Zone L · Altdorf

Uri · BFS 1201 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen

Die Zone L in Altdorf (Uri) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch mit Angaben und Unterlagen
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Altdorf, in denen «L» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Bauordnung Altdorf · S. 1

Zweck und Geltungsbereich

1Die BO regelt die Nutzung des Bodens und das Bauen in der Gemeinde Altdorf. Sie führt das PBG aus.

2Sie gilt für das ganze Gemeindegebiet, sofern die Gemeindeversammlung nicht besondere Bestimmungen und Zonenordnungen für einzelne Gemeindegebiete erlässt.

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Art. 9BZO Bauordnung Altdorf · S. 3

Arten Als Bauzonen gelten:

a)Kernzonen (K1 bis K4)

b)Wohnzonen (W2 bis W4)

c)Wohnzone Eggberge (WE)

d)Wohnzone im Landschaftsgebiet (WL)

e)Wohn- und Gewerbezonen (WG2 bis WG4)

f)Wohn- und Gewerbezone Eggberge (WGE)

g)Bahnhofzone (BZ)

h)Gewerbezone (GE);

i)Industriezonen (I1 und I2);

j)Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OE);

k)Freihaltezone (FZ);

l)Verkehrsflächen (VF). 1. Abschnitt: Kernzonen 1. Unterabschnitt: Allgemeine Bestimmungen

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Art. 16BZO Bauordnung Altdorf · S. 4

Erhaltenswerte Bauten (Bautyp A)

1Im Kernzonenplan als Bautyp A bezeichnete Gebäude sind in ihrer Substanz und äusseren Erscheinung zu erhalten.

2Geringe Veränderungen in der kubischen Gestaltung und den Detailausbildungen können bewilligt werden, wenn dadurch eine bessere Lösung für das Ortsbild erreicht wird und/oder wohnhygienische Mängel behoben werden.

3Veränderungen an der Substanz sind nur gestattet, soweit Konstruktion und Grundriss keine zeitgemässe, zweckmässige Nutzung mehr zulassen.

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Art. 17BZO Bauordnung Altdorf · S. 4

Wichtige Bauten (Bautyp B)

1Im Kernzonenplan als Bautyp B bezeichnete Gebäude sind möglichst weitgehend zu erhalten. 4 40.11 (November 2014)

2Sie können ganz oder teilweise ersetzt werden, wenn eine Erhaltung unzweckmässig und unzumutbar ist. Ein Ersatzbau muss gestalterisch eine mindestens gleich-wertige Lösung ergeben.

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Art. 44BZO Bauordnung Altdorf · S. 10

Bahnhofzone (BZ)

1Die Bahnhofzone dient der baulichen Entwicklung der Umgebung des Bahnhofs Altdorf. Sie bezweckt die Schaffung eines qualitativ hochstehenden regionalen Zentrums für Dienstleistungen und Wohnen. In der Bahnhofzone sind auch Verkehrsinfrastrukturen wie Busbahnhof, Park-and-ride-Anlagen, Gleisanlagen und die Erschliessung des Bahnhofs zulässig.

2Gestattet sind Bauten mit zentrumsbildender Funktion wie Läden, Praxen, Ateliers, Restaurants, Hotels, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, Verwaltungsbauten und Wohnungen. Es sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig. Die Erdgeschosse sind gewerblicher, vorab publikumswirksamer Nutzung vorbehalten. Nicht auf die Strassen orientierte Wohnungen sind auch im Erdgeschoss zulässig.

3In der Bahnhofzone sind mindestens 30% für Gewerbe und Dienstleistungen zu nutzen.

4Gegenüber Grundstücken in einer anderen Zone ist ab 13 m Fassadenhöhe der gesetzliche Grenzabstand angemessen zu vergrössern.

5Der Gemeinderat erarbeitet einen Quartierrichtplan im Sinne von Artikel 34 dieser Bauordnung.

