Zone G · Bauma
Zürich · BFS 297 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone G in Bauma (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 50 m, Baumassenziffer ≤ 4 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan von der Ingesa AG
- Farbkonvention Plandarstellung
- Fassadenplan mit Höhen an allen Gebäudeecken
- Pläne auf letztbewilligtem Stand
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Pläne mindestens 3-fach plus Zusatzsätze
- Pläne zusätzlich als PDF per E-Mail
- Unterschriften von drei Parteien auf allen Unterlagen
- Grundbuchauszug max. 6 Monate alt
- Meldeformular QS-Person Brandschutz
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Hochbau und Liegenschaften
- 052 397 70 30
- hochbau@bauma.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Bauma, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Bauma · S. 2
Das Gemeindegebiet ist, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist, in folgende Zonen eingeteilt:
1. BAUZONEN Abkürzung Empfindlichkeitsstufe
–Kernzonen
Kernzone 1
Kernzone 2
Kernzone 3
III III III
–Wohnzonen
eingeschossige Wohnzone
zweigeschossige Wohnzone a
zweigeschossige Wohnzone b
dreigeschossige Wohnzone
zweigeschossige Wohnzone mit
Gewerbeerleichterung
dreigeschossige Wohnzone mit
Gewerbeerleichterung
K1 K2 K3
W1 W2a W2b W3 WG2
WG3
II II II II III
III
–Gewerbezone G III
–Industriezone I IV + (III)
–Zone für öffentliche Bauten Oe II/III
2. FREIHALTE UND ERHOLUNGSZONEN
–Freihaltezone F II
–Erholungszone E II
3. RESERVEZONE R -
Zonenplan
Art. 9BZO Bauma · S. 5
1Für Neubauten gelten folgende Grundmasse:
K2 K3
a)Vollgeschosse max. 3 max. 3
b)Dachgeschosse max. 1 max. 1
c)Grenzabstand mind. 5 m mind. 3.5 m
d)Gebäudelänge max. 25 m max. 40 m
e)Gebäudetiefe max. 16 m max. 25 m
f)Gebäudehöhe max. 10.0 m max. 10.5 m
g)Überbauungsziffer 25 % 25 %*
* 40 % für reine Gewerbe- und Industriebauten
2Neubauten sind auf die in den Kernzonenplänen bezeichneten obligatorischen Baufluchten oder höchstens 1 m hinter diese zu stellen. Die entsprechende Fassade soll parallel zur obligatorischen Bauflucht verlaufen.
3Die geschlossene Bauweise ist bis zur erlaubten Gebäudetiefe und bis zur höchstzulässigen Gebäudelänge gestattet, sofern an ein angrenzendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird. X:\RP\310 Bauma\01 OP\Revision 2013\4_Genehmigung\2_BZO\BZO_bereinigt.docx Ortsplanungsrevision Bauma –Bau- und Zonenordnung (BZO) 6 D. Ergänzende Vorschriften zu den Kernzonen
Besondere Gebäude
Art. 23BZO Bauma · S. 9
Es gelten folgende Massvorschriften:
Zone W1 W2a W2b W3 WG2 WG3
a)Ausnützungsziffer 20 % 30 % 35 % 50 % 35 % 50 %
b)Vollgeschosse 1 2 2 3 2 3
c)Dachgeschosse bei
erreichter Vollgeschosszahl
max. 1 1 2 2 2 2
d)anrechenbare
Untergeschosse max. 1* 0 0 0 0 0
e)Gebäudelänge max. 20 m 20 m 20 m 35 m 25 m 35 m
f) Gesamtlänge max. 30 m 30 m 40 m 40 m 40 m 40 m
g)Grenzabstände
kleiner Grundabstand min.
grosser Grundabstand min.
5 m 10 m
* Die nicht zur Anrechnung gelangende Bruttogeschossfläche des Dach- und
Untergeschosses zusammen darf höchstens das Ausmass des Vollgeschosses aufweisen.
