Art. 28 · Massvorschriften, Ausnützungsbonus; Minergie
BZO Dübendorf · S. 43 · Original-PDF
1Die zonengemässen Gebäudelängenbeschränkungen gelten nicht.
2Es ist ein zusätzliches Vollgeschoss gestattet, ausser in den Zonen W2a, W2b und im Gebiet Flugfeldquartier Innenbereich (W4).
3Werden die Anforderungen des jeweils gültigen MINERGIE®-Standards bei sämtlichen Gebäuden eingehalten, wird ein Ausnützungsbonus von 10% der zonengemässen Ausnützung gewährt.
4Werden die Anforderungen des jeweils gültigen MINERGIE-P-Standards bei sämtlichen Gebäuden eingehalten, wird ein Ausnützungsbonus von 20% der zonengemässen Ausnützung gewährt.
5Die Ausnützungszuschläge von Abs. 3 und Abs. 4 sind nicht kumulierbar. Massvorschriften Ausnützungsbonus
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.