Zone Dorfzone · Arosa

Graubünden · BFS 3921 · Gemeindeprofil · alle 25 Zonen

Die Zone Dorfzone in Arosa (Graubünden) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 8 m, Firsthöhe ≤ 11.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 2.5 m, Gebäudelänge ≤ 13 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (amtlich)
  • Abgabe bei der Abteilung Hochbau

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Arosa, in denen «Dorfzone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 18BZO Baugesetz der Gemeinde Arosa · S. 11

BauG

–Dorfzone

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Art. 19BZO Baugesetz der Gemeinde Arosa · S. 19

Dorfzone 1 Die Dorfzone ist für Wohnnutzungen sowie für Dienstleistungs- und Produktionsbetriebe, ausgenommen Landwirtschaftsbetriebe, bestimmt. 2 Neue Gebäude, Umbauten und Erweiterungen bestehender Gebäude haben sich bezüglich Stellung, Proportionen, Dachform und Gestaltung gut in die bestehende Siedlung einzufügen. Die bestehende Siedlungsstruktur und Bauweise sind zu erhalten respektive Gemeinde Arosa: Baugesetz 19 zu ergänzen. Bestehende Baufluchten sind einzuhalten, solange keine übergeordneten öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen.

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Art. 31BZO Baugesetz der Gemeinde Arosa · S. 54

Dorfzone 1 Die Dorfzone bezweckt die Erhaltung, die Erneuerung, die Ergänzung und die Erweiterung der gewachsenen Siedlungsstruktur. Sie ist für Wohnbauten, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sowie Landwirtschaftsbetriebe bestimmt. Es sind mässig störende Betriebe gestattet gemäss Art. 26 Abs. 3b; sie haben die Bedingungen der Lärmempfindlichkeitstufe III zu erfüllen. 2 Wo Baugestaltungslinien fehlen, sind bei Neubauten und Umbauten die strassenseitigen Baufluchten beizubehalten. In diesen Fällen kann vom gesetzlichen Strassenabstand abgewichen werden. Gebäude- und Firsthöhe sowie Dachform, Firstrichtung, Proportionen, Volumen, Material, Farbe und Gestaltung der Fassaden richten sich nach den umliegenden Bauten und insbesondere nach der überlieferten Bauweise. 3 Soweit die umliegenden Bauten keine Abweichungen zulassen oder verlangen, sind folgende Maximalmasse gestattet: c) Mindestgrenzabstand:

–gross: 5.00 m mit Reduktion bis auf 2.50 m gegenüber öffentlichen Stressen.

–klein: 2.50 m. Vorbehalten bleiben die Vorschriften der kantonalen Strassengesetzgebung. d) Maximale Gebäudehöhe: 8.00 m; maximale Firsthöhe 11.50 m e) Maximale Gebäudelänge: 13.00 m Gemeinde Arosa: Baugesetz 54 4 Bauten, die zerstört oder abgebrochen werden, dürfen binnen 6 Jahren im bisherigen Umfang und ohne Beachtung der Maximalmasse gemäss Abs. 3 wieder aufgebaut werden. Vorbehalten bleiben die feuerpolizeilichen Vorschriften. Die Gebäudemasse sind vor dem Abbruch in einem von der Baubehörde zu genehmigenden Plan festzuhalten. 5 Zweckänderungen im Rahmen der Zonenzweckbest …

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Art. 35BZO Baugesetz der Gemeinde Arosa · S. 55

Dorfzone und Dorfzone 2 1 Die Dorfzone ist für Wohnbauten, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sowie Landwirtschaftsbetriebe bestimmt. 2 Die Dorfzone 2 ist für Wohnbauten, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sowie Landwirtschaftsbetriebe bestimmt. 3 In der Dorfzone und in der Dorfzone 2 ist die bestehende Siedlungsstruktur und Bauweise zu erhalten und zu ergänzen. Wo Baugestaltungslinien fehlen, sind bei Neubauten und Umbauten die bestehenden Baufluchten beizubehalten. Gebäude- und Firsthöhen sowie Dachform richten sich nach den umliegenden Bauten. Auch neue Ställe dürfen die Gebäude- und Firsthöhen benachbarter Bauten nicht überschreiten. 4 Bauten, die zerstört oder abgebrochen werden, dürfen binnen drei Jahren nur im bisherigen Umfang wieder aufgebaut werden. Die Zweckänderung ist gestattet. Der Anspruch auf das Recht besteht nur, wenn die Gebäudemasse des Altbaues vor dem Abbruch bezw. binnen zwei Monaten seit der Zerstörung, im Einverständnis mit der Baubehörde, durch Pläne festgehalten werden. Die Pläne sind bei der Gemeinde zu deponieren. Baulinien und Quartierpläne bleiben vorbehalten. 5 Für die Dorfzone und Dorfzone 2 gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe Ill. Gemeinde Arosa: Baugesetz 55 Baugesetz Fraktion Langwies (Beschlossen von der Gemeindeversammlung am 20. September und 5. Dezember 1996; Genehmigung mit Regierungsbeschluss Nr. 2436 vom 9. Dezember 1997)

