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Art. 31 · Wohnzone WG2
BZO Bauma · S. 10 · Original-PDF
1Die geschlossene Bauweise ist gestattet bis zur Gesamtlänge von 40 m, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.
2Mässig störende Betriebe sind gestattet. Die Ausnützungsziffer erhöht sich um 1/5, wenn der Anteil der gewerblich genutzten Geschossfläche mindestens 1/3 der Gesamtnutzfläche beträgt.
3Für dauernd gewerblich genutzte Erdgeschosse beträgt der Grenzabstand mind. 3.50 m; auf den Mehrlängenzuschlag kann verzichtet werden.
Wohnzone WG3
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.