Zone Erholungszone Auwies · Bauma
Zürich · BFS 297 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone Erholungszone Auwies in Bauma (Zürich) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan von der Ingesa AG
- Farbkonvention Plandarstellung
- Fassadenplan mit Höhen an allen Gebäudeecken
- Pläne auf letztbewilligtem Stand
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Pläne mindestens 3-fach plus Zusatzsätze
- Pläne zusätzlich als PDF per E-Mail
- Unterschriften von drei Parteien auf allen Unterlagen
- Grundbuchauszug max. 6 Monate alt
- Meldeformular QS-Person Brandschutz
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Hochbau und Liegenschaften
- 052 397 70 30
- hochbau@bauma.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Bauma, in denen «Erholungszone Auwies» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 38BZO Bauma · S. 12
1Die Erholungszone Auwies bezweckt die Anlage eines Campingplatzes.
2In dieser Zone sind Bauten und Anlagen für Parkierung, Betrieb und Unterhalt des Campingplatzes zugelassen.
3Über den vorhandenen Baubestand hinaus sind Gebäude mit einem Vollgeschoss und einem Dachgeschoss sowie besondere Gebäude zulässig. Die Bauten sind in zurückhaltender Erscheinung zu realisieren.
4Die minimalen kantonalen Grenz- und Gebäudeabstände sind einzuhalten. 7. BESONDERE INSTITUTE
Arealüberbauungen
Zulässige Arealflächen
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«bezweckt die Anlage eines Campingplatzes» · Art. Art. 38
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 1 Vollgeschosse | Art. 38, S. 12 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Bauma (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.