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Art. 39BZO Baugesetz der Gemeinde Arosa · S. 57

Dorfzone 1 Die Dorfzone ist für Wohnbauten, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sowie Landwirtschaftsbetriebe bestimmt. 2 Neubauten, Umbauten und Erweiterungen bestehender Bauten haben sich bezüglich Stellung, Proportionen, Dachform und Gestaltung in die bestehende Siedlung einzufügen. 3 In der Dorfzone ist die bestehende Siedlungsstruktur und Bauweise zu erhalten und zu ergänzen. Wo Baugestaltungslinien fehlen, sind bei Neubauten und Umbauten die Gemeinde Arosa: Baugesetz 57 bestehenden Baufluchten beizubehalten. Gebäude- und Firsthöhen sowie Dachform richten sich nach den umliegenden Bauten. Auch neue Ställe dürfen die Gebäude- und Firsthöhen benachbarter Bauten nicht überschreiten. 4 In der Dorfzone sind mässig störende Bauvorhaben zulässig. Sie haben die Bedingungen der Lärmempfindlichkeitsstufe Ill zu erfüllen. Gemeinde Arosa: Baugesetz 58 Änderungstabelle: Beschluss Gemeinde Genehmigung Kanton Änderung 29. November 2020 RB Nr. 92/2023 vom 7. Februar 2023 Art. 8 (Ergänzung), Art. 11 (Ergänzung), Art. 24a (neu), Art. 40 (Ergänzungen), Art. 43a und Art. 43b (neu), Art. 44a (neu) 28. November 2021 RB Nr. 574/2023 vom 4. Juli 2023 Totalrevision der Ortsplanung (Operatszusammenführung); Änderungen gemäss Regierungsbeschluss: Art. 3 Abs. 2 Satz 2 (nicht genehmigt), Art. 11 (Anpassung Fussnote 2), Art. 12 (Festlegung Mindestdichten) Gemeinde Arosa: Baugesetz 59

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Art. 42BZO Baugesetz der Gemeinde Arosa · S. 56

Dorfzone 1 Die Dorfzone ist für Wohnzwecke, Dienstleistungs- und Produktionsbetriebe sowie Landwirtschaftsbetriebe bestimmt. 2 Siedlungsstruktur und Bauweise sind zu erhalten und zu ergänzen. Wo Baugestaltungslinien fehlen, sind bei Neubauten und Umbauten die bestehenden Baufluchten beizubehalten. Neubauten, Umbauten und Erweiterungen bestehender Bauten haben sich bezüglich Stellung, Proportionen, Dachform und Gestaltung in die bestehende Siedlung einzufügen. Gebäude- und Firsthöhen sowie Dachform richten sich nach den Gemeinde Arosa: Baugesetz 56 umliegenden Bauten. Auch neue Ställe dürfen die Gebäude- und Firsthöhen benachbarter Bauten nicht überschreiten. 3 Zur Projektierung von Neubauten, wesentlichen Umbauten und Erweiterungen kann die Bauberatung beigezogen werden. 4 Wesentliche Veränderungen bestehender Strassenzüge, von Plätzen und Hofräumen werden nur im Rahmen von Quartiergestaltungsplänen zugelassen. Die ortsüblichen Gebäude- und Firsthöhen sowie Gebäudevolumen sind auch bei Quartierplanungen zu beachten.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Dorfzone ist für Wohnbauten, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe bestimmt.» · Art. 39

Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Dachneigung≥ 27 %Art. 62, S. 400.80
Dachneigung≤ 60 %Art. 62, S. 400.80
Grenzabstand (gross)≥ 5 mArt. 31, S. 540.85
Grenzabstand (klein)≥ 2.5 mArt. 31, S. 540.85
Gebäudehöhe≤ 8 mArt. 31, S. 540.90
Firsthöhe≤ 11.5 mArt. 31, S. 540.90
Gebäudelänge≤ 13 mArt. 31, S. 540.90

Extrahiert aus der BZO Arosa. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Dorfzone

Was gilt in der Zone Dorfzone in Arosa?
Gebäudehöhe ≤ 8 m, Firsthöhe ≤ 11.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 2.5 m, Gebäudelänge ≤ 13 m. Insgesamt sind 7 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Arosa erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Dorfzone sein?
Laut BZO Arosa: Gebäudehöhe ≤ 8 m, Firsthöhe ≤ 11.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Dorfzone einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 2.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Arosa. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Arosa?
3 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (amtlich), Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Abgabe bei der Abteilung Hochbau. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Arosa ein?
Baugesuche in Arosa laufen über Papier. Zuständig ist Hochbau, Planung, Gemeinde Arosa, Rathaus, Poststrasse 168, Postfach 85, 7050 Arosa. Ablauf nach der Einreichung →

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