Zone K1 Sternenberg · Bauma
Zürich · BFS 297 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone K1 Sternenberg in Bauma (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan von der Ingesa AG
- Farbkonvention Plandarstellung
- Fassadenplan mit Höhen an allen Gebäudeecken
- Pläne auf letztbewilligtem Stand
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Pläne mindestens 3-fach plus Zusatzsätze
- Pläne zusätzlich als PDF per E-Mail
- Unterschriften von drei Parteien auf allen Unterlagen
- Grundbuchauszug max. 6 Monate alt
- Meldeformular QS-Person Brandschutz
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Hochbau und Liegenschaften
- 052 397 70 30
- hochbau@bauma.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Bauma, in denen «K1 Sternenberg» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 7BZO Bauma · S. 4
1Die Bauten vom Typ B umfassen die übrigen bestehenden Gebäude herkömmlicher Bauart sowie zusätzlich erlaubte Neubauten gemäss Kernzonenplan.
2Bestehende Gebäude dürfen unter Beibehaltung der Grundzüge des Gebäudeprofils umgebaut oder durch Neubauten ersetzt werden. Gestattet sind auch Neubauten mit folgenden Grundmassen (vorbehältlich Abs. 6):
K1 Bauma K1 Sternenberg
a)Vollgeschosse 2. resp. 3 (siehe Abs. 3) 2
b)Dachgeschosse max. 2 max. 2
c)Gebäudelänge max. 35 m max. 25 m
d)Gebäudetiefe resp. -breite max. 16 m max. 14 m
e)Gebäudehöhe max. 7.0 m resp. 10.0 m max. 7.0 m (siehe Abs. 3)
f)Grenzabstände * mind. 5 m mind. 5 m
* Resp. die im Plan festgelegte Baubegrenzungslinie
3In Bauma Dorf sind 3 Vollgeschosse zulässig, sofern dies die Gebäudeproportionen gestatten und sich das Gebäude in Form und Erscheinung gut ins Ortsbild einordnet (vgl. Art. 4). Die Gebäudehöhe darf bei 3 Vollgeschossen maximal 10.0 m betragen. In den Aussenwachten sind maximal 2 Vollgeschosse zulässig.
4Die geschlossene Überbauung (Grenzbau) ist bis zu einer Bautiefe von 16 m und bis zur höchstzulässigen Gebäudelänge gestattet, sofern an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.
5Neu- resp. Ersatzbauten sind, sofern in den Kernzonenplänen Baubegrenzungslinien festgelegt sind, auf diese zu stellen.
6Die maximale Gebäudegrundfläche und die generelle Lage für Neubauten ergeben sich durch die in den Kernzonenplänen eingetragene Kreissignatur mit Flächenmassen. Wo diese maximal zulässige Gebäude …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 7, S. 4 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 25 m | Art. 7, S. 4 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 7 m | Art. 7, S. 4 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 7, S. 4 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Bauma (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.