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Art. 24 · Arealfläche
BZO Affoltern am Albis · S. 17 · Original-PDF
Art. 24.1 Arealüberbauungen sind, ausgenommen in der Kernzone, in allen Zonen zulässig. Art. 24.2 Die Mindestarealfläche beträgt 3'000 m2.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.