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Seuzach

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Baugesuchs-Dossier · Seuzach

Eingabeweg: Papier (Abgabe am Schalter) · BZO-Stand: 24.04.2015 · 32 Positionen

baureif
Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)Pflicht

Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

Bemerkung:
2Zustimmung der GrundeigentümerschaftPflicht

Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

Bemerkung:
3Gebäude- und Wohnungserhebung (GWR-Zusatzformular)bedingt

Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

Bemerkung:
4BaubeschriebPflicht

Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

Bemerkung:
5Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)Pflicht

Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.

Bemerkung:
6Grün-/Freiflächen-Nachweisbedingt

Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

Bemerkung:
7Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)Pflicht

Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

Bemerkung:
8Parkplatz-/Abstellplatz-Nachweis (Auto + Velo)bedingt

Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.

Bemerkung:
9Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)Pflicht

Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.

Bemerkung:
10Schallschutz-/Lärmnachweisbedingt

Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

Bemerkung:
11Brandschutzkonzeptbedingt

Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

Bemerkung:
12Situationsplan / aktueller KatasterplanPflicht

Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

Bemerkung:
13Grundrisse aller Geschosse (bemasst)Pflicht

Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

Bemerkung:
14Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)Pflicht

Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

Bemerkung:
15Fassaden/Ansichten (alle)Pflicht

Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

Bemerkung:
16Umgebungs-/GestaltungsplanPflicht

Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

Bemerkung:
17Kanalisations-/Entwässerungsplanbedingt

Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

Bemerkung:
18Schadstoffuntersuchung und Entsorgungskonzept Gebäudebedingt

Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.

Bemerkung:
19Checkliste Gebäudeschadstoffebedingt

Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.

Bemerkung:
20Entsorgungskonzept Rückbaumaterialbedingt

Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.

Bemerkung:
21Deklaration Verwertung Bodenbedingt

Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.

Bemerkung:
22Nachweis Eigenstromerzeugung (EN-104-ZH)bedingt

Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Seuzach)

233-fach Papier plus digitale Einreichung per E-MailPflicht

Das Baugesuch ist in mindestens dreifacher Ausführung bei der Abteilung Hochbau (Stationsstrasse 1, 8472 Seuzach) einzureichen. Sämtliche Unterlagen sind zusätzlich digital an hochbau@seuzach.ch zu senden.

Bemerkung:
24Grundbuchauszug (1-fach)Pflicht

Dem Baugesuch ist ein Grundbuchauszug (1-fach) beizulegen, zu beziehen beim Grundbuchamt Wülflingen-Winterthur, Stadthausstrasse 12, 8401 Winterthur.

Bemerkung:
25Aktueller Katasterplan 1:500 vom Grundbuchgeometer (3-fach)Pflicht

Situationsplan in Form eines aktuellen Katasterplans 1:500 vom Grundbuchgeometer (Vermessungsbüro Ingesa AG, Florahof 5a, 8353 Elgg), 3-fach; alternativ ein anderer vom Geometer verifizierter Plan mit gleichem Inhalt und Massstab.

Bemerkung:
26Leitungskatasterplan bei Neu- und Erweiterungsbauten (2-fach)bedingt

Bei Neu- und Erweiterungsbauten ist ein Leitungskatasterplan 2-fach einzureichen; Leitungskataster Wasser/Abwasser wird von der Ingesa AG Elgg geführt.

Bemerkung:
27Höhenkotenplan bei Hanglage (1-fach)bedingt

Bei Neu- und Anbauten an Hanglage ist zusätzlich ein Katasterplan mit Höhenkurven einzureichen (bezogen auf das kommunale Höhenfixpunktnetz, Äquidistanz 0,5 m), 1-fach.

Bemerkung:
28Baumassenziffer-Berechnung nach kommunalem Leitfaden (2-fach)Pflicht

Berechnung der Baumassenziffer mit nachvollziehbarem Schema, 2-fach. Die Gemeinde publiziert dazu einen eigenen Leitfaden Baumassenziffer (https://www.seuzach.ch/publikationen/304648).

