Zone G · Bauma

Zürich · BFS 297 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen

Die Zone G in Bauma (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 50 m, Baumassenziffer ≤ 4 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan von der Ingesa AG
  • Farbkonvention Plandarstellung
  • Fassadenplan mit Höhen an allen Gebäudeecken
  • Pläne auf letztbewilligtem Stand
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Pläne mindestens 3-fach plus Zusatzsätze
  • Pläne zusätzlich als PDF per E-Mail
  • Unterschriften von drei Parteien auf allen Unterlagen
  • Grundbuchauszug max. 6 Monate alt
  • Meldeformular QS-Person Brandschutz

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Bauma, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Bauma · S. 2

Das Gemeindegebiet ist, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist, in folgende Zonen eingeteilt:

1. BAUZONEN Abkürzung Empfindlichkeitsstufe

–Kernzonen

Kernzone 1

Kernzone 2

Kernzone 3

III III III

–Wohnzonen

eingeschossige Wohnzone

zweigeschossige Wohnzone a

zweigeschossige Wohnzone b

dreigeschossige Wohnzone

zweigeschossige Wohnzone mit

Gewerbeerleichterung

dreigeschossige Wohnzone mit

Gewerbeerleichterung

K1 K2 K3

W1 W2a W2b W3 WG2

WG3

II II II II III

III

–Gewerbezone G III

–Industriezone I IV + (III)

–Zone für öffentliche Bauten Oe II/III

2. FREIHALTE UND ERHOLUNGSZONEN

–Freihaltezone F II

–Erholungszone E II

3. RESERVEZONE R -

Zonenplan

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 9BZO Bauma · S. 5

1Für Neubauten gelten folgende Grundmasse:

K2 K3

a)Vollgeschosse max. 3 max. 3

b)Dachgeschosse max. 1 max. 1

c)Grenzabstand mind. 5 m mind. 3.5 m

d)Gebäudelänge max. 25 m max. 40 m

e)Gebäudetiefe max. 16 m max. 25 m

f)Gebäudehöhe max. 10.0 m max. 10.5 m

g)Überbauungsziffer 25 % 25 %*

* 40 % für reine Gewerbe- und Industriebauten

2Neubauten sind auf die in den Kernzonenplänen bezeichneten obligatorischen Baufluchten oder höchstens 1 m hinter diese zu stellen. Die entsprechende Fassade soll parallel zur obligatorischen Bauflucht verlaufen.

3Die geschlossene Bauweise ist bis zur erlaubten Gebäudetiefe und bis zur höchstzulässigen Gebäudelänge gestattet, sofern an ein angrenzendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird. X:\RP\310 Bauma\01 OP\Revision 2013\4_Genehmigung\2_BZO\BZO_bereinigt.docx Ortsplanungsrevision Bauma –Bau- und Zonenordnung (BZO) 6 D. Ergänzende Vorschriften zu den Kernzonen

Besondere Gebäude

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 23BZO Bauma · S. 9

Es gelten folgende Massvorschriften:

Zone W1 W2a W2b W3 WG2 WG3

a)Ausnützungsziffer 20 % 30 % 35 % 50 % 35 % 50 %

b)Vollgeschosse 1 2 2 3 2 3

c)Dachgeschosse bei

erreichter Vollgeschosszahl

max. 1 1 2 2 2 2

d)anrechenbare

Untergeschosse max. 1* 0 0 0 0 0

e)Gebäudelänge max. 20 m 20 m 20 m 35 m 25 m 35 m

f) Gesamtlänge max. 30 m 30 m 40 m 40 m 40 m 40 m

g)Grenzabstände

kleiner Grundabstand min.

grosser Grundabstand min.

5 m 10 m

* Die nicht zur Anrechnung gelangende Bruttogeschossfläche des Dach- und

Untergeschosses zusammen darf höchstens das Ausmass des Vollgeschosses aufweisen.

Grosser und kleiner Grundabstand

5 m 10 m

5 m 10 m

5 m 8 m

5 m 10 m

5 m 8 m

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 33BZO Bauma · S. 11

1Es gelten folgende Grundmasse:

G I

a)Baumassenziffer (m3/m2) 4 6

b)Gebäudehöhe max. 10.5 m 13.5 m

c)Gebäudelänge max. 50 m frei

d)Bautiefe resp.

