Zone Zone Bärenland · Arosa
Graubünden · BFS 3921 · Gemeindeprofil · alle 25 Zonen
Die Zone Zone Bärenland in Arosa (Graubünden) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Firsthöhe ≤ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
- Baugesuchsformular (amtlich)
- Abgabe bei der Abteilung Hochbau
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Hochbau, Planung
- 081 378 67 07
- hochbau@gemeindearosa.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Arosa, in denen «Zone Bärenland» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 32BZO Baugesetz der Gemeinde Arosa · S. 12
BauG
–Zone Bärenland
Art. 33BZO Baugesetz der Gemeinde Arosa · S. 25
Zone Bärenland 1 Die Zone Bärenland ist für die tiergerechte Haltung von Bären bestimmt sowie für ein bärenbezogenes Lehr- und Erlebnisangebot für Einheimische und Touristen. 2 In der Zone Bärenland ist die grossräumige Umzäunung zwecks Unterbringung von Bären gestattet. Zusätzlich können in der Zone Bärenland drei Wintergehege sowie ein Quarantänegehege erstellt werden mit einer maximalen Fläche von je 180 m2. Die Wintergehege und das Quarantänegehege können mit Maschengitter und heizbarem Maschengeflecht überdacht werden, um eine Schneedecke zu verhindern. Die Gehege sind mindestens bis 1m unter das gestaltete Terrain mit einem Untergrabschutz zu versehen. 3 In der Zone Bärenland kann ein Bärenstall erstellt werden mit einer Gesamtlänge von maximal 25 m, einer Gesamtbreite von maximal 12 m und einer Firsthöhe von maximal 3.5 m. Der Bärenstall ist mittels Terrainanpassungen in die Landschaft einzupassen. 4 Des Weiteren sind die Anlagen für die tiergerechte Haltung von Bären gemäss Schweizer Tierschutzgesetzgebung zulässig wie Schwimmteiche, Futterstellen und Totholzbäume. 5 Bauten und Anlagen sind soweit möglich naturnah zu gestalten und in die Landschaft zu integrieren. Sofern möglich, sind die Gehege durch Mauern, Gräben und dergleichen abzugrenzen. 6 Für die Besucher können Stege, Aussichtsplattformen und dergleichen erstellt werden. Die Besucherwege können mit Informations- und Erlebniseinrichtungen ausgestattet werden.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Zone Bärenland ist für die tiergerechte Haltung von Bären bestimmt sowie für ein bärenbezogenes Lehr- und Erlebnisangebot für Einheimische und Touristen.» · Art. 33
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudelänge | ≤ 25 m | Art. 33, S. 25 | 0.85 |
| Gebäudebreite | ≤ 12 m | Art. 33, S. 25 | 0.85 |
| Firsthöhe | ≤ 3.5 m | Art. 33, S. 25 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Arosa. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Zone Bärenland
Was gilt in der Zone Zone Bärenland in Arosa?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Zone Bärenland sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Arosa?
Wo reiche ich das Baugesuch in Arosa ein?
Wo steht die Zone Zone Bärenland in der BZO Arosa?
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