6Bestehende, rechtmässig erstellte Wohnbauten, die nicht den Zonenbestimmungen der Bahnhofzone entsprechen, dürfen bei Einhaltung der übrigen Bauvorschriften unterhalten, teilweise erneuert und angemessen erweitert werden. 5. Abschnitt: Gewerbezone

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Art. 51BZO Bauordnung Altdorf · S. 13

Nichtbauzonen Als Nichtbauzonen gelten:

a)Landwirtschaftszone (L);

b)Reservezone (RZ).

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Art. 52BZO Bauordnung Altdorf · S. 13

Landwirtschaftszone (L)

1Die Landwirtschaftszone verfolgt den Zweck, den das Bundesrecht ihr zuordnet.

2Das Bundesrecht bestimmt, welche Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone zulässig sind.

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Art. 64BZO Bauordnung Altdorf · S. 17

Gewässerraumzone

1Für die Gewässerraumzone gelten die Bestimmungen des Bundesrechts und des Reglements zum PBG1. 5. Kapitel: Lärm

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Art. 65BZO Bauordnung Altdorf · S. 17

Lärmschutzvorbehalt

1Die im Nutzungsplan speziell bezeichneten Gebiete mit Lärmschutzvorbehalt sind nach Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes eingezont und/oder erschlossen worden. Diese Gebiete gelten als lärmbelastet im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung. 1) RB 40.1115 17 40.11 (November 2014)

2Im Rahmen des Quartiergestaltungsplan- respektive des Baubewilligungsverfahrens ist nachzuweisen, wie der Planungswert (basierend auf den Lärmverhältnissen bei der Einzonung) respektive der Immissionsgrenzwert (basierend auf den Lärmverhältnissen bei der Baubewilligung) eingehalten wird.

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Art. 66BZO Bauordnung Altdorf · S. 18

Empfindlichkeitsstufen ES Der Nutzungsplan bestimmt für jede Zone die entsprechende Empfindlichkeitsstufe nach Artikel 43 der Lärmschutzverordnung1. Diese Zuordnung ist im Anhang enthalten. 4. Titel: WEITERE PLANUNGSINSTRUMENTE UND

ERSCHLIESSUNG 1. Kapitel: Hinweis auf das kantonale Recht

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Art. 79BZO Bauordnung Altdorf · S. 20

Dachaufbauten Lukarnen, Gauben, Dacheinschnitte, Quergiebel und dergleichen dürfen gesamthaft in ihrer Länge nicht mehr als 2⁄5 der zugeordneten Gebäudelänge betragen.

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Art. 81BZO Bauordnung Altdorf · S. 33

1) Zuschlag nach Art. 13 BO 2) Maximale AZ ohne Zuschläge wie zusätzliche Ausnützung Dachgeschoss von 0.1 3) Bei Fassadenhöhe ab 13 m angemessene Vergrösserung Grenzabstand (Art. 44 Abs. 4 BO) 4) Zuschlag von 1 m gegenüber Grundstücken in einer anderen Zone 33 40.11 (November 2014) Bemerkungen Freistehende Gebäude mit Nebennutzflächen Freistehende Gebäude mit Nebennutzflächen Mit Ausnahme der Erschliessung sowie der Geländer und Brüstungen voll- ständig unter dem massgebenden, respektive tiefer gelegten Terrain Im Durchschnitt höchstens 1.00 m und absolut höchstens 1.50 m über das massgebende, respektive tiefer gelegte Terrain hinausragend Anlagen, die weder öffentliche noch private Interessen merklich berühren Mit einem anderem Hauptgebäude zusammengebaut und mit Nebennutz- flächen

giebelseitige Fassadenhöhe in m 5.00 5.00 5.00 - - - traufseitige Fassadenhöhe in m 3.00 3.00 3.00 - - - Gre …

IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIVIIIIIIVIII
-------6.08.0----
--0.52)0.752)1.02)--------
Art. 81Art. 810.3 – 0.42)0.5 – 0.62)0.6 – 0.82)Art. 810.6 – 1.5Art. 81Art. 81Art. 81Art. 81Art. 81Art. 81
10.25-11.2514.2517.2510.2528.0017.25-----
6.75-7.7510.7513.756.7524.5013.75-----
--10.2513.2516.25-27.0016.25-----
--8.2511.2514.25-25.0014.25-----
5.005.005.006.006.005.006.003)5.004)5.004)5.004)5.005.006.00
2-23423-6-----
Art. 40, 91, 92Art. 41Art. 42Art. 42Art. 42Art. 43, 91, 92Art. 44Art. 45Art. 46, 47Art. 48Art. 49Art. 50Art. 52
WEWLWG2WG3WG4WGEBZGEI1/I2OEFZVFL

Tabelle von S. 33 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 85BZO Bauordnung Altdorf · S. 22

Nicht anrechenbare Geschossflächen Nicht angerechnet werden die folgenden Geschossflächen:

a)die zu Wohnungen gehörenden Keller-, Abstell- und Trockenräume, Waschküchen, Zivilschutzräume und dergleichen;

b)die Heiz- und Brennstofflagerräume, die Räume für Energiespeicher sowie unterirdische Lagerräume, die weder dem Publikum zugänglich sind noch Arbeitsplätze für eine ständige Tätigkeit aufweisen;

c)die Maschinenräume für Lift-, Lüftungs- und Klimaanlagen;

d)Korridore, Treppen, Podeste und Lift im jeweiligen Geschoss, in dem sie keine anrechenbaren Räume erschliessen (z. B. Hauseingang im Kellergeschoss);

e)Fitness-, Sauna- und Bastelräume in Untergeschossen von Einfamilienhäusern im Ausmass von insgesamt höchstens 16 m2 und allen Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung stehende gleiche Räume in Mehrfamilienhäusern im Ausmass von höchstens 16 m2 für die erste Wohnung und 2 m2 für jede weitere Wohnung mit 3 und mehr Zimmern;

f)vorgeschriebene Pflichtabstellflächen für Motorfahrzeuge in oberirdischen Garagen; ebenso alle unterirdischen Abstellflächen;

g)Abstellräume für Motorfahrräder, Fahrräder und Kinderwagen;

h)unbelichtete Abstellräume in Wohnungen;

i)die Teilfläche in Räumen mit Dachschräge sowie in Estrichen, deren Raumhöhe weniger als 1.5 m beträgt;

k)die Mauerdicke von Aussenwänden von mehr als 25 cm und bei bestehenden Bauten die zusätzliche äussere Wärmeisolation einschliesslich der Schutzschicht, soweit sie für eine ausreichende Wärmedämmung notwendig sind;

l)nicht beheizte Wintergärten und Windfänge bis zu 10 % der anrechenbaren …

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Art. 86BZO Bauordnung Altdorf · S. 23

Ausnützungsbonus Für Gewerbe- und Geschäftsnutzungen in den Wohn- und Gewerbezonen, die als Lärmschutz entlang von Hauptverkehrsträgern konzipiert werden und die den Anforderungen der Lärmschutzverordnung genügen, kann die Baukommission einen Ausnützungsbonus von 0.15 gewähren. Der Ausnützungsbonus muss für die gewerbliche Nutzung bestimmt sein.

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Art. 103BZO Bauordnung Altdorf · S. 27

Bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen

1Wer eine Baute oder Anlage erstellen, abbrechen oder baulich oder in ihrem Zweck ändern will, benötigt eine Bewilligung.

