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Art. 24 · Erholungszone Eb (Familiengärten)

BZO Seuzach · S. 27 · Original-PDF

1In der Erholungszone Eb sind Familiengartenhäuser sowie gemeinschaftliche Gebäude zulässig, die für den Betrieb der Familiengartenareale notwendig sind.

2Familiengartenhäuser dürfen max. 15 m2 Grundfläche pro Haus (inkl. Pergola) aufweisen.

3Die Gebäudehöhe beträgt maximal 3.0 m.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.