Zone Zone für Sport- und Freizeitanlagen · Allschwil

Basel-Landschaft · BFS 2762 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen

Die Zone Zone für Sport- und Freizeitanlagen in Allschwil (Basel-Landschaft) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 8 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan (2-fach)
  • Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
  • Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
  • Angaben zu den Zonenvorschriften
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Allschwil, in denen «Zone für Sport- und Freizeitanlagen» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 24BZO Zonenreglement Siedlung Allschwil · S. 35

RBG

1Zonen für öffentliche Werke und Anlagen umfassen Gebiete, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden. Zusätzlich sind in beschränktem Umfange andere Nutzungen zulässig, sofern sie mit der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben verträglich sind.

2Die Nutzung richtet sich nach dem für das Werk oder die Anlage vorgegebenen Zweck. Die Bauweise richtet sich nach der Funktion der Anlage und es sind die öffentlichen und privaten Interessen zu berücksichtigen.

3Im Zonenplan ist der Nutzungszweck und die öffentliche Aufgabe einer bestimmten Zone für öffentliche Werke und Anlagen definiert. Als naturnahe Grünräume gelten: Mager- und Blumenwiesen, magere, extensiv genutzte Scherrasen (keine Düngung), Brachland- und Ruderalflächen, Gehölze und Hecken, Kies- und Steinanlagen sowie Weiher und Tümpel. Die Durchlässigkeit für Kleinlebewesen ist sicherzustellen. Geschlossene Mauerzüge und engmaschige bzw. bodenabschliessende Einfriedungen sind zu vermeiden. 4 Mindestens 10 % der Grundstücksfläche sind als zusammenhängender, mit standortheimischen Pflanzen naturnah angelegter Grünraum zu gestalten und zu pflegen. Für Bodenbefestigungen sind grundsätzlich wasserdurchlässige Materialien bzw. Beläge zu verwenden (kein Hartbelag). Naturnahe Dachbegrünungen und Wege etc. ohne Hartbelag können zur Hälfte angerechnet werden.

5Gebäudehöhe öW+A-Zonen Hegenheimermattweg Die Gebäudehöhe darf eine max. Höhe von 8.0m nicht überschreiten.

6Verhältnis zu Wohnbauten Grenzt eine Wohnzone bzw. Wohn-/ Geschäftszone direkt an eine Zone für öffen …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 35BZO Zonenreglement Siedlung Allschwil · S. 35

Zone für Sport- und Freizeitanlagen

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 8 mArt. § 35 Abs. 3, S. 350.90

Extrahiert aus der BZO Allschwil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Zone für Sport- und Freizeitanlagen

Was gilt in der Zone Zone für Sport- und Freizeitanlagen in Allschwil?
Gebäudehöhe ≤ 8 m. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Allschwil erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Zone für Sport- und Freizeitanlagen sein?
Laut BZO Allschwil: Gebäudehöhe ≤ 8 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Allschwil?
6 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular / Kerndatenblatt, Angaben zu den Zonenvorschriften, Situationsplan (2-fach). Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Allschwil ein?
Baugesuche in Allschwil laufen über E-Baugesuch BL (Bauinspektorat). Zuständig ist Bewilligungswesen, Gemeindeverwaltung Allschwil, Baslerstrasse 111, 4123 Allschwil. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Zone für Sport- und Freizeitanlagen in der BZO Allschwil?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Allschwil erwähnen die Zone Zone für Sport- und Freizeitanlagen namentlich, darunter Art. 24, Art. 35. BZO Allschwil lesen →

Weitere Zonen in Allschwil