Bemerkung:
29Plan Liegenschaftenentwässerung 1:500 (1-fach)Pflicht

Mit dem Baugesuch ist ein Plan über die Liegenschaftenentwässerung 1:500 (noch ohne gebäudeinterne Leitungen) 1-fach einzureichen; das detaillierte Kanalanschlussgesuch folgt vor Baufreigabe an die Ingesa AG Seuzach.

Bemerkung:
30Baugespann während der ganzen 20-tägigen Auflagefristbedingt

Im ordentlichen Verfahren sind darstellbare Vorhaben vor der öffentlichen Bekanntmachung auszustecken; das Baugespann muss mindestens während der 20-tägigen Auflagefrist stehen bleiben (Empfehlung: bis zur Rechtskraft).

Bemerkung:
31Höhenkote durch Ingesa AG am Schnurgerüstbedingt

Die für das Bauvorhaben massgebende Höhenkote ist vom Ingenieurbüro Ingesa AG Elgg aufgrund des kommunalen Höhenfixpunktnetzes am Schnurgerüst angeben zu lassen.

Bemerkung:
32Schriftliche Zustimmung der Nachbarn bei Grenzabstandsunterschreitungbedingt

Werden Grenzabstände unterschritten, ist die schriftliche Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer einzuholen und mit dem Baugesuch einzureichen.

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Seuzach

https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=6108

Übergeordnetes Recht (Kanton Zürich)

https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-700_1-1975_09_07-1976_04_01-107.html
https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-700_2-1977_06_22-1978_07_01-105.html
https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-700_6-1997_12_03-1998_01_01-111.html

Karten

https://www.oereb.zh.ch/
https://geo.zh.ch/maps

Verfahren · Kanton Zürich

Eingabeweg: Papier (Abgabe am Schalter)

1Baugespann aufstellen§ 311 PBG

Vor der Einreichung ausstecken; das Gespann muss bis zur Bekanntmachung stehen und mindestens während der ganzen Auflagefrist stehen bleiben.

2Einreichung & Vorprüfung3 Wochen§ 313 PBG, § 11 BVV

Baugesuch über eBaugesucheZH einreichen; die Baubehörde prüft die Unterlagen innert drei Wochen vor.

3Bekanntmachung & Auflage20 Tage§ 314 PBG

Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens; die Gesuchsunterlagen liegen gleichzeitig 20 Tage öffentlich auf.

4Zustellbegehren statt Einsprache20 Tage§§ 315–316 PBG

Im Kanton Zürich gibt es keine Einsprache: Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert 20 Tagen seit der Bekanntmachung schriftlich die Zustellung des baurechtlichen Entscheids, sonst ist das Rekursrecht verwirkt.

5Bauentscheid2–4 Monate§ 319 PBG

Entscheid innert zwei Monaten seit der Vorprüfung; bei der erstmaligen Beurteilung von Neubau- und grösseren Umbauvorhaben innert vier Monaten.

6Rekursfrist30 Tage§ 22 VRG

Wer die Zustellung verlangt hat, kann innert 30 Tagen seit Zustellung ans Baurekursgericht rekurrieren; erst danach wird der Entscheid rechtskräftig.

https://portal.ebaugesuche.zh.ch

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), LS 700.1 · Bauverfahrensverordnung (BVV), LS 700.6), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StelleAbteilung Hochbau
AdresseStationsstrasse 1, 8472 Seuzach
Telefon052 320 40 10
E-Mailhochbau@seuzach.ch
SchalterzeitenMo 08.30–11.30, 14.00–18.30; Di–Do 08.30–11.30, 14.00–16.30; Fr 08.30–13.00
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.seuzach.ch/_docn/3010780/Wegleitung_fur_das_Bauen.pdf. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.