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Art. 33 · Grundmasse

BZO Bauma · S. 11 · Original-PDF

1Es gelten folgende Grundmasse:

G I

a)Baumassenziffer (m3/m2) 4 6

b)Gebäudehöhe max. 10.5 m 13.5 m

c)Gebäudelänge max. 50 m frei

d)Bautiefe resp.

Gebäudebreite 40 m frei

e)Grenzabstand 5 m 3.5 m

f) Firsthöhe 1.5 m 7.0 m

2Gegenüber angrenzenden Wohnzonen ist ein minimaler Grenzabstand von 12m einzuhalten.

Nutzweise

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.