Zone QP-Areal "Spitzwald" · Allschwil
Basel-Landschaft · BFS 2762 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone QP-Areal "Spitzwald" in Allschwil (Basel-Landschaft) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (2-fach)
- Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
- Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
- Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
- Angaben zu den Zonenvorschriften
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: E-Baugesuch BL (Bauinspektorat)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bewilligungswesen, Gemeindeverwaltung Allschwil
- 061 486 26 18
- ebau@allschwil.bl.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Allschwil, in denen «QP-Areal "Spitzwald"» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 25BZO Zonenreglement Siedlung Allschwil · S. 25
Zonen mit Quartierplanpflicht
1Zonen mit Quartierplanpflicht umfassen Gebiete, in denen nur aufgrund eines Quartierplans gebaut werden darf. Es gelten die Bestimmungen des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998, insbesondere die §§ 37 -
47RBG. Verkaufseinheiten mit mehr als 1000 m² Nettoladenfläche sind quartierplanpflichtig und sind unter Berücksichtigung der kantonalen und kommunalen Raumordnung in allen Bauzonenarten zugelassen (§
51Abs. 2 RBG) 2 In den im Zonenplan Siedlung bezeichneten Arealen dürfen Baubewilligungen nur aufgrund rechtsverbindlicher Quartierplan-Vorschriften erteilt werden. Bei der Ausarbeitung dieser Vorschriften hat der Gemeinderat ein Mitspracherecht. 3 Die im Zonenplan bezeichneten Areale müssen unter Beachtung der Allgemeinen Vorschriften sowie insbesondere der Kriterien unter § 23 Abs. 4 ZR mindestens nachfolgend aufgeführte Inhalte festlegen: QP-Areal "Parkallee" Wenig störende Betriebe im Sinne von § 21 Abs. 2 RBG entlang Parkallee zulässig. 1. Art der Nutzung: Wohnnutzung. Randbebauung mit Wohn-/Geschäftsnutzung entlang Parkallee, urbane ortsbauliche Bebauungsstruktur. 2. Nutzungsmass: Als Richtlinie gilt die W3-Zone. 3. Gute Qualität der Aussenräume unter Einbezug der Baumreihe entlang Parkallee. 4. Zweckmässige öffentliche Fussgängerverbindung durch das Areal und Anbindung an das Fusswegnetz der Gemeinde. 5. Garagierung und Parkierung möglichst peripher zum Schutz der Wohnnutzung vor Lärmimmission; Hauptzufahrt von der Parkallee her. 6. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen und Kriteri …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 25, S. 25 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Allschwil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone QP-Areal "Spitzwald"
Was gilt in der Zone QP-Areal "Spitzwald" in Allschwil?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone QP-Areal "Spitzwald" sein?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Allschwil?
Wo reiche ich das Baugesuch in Allschwil ein?
Wo steht die Zone QP-Areal "Spitzwald" in der BZO Allschwil?
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