Zone WG3 · Altdorf

Uri · BFS 1201 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen

Die Zone WG3 in Altdorf (Uri) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 14.25 m, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch mit Angaben und Unterlagen
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Altdorf, in denen «WG3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 81BZO Bauordnung Altdorf · S. 33

1) Zuschlag nach Art. 13 BO 2) Maximale AZ ohne Zuschläge wie zusätzliche Ausnützung Dachgeschoss von 0.1 3) Bei Fassadenhöhe ab 13 m angemessene Vergrösserung Grenzabstand (Art. 44 Abs. 4 BO) 4) Zuschlag von 1 m gegenüber Grundstücken in einer anderen Zone 33 40.11 (November 2014) Bemerkungen Freistehende Gebäude mit Nebennutzflächen Freistehende Gebäude mit Nebennutzflächen Mit Ausnahme der Erschliessung sowie der Geländer und Brüstungen voll- ständig unter dem massgebenden, respektive tiefer gelegten Terrain Im Durchschnitt höchstens 1.00 m und absolut höchstens 1.50 m über das massgebende, respektive tiefer gelegte Terrain hinausragend Anlagen, die weder öffentliche noch private Interessen merklich berühren Mit einem anderem Hauptgebäude zusammengebaut und mit Nebennutz- flächen

giebelseitige Fassadenhöhe in m 5.00 5.00 5.00 - - - traufseitige Fassadenhöhe in m 3.00 3.00 3.00 - - - Gre …

IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIVIIIIIIVIII
-------6.08.0----
--0.52)0.752)1.02)--------
Art. 81Art. 810.3 – 0.42)0.5 – 0.62)0.6 – 0.82)Art. 810.6 – 1.5Art. 81Art. 81Art. 81Art. 81Art. 81Art. 81
10.25-11.2514.2517.2510.2528.0017.25-----
6.75-7.7510.7513.756.7524.5013.75-----
--10.2513.2516.25-27.0016.25-----
--8.2511.2514.25-25.0014.25-----
5.005.005.006.006.005.006.003)5.004)5.004)5.004)5.005.006.00
2-23423-6-----
Art. 40, 91, 92Art. 41Art. 42Art. 42Art. 42Art. 43, 91, 92Art. 44Art. 45Art. 46, 47Art. 48Art. 49Art. 50Art. 52
WEWLWG2WG3WG4WGEBZGEI1/I2OEFZVFL

Tabelle von S. 33 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 85BZO Bauordnung Altdorf · S. 22

Nicht anrechenbare Geschossflächen Nicht angerechnet werden die folgenden Geschossflächen:

a)die zu Wohnungen gehörenden Keller-, Abstell- und Trockenräume, Waschküchen, Zivilschutzräume und dergleichen;

b)die Heiz- und Brennstofflagerräume, die Räume für Energiespeicher sowie unterirdische Lagerräume, die weder dem Publikum zugänglich sind noch Arbeitsplätze für eine ständige Tätigkeit aufweisen;

c)die Maschinenräume für Lift-, Lüftungs- und Klimaanlagen;

d)Korridore, Treppen, Podeste und Lift im jeweiligen Geschoss, in dem sie keine anrechenbaren Räume erschliessen (z. B. Hauseingang im Kellergeschoss);

e)Fitness-, Sauna- und Bastelräume in Untergeschossen von Einfamilienhäusern im Ausmass von insgesamt höchstens 16 m2 und allen Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung stehende gleiche Räume in Mehrfamilienhäusern im Ausmass von höchstens 16 m2 für die erste Wohnung und 2 m2 für jede weitere Wohnung mit 3 und mehr Zimmern;

f)vorgeschriebene Pflichtabstellflächen für Motorfahrzeuge in oberirdischen Garagen; ebenso alle unterirdischen Abstellflächen;

g)Abstellräume für Motorfahrräder, Fahrräder und Kinderwagen;

h)unbelichtete Abstellräume in Wohnungen;

i)die Teilfläche in Räumen mit Dachschräge sowie in Estrichen, deren Raumhöhe weniger als 1.5 m beträgt;

k)die Mauerdicke von Aussenwänden von mehr als 25 cm und bei bestehenden Bauten die zusätzliche äussere Wärmeisolation einschliesslich der Schutzschicht, soweit sie für eine ausreichende Wärmedämmung notwendig sind;

l)nicht beheizte Wintergärten und Windfänge bis zu 10 % der anrechenbaren …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«In der Wohn- und Gewerbezone sind Wohnbauten und mässig störende Betriebe zulässig.» · Art. Art. 42

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. Anhang 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 14.25 mArt. 81, S. 330.85
Fassadenhöhe≤ 10.75 mArt. 81, S. 330.85
Grenzabstand (klein)≥ 6 mArt. 81, S. 330.85
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 81, S. 330.85

Extrahiert aus der BZO Altdorf. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WG3

Was gilt in der Zone WG3 in Altdorf?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 14.25 m, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Altdorf erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WG3 sein?
Laut BZO Altdorf: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 14.25 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WG3 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, nach der Bau- und Zonenordnung Altdorf. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Altdorf?
4 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch mit Angaben und Unterlagen, Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Profilierung (Baugespann). Alle Unterlagen →
Wo steht die Zone WG3 in der BZO Altdorf?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Altdorf erwähnen die Zone WG3 namentlich, darunter Art. 81, Art. 85. BZO Altdorf lesen →

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