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Art. 16 · Erhaltenswerte Bauten (Bautyp A)

BZO Bauordnung Altdorf · S. 4

1Im Kernzonenplan als Bautyp A bezeichnete Gebäude sind in ihrer Substanz und äusseren Erscheinung zu erhalten.

2Geringe Veränderungen in der kubischen Gestaltung und den Detailausbildungen können bewilligt werden, wenn dadurch eine bessere Lösung für das Ortsbild erreicht wird und/oder wohnhygienische Mängel behoben werden.

3Veränderungen an der Substanz sind nur gestattet, soweit Konstruktion und Grundriss keine zeitgemässe, zweckmässige Nutzung mehr zulassen. Artikel 16 Erhaltenswerte Bauten (Bautyp A) 37 40.11 (November 2014)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.