Zone QP-Areal "Spitzwald" · Allschwil

Basel-Landschaft · BFS 2762 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen

Die Zone QP-Areal "Spitzwald" in Allschwil (Basel-Landschaft) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan (2-fach)
  • Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
  • Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
  • Angaben zu den Zonenvorschriften
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Allschwil, in denen «QP-Areal "Spitzwald"» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 25BZO Zonenreglement Siedlung Allschwil · S. 25

Zonen mit Quartierplanpflicht

1Zonen mit Quartierplanpflicht umfassen Gebiete, in denen nur aufgrund eines Quartierplans gebaut werden darf. Es gelten die Bestimmungen des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998, insbesondere die §§ 37 -

47RBG. Verkaufseinheiten mit mehr als 1000 m² Nettoladenfläche sind quartierplanpflichtig und sind unter Berücksichtigung der kantonalen und kommunalen Raumordnung in allen Bauzonenarten zugelassen (§

51Abs. 2 RBG) 2 In den im Zonenplan Siedlung bezeichneten Arealen dürfen Baubewilligungen nur aufgrund rechtsverbindlicher Quartierplan-Vorschriften erteilt werden. Bei der Ausarbeitung dieser Vorschriften hat der Gemeinderat ein Mitspracherecht. 3 Die im Zonenplan bezeichneten Areale müssen unter Beachtung der Allgemeinen Vorschriften sowie insbesondere der Kriterien unter § 23 Abs. 4 ZR mindestens nachfolgend aufgeführte Inhalte festlegen: QP-Areal "Parkallee" Wenig störende Betriebe im Sinne von § 21 Abs. 2 RBG entlang Parkallee zulässig. 1. Art der Nutzung: Wohnnutzung. Randbebauung mit Wohn-/Geschäftsnutzung entlang Parkallee, urbane ortsbauliche Bebauungsstruktur. 2. Nutzungsmass: Als Richtlinie gilt die W3-Zone. 3. Gute Qualität der Aussenräume unter Einbezug der Baumreihe entlang Parkallee. 4. Zweckmässige öffentliche Fussgängerverbindung durch das Areal und Anbindung an das Fusswegnetz der Gemeinde. 5. Garagierung und Parkierung möglichst peripher zum Schutz der Wohnnutzung vor Lärmimmission; Hauptzufahrt von der Parkallee her. 6. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen und Kriteri …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 4 VollgeschosseArt. 25, S. 250.75

Extrahiert aus der BZO Allschwil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone QP-Areal "Spitzwald"

Was gilt in der Zone QP-Areal "Spitzwald" in Allschwil?
Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Allschwil erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone QP-Areal "Spitzwald" sein?
Laut BZO Allschwil: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Allschwil?
6 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular / Kerndatenblatt, Angaben zu den Zonenvorschriften, Situationsplan (2-fach). Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Allschwil ein?
Baugesuche in Allschwil laufen über E-Baugesuch BL (Bauinspektorat). Zuständig ist Bewilligungswesen, Gemeindeverwaltung Allschwil, Baslerstrasse 111, 4123 Allschwil. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone QP-Areal "Spitzwald" in der BZO Allschwil?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Allschwil erwähnen die Zone QP-Areal "Spitzwald" namentlich, darunter Art. 25. BZO Allschwil lesen →

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