2Als Bauten und Anlagen gelten alle künstlich geschaffenen und auf Dauer angelegten baulichen Vorkehren, die in bestimmter fester Beziehung zum Erdboden stehen und geeignet sind, die Nutzungsordnung zu beeinflussen, indem sie den Raum äusserlich erheblich verändern, die Erschliessung belasten oder die Umwelt beeinträchtigen. 1) ARB 50.12 27 40.11 (November 2014)

3Eine Baubewilligung benötigt insbesondere, wer:

a)ober- oder unterirdische Bauten oder Anlagen erstellt, ändert, erweitert oder erneuert;

b)den Zweck bestehender Bauten oder Anlagen ändert;

c)bestehende Bauten oder Anlagen ganz oder teilweise abbricht;

d)Mauern, Wände oder Einfriedungen über 1.5 m Höhe erstellt;

e)Mauern, Wände oder Einfriedungen entlang von Verkehrsflächen erstellt;

f)Abstellflächen für Fahrzeuge errichtet;

g)technische An- und Aufbauten, Reklamen oder andere Anlagen errichtet, die baulichen Massnahmen nach Absatz 2 entsprechen;

h)provisorische Bauten oder Anlagen oder Fahrnisbauten erstellt, die länger als

3Monate bestehen. Dazu gehören namentlich Treibhäuser, Materiallager und dergleichen.

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Art. 118BZO Bauordnung Altdorf · S. 31

Genehmigung und Inkrafttreten

1Die vorliegende BO bedarf der Genehmigung durch den Regierungsrat.1 Nach der Genehmigung bestimmt der Gemeinderat, wann sie in Kraft tritt.2

2Der Gemeinderat bestimmt auch den Zeitpunkt des Inkrafttretens von Nutzungsplanungen, die der Regierungsrat genehmigt hat.3 Im Namen der Einwohnergemeindeversammlung Altdorf Die Gemeindepräsidentin Der Gemeindeschreiber 1) Vom Regierungsrat genehmigt am 9. September 2014 2) Vom Gemeinderat in Kraft gesetzt auf den 1. November 2014 3) Art. 44 Abs. 2 PBG 31 40.11 (November 2014) Lärmempfindlich- keitsstufe III III III III III II II II Ausnützung max. Baumasse in 3 2 m / m Landfläche - - - - - - - - max. Ausnützungsziffer mit QGP-Bonus - - - - QGP 0.52) 0.752) 1.02) minimale – maximale Ausnützungsziffer Art. 81 Art. 81 Art. 81 Art. 81 Art. 38, 81 0.2 – 0.42) 0.5 – 0.62) 0.6 – 0.82)

Höhen Giebeldach giebelseitige Fassadenhöhe in m - - - 17.25 QGP 11.25 14.25 17.25
traufseitige Fassadenhöhe in m - - - 13.75 QGP 7.75 10.75 13.75
Höhen Flachdach Fassadenhöhe in m inkl. Attikageschoss - - - 16.25 QGP 10.25 13.25 16.25
Fassadenhöhe in m - - - 14.25 QGP 8.25 11.25 14.25
Grenzabstand in m 0.001) 0.001) 0.001) 3.501) QGP 5.00 6.00 6.00
Anzahl Vollgeschosse - - 2 4 2-3 2 3 4

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 31) verbindlich lesbar.

Art. 21-26 Art. 27-31 Art. 29 Art. 32-34 Art. 35-38 Art. 39 Art. 39 Art. 39 Zone K1 K2 bestehend K2 Neubauten K3 K4 W2 W3 W4 Zonentabelle für Bauzonen und Landwirtschaftszone (alle Verweise auf Artikel beziehen sich auf …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Landwirtschaftszone verfolgt den Zweck, den das Bundesrecht ihr zuordnet.» · Art. Art. 52

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. Anhang 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 6 mArt. 81, S. 330.85

Extrahiert aus der BZO Altdorf. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone L

Was gilt in der Zone L in Altdorf?
Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Altdorf erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone L einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, nach der Bau- und Zonenordnung Altdorf. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Altdorf?
4 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch mit Angaben und Unterlagen, Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Profilierung (Baugespann). Alle Unterlagen →
Wo steht die Zone L in der BZO Altdorf?
16 Artikel der Bau- und Zonenordnung Altdorf erwähnen die Zone L namentlich, darunter Art. 1, Art. 9, Art. 16. BZO Altdorf lesen →

Weitere Zonen in Altdorf