Ersatzabgabe
1Kann ein Grundeigentümer nach Zahlung der Ersatzabgabe die erforderliche Anzahl Abstellplätze ganz oder teilweise beschaffen, so kann er die seinerzeit geleisteten Ersatzabgaben anteilsmässig nach Massgabe der nun vorhandenen Abstellplätze ohne Zins zurückfordern. Es erfolgt ab Baubeginn pro Jahr eine Reduktion des Rückforderungsanspruches von 1/10 der geleisteten Ersatzabgabe.
3Der Gemeinderat erlässt ein Reglement über die Verwaltung der Rückforderungsansprüche.
e)Beratung
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3.5 m | Art. 57, S. 28 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 50 m | Art. 57, S. 28 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Elgg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.