Grosser und kleiner Grundabstand
5 m 10 m
5 m 10 m
5 m 8 m
5 m 10 m
5 m 8 m
Art. 33BZO Bauma · S. 11
1Es gelten folgende Grundmasse:
G I
a)Baumassenziffer (m3/m2) 4 6
b)Gebäudehöhe max. 10.5 m 13.5 m
c)Gebäudelänge max. 50 m frei
d)Bautiefe resp.
Gebäudebreite 40 m frei
e)Grenzabstand 5 m 3.5 m
f) Firsthöhe 1.5 m 7.0 m
2Gegenüber angrenzenden Wohnzonen ist ein minimaler Grenzabstand von 12m einzuhalten.
Nutzweise
Art. 52BZO Bauma · S. 15
1Bei Mehrfamilienhäusern mit sechs oder mehr Wohnungen müssen gut besonnte Kinderspiel- und Ruheflächen, abseits des Verkehrs, angelegt werden. Die Flächen haben mindestens 15 % der anrechenbaren Wohnfläche nach § 255 Abs. 1 PBG inklusive die dem Wohnen dienenden Flächen in Dach- und Untergeschossen zu betragen. Private Aussenflächen sind dabei nicht anrechenbar. In der Kernzone kann diese Fläche bei engen Platzverhältnissen unterschritten werden.
2Die Spiel- und Ruheflächen sind nach Altersstufen differenziert zu realisieren und der Zweckbestimmung dauernd zu erhalten. G. Naturgefahren
Art. 53BZO Bauma · S. 16
Diese Bau- und Zonenordnung wird mit Rechtskraft der kantonalen Genehmigung gültig. Die Gemeinde publiziert das Datum der Inkraftsetzung gemäss § 6 PBG. X:\RP\310 Bauma\01 OP\Revision 2013\4_Genehmigung\2_BZO\BZO_bereinigt.docx Ortsplanungsrevision Bauma –Bau- und Zonenordnung (BZO) 17
ANHANG
GESTALTUNGSPLANRICHTLINIEN ISCHLAG 1. Das Gebiet wird ab der Tösstalstrasse an der in der Skizze dargestellten Stelle erschlossen. Als Notzufahrt ist zudem der Zugang über den Bahnweg offen zu halten. 2. Das Gebiet ist im Rahmen eines Gesamtkonzepts etappenweise, von Norden in Richtung Süden sowie von Westen in Richtung Osten zu realisieren. 3. Das Gebiet hat eine angemessene Dichte für Wohnen und Arbeiten aufzuweisen (AZ 0.5-0.7). 4. Gegenüber der Bahnlinie respektive der Tösstalstrasse ist die Einhaltung der massgebenden Lärmgrenzwerte nach Lärmschutzverordnung nachzuweisen. In diesem Bereich ist eine Gewerbe- oder eine Mischnutzung vorgesehen. 5. Es ist eine attraktive Fuss- und Velowegverbindung zu erstellen. Die Lage der Verbindung ist im Gestaltungsplan verbindlich festzulegen. X:\RP\310 Bauma\01 OP\Revision 2013\4_Genehmigung\2_BZO\BZO_bereinigt.docx Ortsplanungsrevision Bauma –Bau- und Zonenordnung (BZO) 18 6. Es ist eine fahrbare Verbindung zwischen den in der Skizze dargestellten Anschlusspunkten zur Sicherstellung des Zugangs zur Töss sowie zu den landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erstellen. 7. Der Siedlungsrand gegen Süden, sowie der Bereich entlang der Töss sind durch einen Grünraum mit einheimischen und standortgerechten Laubbäumen …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 4 m3/m2 | Art. 33, S. 11 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 10.5 m | Art. 33, S. 11 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 50 m | Art. 33, S. 11 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 33, S. 11 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Bauma (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone G
Was gilt in der Zone G in Bauma?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone G sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone G einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Bauma?
Wo reiche ich das Baugesuch in Bauma ein?
Weitere Zonen in Bauma
Erholungszone AuwiesIK1 BaumaK1 SternenbergK2K3W1W2aW2bW3WG2WG3