← BZO Elgg · Inhaltsverzeichnis
Art. 57 · Zweck, Grundmasse, Nutzweise
BZO Elgg · S. 28 · Original-PDF
Zweck 1 Die Erholungszone dient der Bereitstellung der Substruktur für Freizeitbeschäftigung, solange sie nicht eine unzumutbare Immission der angrenzenden Wohngebiete bedingt.
2Es gelten folgende Grundmasse: Grundmasse Zone E Grenzabstände min. 3.5 m traufseitige Fassadenhöhe 5.0 m Gebäudelänge 50.0 m Überbauungsziffer 30%
3Zulässig sind Bauten und Anlagen, die dem Zweck der Zone dieNutzweise nen, sowie landwirtschaftszonenkonforme Gebäude gemäss Art.
22RPG. Andere Wohnungen und gewerbliche Nutzungen sind nicht zulässig.
F Zone für öffentliche Bauten
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.