Zone Zone für Sport- und Freizeitanlagen · Allschwil
Basel-Landschaft · BFS 2762 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone Zone für Sport- und Freizeitanlagen in Allschwil (Basel-Landschaft) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 8 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (2-fach)
- Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
- Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
- Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
- Angaben zu den Zonenvorschriften
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: E-Baugesuch BL (Bauinspektorat)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bewilligungswesen, Gemeindeverwaltung Allschwil
- 061 486 26 18
- ebau@allschwil.bl.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Allschwil, in denen «Zone für Sport- und Freizeitanlagen» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 24BZO Zonenreglement Siedlung Allschwil · S. 35
RBG
1Zonen für öffentliche Werke und Anlagen umfassen Gebiete, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden. Zusätzlich sind in beschränktem Umfange andere Nutzungen zulässig, sofern sie mit der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben verträglich sind.
2Die Nutzung richtet sich nach dem für das Werk oder die Anlage vorgegebenen Zweck. Die Bauweise richtet sich nach der Funktion der Anlage und es sind die öffentlichen und privaten Interessen zu berücksichtigen.
3Im Zonenplan ist der Nutzungszweck und die öffentliche Aufgabe einer bestimmten Zone für öffentliche Werke und Anlagen definiert. Als naturnahe Grünräume gelten: Mager- und Blumenwiesen, magere, extensiv genutzte Scherrasen (keine Düngung), Brachland- und Ruderalflächen, Gehölze und Hecken, Kies- und Steinanlagen sowie Weiher und Tümpel. Die Durchlässigkeit für Kleinlebewesen ist sicherzustellen. Geschlossene Mauerzüge und engmaschige bzw. bodenabschliessende Einfriedungen sind zu vermeiden. 4 Mindestens 10 % der Grundstücksfläche sind als zusammenhängender, mit standortheimischen Pflanzen naturnah angelegter Grünraum zu gestalten und zu pflegen. Für Bodenbefestigungen sind grundsätzlich wasserdurchlässige Materialien bzw. Beläge zu verwenden (kein Hartbelag). Naturnahe Dachbegrünungen und Wege etc. ohne Hartbelag können zur Hälfte angerechnet werden.
5Gebäudehöhe öW+A-Zonen Hegenheimermattweg Die Gebäudehöhe darf eine max. Höhe von 8.0m nicht überschreiten.
6Verhältnis zu Wohnbauten Grenzt eine Wohnzone bzw. Wohn-/ Geschäftszone direkt an eine Zone für öffen …
Art. 35BZO Zonenreglement Siedlung Allschwil · S. 35
Zone für Sport- und Freizeitanlagen
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 8 m | Art. § 35 Abs. 3, S. 35 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Allschwil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Zone für Sport- und Freizeitanlagen
Was gilt in der Zone Zone für Sport- und Freizeitanlagen in Allschwil?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Zone für Sport- und Freizeitanlagen sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Allschwil?
Wo reiche ich das Baugesuch in Allschwil ein?
Wo steht die Zone Zone für Sport- und Freizeitanlagen in der BZO Allschwil?
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