Zone W3 · Bauma

Zürich · BFS 297 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen

Die Zone W3 in Bauma (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan von der Ingesa AG
  • Farbkonvention Plandarstellung
  • Fassadenplan mit Höhen an allen Gebäudeecken
  • Pläne auf letztbewilligtem Stand
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Pläne mindestens 3-fach plus Zusatzsätze
  • Pläne zusätzlich als PDF per E-Mail
  • Unterschriften von drei Parteien auf allen Unterlagen
  • Grundbuchauszug max. 6 Monate alt
  • Meldeformular QS-Person Brandschutz

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Bauma, in denen «W3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Bauma · S. 2

Das Gemeindegebiet ist, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist, in folgende Zonen eingeteilt:

1. BAUZONEN Abkürzung Empfindlichkeitsstufe

–Kernzonen

Kernzone 1

Kernzone 2

Kernzone 3

III III III

–Wohnzonen

eingeschossige Wohnzone

zweigeschossige Wohnzone a

zweigeschossige Wohnzone b

dreigeschossige Wohnzone

zweigeschossige Wohnzone mit

Gewerbeerleichterung

dreigeschossige Wohnzone mit

Gewerbeerleichterung

K1 K2 K3

W1 W2a W2b W3 WG2

WG3

II II II II III

III

–Gewerbezone G III

–Industriezone I IV + (III)

–Zone für öffentliche Bauten Oe II/III

2. FREIHALTE UND ERHOLUNGSZONEN

–Freihaltezone F II

–Erholungszone E II

3. RESERVEZONE R -

Zonenplan

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Art. 23BZO Bauma · S. 9

Es gelten folgende Massvorschriften:

Zone W1 W2a W2b W3 WG2 WG3

a)Ausnützungsziffer 20 % 30 % 35 % 50 % 35 % 50 %

b)Vollgeschosse 1 2 2 3 2 3

c)Dachgeschosse bei

erreichter Vollgeschosszahl

max. 1 1 2 2 2 2

d)anrechenbare

Untergeschosse max. 1* 0 0 0 0 0

e)Gebäudelänge max. 20 m 20 m 20 m 35 m 25 m 35 m

f) Gesamtlänge max. 30 m 30 m 40 m 40 m 40 m 40 m

g)Grenzabstände

kleiner Grundabstand min.

grosser Grundabstand min.

5 m 10 m

* Die nicht zur Anrechnung gelangende Bruttogeschossfläche des Dach- und

Untergeschosses zusammen darf höchstens das Ausmass des Vollgeschosses aufweisen.

Grosser und kleiner Grundabstand

5 m 10 m

5 m 10 m

5 m 8 m

5 m 10 m

5 m 8 m

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Art. 29BZO Bauma · S. 10

1Die geschlossene Bauweise ist gestattet bis zur Gesamtlänge von 40 m, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.

2Nichtstörende Betriebe sind gestattet. Der Anteil der gewerblich genutzten Fläche darf höchstens 1/2 der Gesamtnutzfläche betragen.

3In den im Zonenplan besonders bezeichneten Gebieten sind auch mässig störende Betriebe zulässig und es gilt keine anteilsmässige Beschränkung der gewerblichen Nutzung.

Wohnzone W3

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Art. 39BZO Bauma · S. 12

Arealüberbauungen sind in den Zonen W1, W2a, W2b, W3, WG2 und WG3 zulässig. Die Arealfläche muss:

–in den Zonen W1, W2a, W2b und WG2 mind. 4'000 m2

–in den Zonen W3 und WG3 mind. 5'000 m2 umfassen.

Massvorschriften

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Art. 52bBZO Bauma · S. 16

1Bei Neubauten in den Bauzonen W2a, W2b, W3, WG2 und WG3 sowie in den Kernzonen ist auf den betroffenen Grundstücken mindestens 80 % der zulässigen Ausnützung zu realisieren. Mindestens aber ist im Rahmen der Baueingabe nachzuweisen, dass nach Erstellung der bewilligten Neubaute die Ausnützung von 80 % jederzeit erreicht werden kann.

2Bei besonderen Verhältnissen wie hinsichtlich Topografie oder Parzellenform kann der Gemeinderat im Ausnahmefall eine geringere Ausnützung zulassen. 9. INKRAFTTRETEN DER BAU- UND ZONENORDNUNG

Inkrafttreten

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudelänge≤ 35 mArt. 23, S. 90.95
Ausnützungsziffer≤ 0.5Art. 23, S. 90.95
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 23, S. 90.95
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 23, S. 90.85
Grenzabstand (gross)≥ 8 mArt. 23, S. 90.85

Extrahiert aus der BZO Bauma (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W3

Was gilt in der Zone W3 in Bauma?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Bauma erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W3 sein?
Laut BZO Bauma: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W3 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 8 m, nach der Bau- und Zonenordnung Bauma. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Bauma?
20 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Bauma ein?
Baugesuche in Bauma laufen über Papier. Zuständig ist Abteilung Hochbau und Liegenschaften, Dorfstrasse 41, Postfach 232, 8494 Bauma. Ablauf nach der Einreichung →

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