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Art. 4 · Herabsetzung des Grundabstandes
BZO Affoltern am Albis · S. 8 · Original-PDF
3, 7 In den Zonen W4 und WG4 darf der Grundabstand auf 5 m und in den Zonen W5 und WG5 auf 6 m reduziert werden, sofern auf ein Vollgeschoss verzichtet und die maximale zulässigen Fassadenhöhe, giebelseitige Fassadenhöhe für Dachgeschosse, Fassadenhöhe für Attikageschosse und Gesamthöhe je um 2 m reduziert wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.