Seuzach
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Baugesuchs-Dossier · Seuzach
Checkliste · kantonale Anforderungen
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.
Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.
Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.
Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.
Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.
Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Seuzach)
Das Baugesuch ist in mindestens dreifacher Ausführung bei der Abteilung Hochbau (Stationsstrasse 1, 8472 Seuzach) einzureichen. Sämtliche Unterlagen sind zusätzlich digital an hochbau@seuzach.ch zu senden.
Dem Baugesuch ist ein Grundbuchauszug (1-fach) beizulegen, zu beziehen beim Grundbuchamt Wülflingen-Winterthur, Stadthausstrasse 12, 8401 Winterthur.
Situationsplan in Form eines aktuellen Katasterplans 1:500 vom Grundbuchgeometer (Vermessungsbüro Ingesa AG, Florahof 5a, 8353 Elgg), 3-fach; alternativ ein anderer vom Geometer verifizierter Plan mit gleichem Inhalt und Massstab.
Bei Neu- und Erweiterungsbauten ist ein Leitungskatasterplan 2-fach einzureichen; Leitungskataster Wasser/Abwasser wird von der Ingesa AG Elgg geführt.
Bei Neu- und Anbauten an Hanglage ist zusätzlich ein Katasterplan mit Höhenkurven einzureichen (bezogen auf das kommunale Höhenfixpunktnetz, Äquidistanz 0,5 m), 1-fach.
Berechnung der Baumassenziffer mit nachvollziehbarem Schema, 2-fach. Die Gemeinde publiziert dazu einen eigenen Leitfaden Baumassenziffer (https://www.seuzach.ch/publikationen/304648).
Mit dem Baugesuch ist ein Plan über die Liegenschaftenentwässerung 1:500 (noch ohne gebäudeinterne Leitungen) 1-fach einzureichen; das detaillierte Kanalanschlussgesuch folgt vor Baufreigabe an die Ingesa AG Seuzach.
Im ordentlichen Verfahren sind darstellbare Vorhaben vor der öffentlichen Bekanntmachung auszustecken; das Baugespann muss mindestens während der 20-tägigen Auflagefrist stehen bleiben (Empfehlung: bis zur Rechtskraft).
Die für das Bauvorhaben massgebende Höhenkote ist vom Ingenieurbüro Ingesa AG Elgg aufgrund des kommunalen Höhenfixpunktnetzes am Schnurgerüst angeben zu lassen.
Werden Grenzabstände unterschritten, ist die schriftliche Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer einzuholen und mit dem Baugesuch einzureichen.
Reglemente · Gemeinde Seuzach
Übergeordnetes Recht (Kanton Zürich)
Karten
Verfahren · Kanton Zürich
Eingabeweg: Papier (Abgabe am Schalter)
Vor der Einreichung ausstecken; das Gespann muss bis zur Bekanntmachung stehen und mindestens während der ganzen Auflagefrist stehen bleiben.
Baugesuch über eBaugesucheZH einreichen; die Baubehörde prüft die Unterlagen innert drei Wochen vor.
Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens; die Gesuchsunterlagen liegen gleichzeitig 20 Tage öffentlich auf.
Im Kanton Zürich gibt es keine Einsprache: Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert 20 Tagen seit der Bekanntmachung schriftlich die Zustellung des baurechtlichen Entscheids, sonst ist das Rekursrecht verwirkt.
Entscheid innert zwei Monaten seit der Vorprüfung; bei der erstmaligen Beurteilung von Neubau- und grösseren Umbauvorhaben innert vier Monaten.
Wer die Zustellung verlangt hat, kann innert 30 Tagen seit Zustellung ans Baurekursgericht rekurrieren; erst danach wird der Entscheid rechtskräftig.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), LS 700.1 · Bauverfahrensverordnung (BVV), LS 700.6), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.