Gebäudebreite 40 m frei

e)Grenzabstand 5 m 3.5 m

f) Firsthöhe 1.5 m 7.0 m

2Gegenüber angrenzenden Wohnzonen ist ein minimaler Grenzabstand von 12m einzuhalten.

Nutzweise

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 52BZO Bauma · S. 15

1Bei Mehrfamilienhäusern mit sechs oder mehr Wohnungen müssen gut besonnte Kinderspiel- und Ruheflächen, abseits des Verkehrs, angelegt werden. Die Flächen haben mindestens 15 % der anrechenbaren Wohnfläche nach § 255 Abs. 1 PBG inklusive die dem Wohnen dienenden Flächen in Dach- und Untergeschossen zu betragen. Private Aussenflächen sind dabei nicht anrechenbar. In der Kernzone kann diese Fläche bei engen Platzverhältnissen unterschritten werden.

2Die Spiel- und Ruheflächen sind nach Altersstufen differenziert zu realisieren und der Zweckbestimmung dauernd zu erhalten. G. Naturgefahren

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 53BZO Bauma · S. 16

Diese Bau- und Zonenordnung wird mit Rechtskraft der kantonalen Genehmigung gültig. Die Gemeinde publiziert das Datum der Inkraftsetzung gemäss § 6 PBG. X:\RP\310 Bauma\01 OP\Revision 2013\4_Genehmigung\2_BZO\BZO_bereinigt.docx Ortsplanungsrevision Bauma –Bau- und Zonenordnung (BZO) 17

ANHANG

GESTALTUNGSPLANRICHTLINIEN ISCHLAG 1. Das Gebiet wird ab der Tösstalstrasse an der in der Skizze dargestellten Stelle erschlossen. Als Notzufahrt ist zudem der Zugang über den Bahnweg offen zu halten. 2. Das Gebiet ist im Rahmen eines Gesamtkonzepts etappenweise, von Norden in Richtung Süden sowie von Westen in Richtung Osten zu realisieren. 3. Das Gebiet hat eine angemessene Dichte für Wohnen und Arbeiten aufzuweisen (AZ 0.5-0.7). 4. Gegenüber der Bahnlinie respektive der Tösstalstrasse ist die Einhaltung der massgebenden Lärmgrenzwerte nach Lärmschutzverordnung nachzuweisen. In diesem Bereich ist eine Gewerbe- oder eine Mischnutzung vorgesehen. 5. Es ist eine attraktive Fuss- und Velowegverbindung zu erstellen. Die Lage der Verbindung ist im Gestaltungsplan verbindlich festzulegen. X:\RP\310 Bauma\01 OP\Revision 2013\4_Genehmigung\2_BZO\BZO_bereinigt.docx Ortsplanungsrevision Bauma –Bau- und Zonenordnung (BZO) 18 6. Es ist eine fahrbare Verbindung zwischen den in der Skizze dargestellten Anschlusspunkten zur Sicherstellung des Zugangs zur Töss sowie zu den landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erstellen. 7. Der Siedlungsrand gegen Süden, sowie der Bereich entlang der Töss sind durch einen Grünraum mit einheimischen und standortgerechten Laubbäumen …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 4 m3/m2Art. 33, S. 110.95
Gebäudehöhe≤ 10.5 mArt. 33, S. 110.95
Gebäudelänge≤ 50 mArt. 33, S. 110.95
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 33, S. 110.90

Extrahiert aus der BZO Bauma (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone G

Was gilt in der Zone G in Bauma?
Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 50 m, Baumassenziffer ≤ 4 m3/m2. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Bauma erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone G sein?
Laut BZO Bauma: Gebäudehöhe ≤ 10.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone G einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Bauma. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Bauma?
20 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Bauma ein?
Baugesuche in Bauma laufen über Papier. Zuständig ist Abteilung Hochbau und Liegenschaften, Dorfstrasse 41, Postfach 232, 8494 Bauma. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Bauma