Zone WG3 · Bauma
Zürich · BFS 297 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone WG3 in Bauma (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan von der Ingesa AG
- Farbkonvention Plandarstellung
- Fassadenplan mit Höhen an allen Gebäudeecken
- Pläne auf letztbewilligtem Stand
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Pläne mindestens 3-fach plus Zusatzsätze
- Pläne zusätzlich als PDF per E-Mail
- Unterschriften von drei Parteien auf allen Unterlagen
- Grundbuchauszug max. 6 Monate alt
- Meldeformular QS-Person Brandschutz
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Hochbau und Liegenschaften
- 052 397 70 30
- hochbau@bauma.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Bauma, in denen «WG3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Bauma · S. 2
Das Gemeindegebiet ist, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist, in folgende Zonen eingeteilt:
1. BAUZONEN Abkürzung Empfindlichkeitsstufe
–Kernzonen
Kernzone 1
Kernzone 2
Kernzone 3
III III III
–Wohnzonen
eingeschossige Wohnzone
zweigeschossige Wohnzone a
zweigeschossige Wohnzone b
dreigeschossige Wohnzone
zweigeschossige Wohnzone mit
Gewerbeerleichterung
dreigeschossige Wohnzone mit
Gewerbeerleichterung
K1 K2 K3
W1 W2a W2b W3 WG2
WG3
II II II II III
III
–Gewerbezone G III
–Industriezone I IV + (III)
–Zone für öffentliche Bauten Oe II/III
2. FREIHALTE UND ERHOLUNGSZONEN
–Freihaltezone F II
–Erholungszone E II
3. RESERVEZONE R -
Zonenplan
Art. 23BZO Bauma · S. 9
Es gelten folgende Massvorschriften:
Zone W1 W2a W2b W3 WG2 WG3
a)Ausnützungsziffer 20 % 30 % 35 % 50 % 35 % 50 %
b)Vollgeschosse 1 2 2 3 2 3
c)Dachgeschosse bei
erreichter Vollgeschosszahl
max. 1 1 2 2 2 2
d)anrechenbare
Untergeschosse max. 1* 0 0 0 0 0
e)Gebäudelänge max. 20 m 20 m 20 m 35 m 25 m 35 m
f) Gesamtlänge max. 30 m 30 m 40 m 40 m 40 m 40 m
g)Grenzabstände
kleiner Grundabstand min.
grosser Grundabstand min.
5 m 10 m
* Die nicht zur Anrechnung gelangende Bruttogeschossfläche des Dach- und
Untergeschosses zusammen darf höchstens das Ausmass des Vollgeschosses aufweisen.
Grosser und kleiner Grundabstand
5 m 10 m
5 m 10 m
5 m 8 m
5 m 10 m
5 m 8 m
Art. 31BZO Bauma · S. 10
1Die geschlossene Bauweise ist gestattet bis zur Gesamtlänge von 40 m, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.
2Mässig störende Betriebe sind gestattet. Die Ausnützungsziffer erhöht sich um 1/5, wenn der Anteil der gewerblich genutzten Geschossfläche mindestens 1/3 der Gesamtnutzfläche beträgt.
3Für dauernd gewerblich genutzte Erdgeschosse beträgt der Grenzabstand mind. 3.50 m; auf den Mehrlängenzuschlag kann verzichtet werden.
Wohnzone WG3
Art. 39BZO Bauma · S. 12
Arealüberbauungen sind in den Zonen W1, W2a, W2b, W3, WG2 und WG3 zulässig. Die Arealfläche muss:
–in den Zonen W1, W2a, W2b und WG2 mind. 4'000 m2
–in den Zonen W3 und WG3 mind. 5'000 m2 umfassen.
Massvorschriften
Art. 52bBZO Bauma · S. 16
1Bei Neubauten in den Bauzonen W2a, W2b, W3, WG2 und WG3 sowie in den Kernzonen ist auf den betroffenen Grundstücken mindestens 80 % der zulässigen Ausnützung zu realisieren. Mindestens aber ist im Rahmen der Baueingabe nachzuweisen, dass nach Erstellung der bewilligten Neubaute die Ausnützung von 80 % jederzeit erreicht werden kann.
2Bei besonderen Verhältnissen wie hinsichtlich Topografie oder Parzellenform kann der Gemeinderat im Ausnahmefall eine geringere Ausnützung zulassen. 9. INKRAFTTRETEN DER BAU- UND ZONENORDNUNG
Inkrafttreten
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.5 | Art. 23, S. 9 | 0.95 |
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 23, S. 9 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 35 m | Art. 23, S. 9 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 23, S. 9 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 8 m | Art. 23, S. 9 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Bauma (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone WG3
Was gilt in der Zone WG3 in Bauma?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WG3 sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WG3 einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Bauma?
Wo reiche ich das Baugesuch in Bauma ein?
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