Art. 19 · Dorfzone
BZO Baugesetz der Gemeinde Arosa · S. 19
1 Die Dorfzone ist für Wohnnutzungen sowie für Dienstleistungs- und Produktionsbetriebe, ausgenommen Landwirtschaftsbetriebe, bestimmt. 2 Neue Gebäude, Umbauten und Erweiterungen bestehender Gebäude haben sich bezüglich Stellung, Proportionen, Dachform und Gestaltung gut in die bestehende Siedlung einzufügen. Die bestehende Siedlungsstruktur und Bauweise sind zu erhalten respektive Gemeinde Arosa: Baugesetz 19 zu ergänzen. Bestehende Baufluchten sind einzuhalten, solange keine übergeordneten öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.