Art. 8 · Grundmasse
BZO Seuzach · S. 19 · Original-PDF
1Es gelten die folgenden Werte als Minimal- bzw. Maximalbeschränkungen: − Baumassenziffer (BZ) für Hauptgebäude
2.8 m3/m2 − Baumassenziffer (BZ) für Hauptgebäude, welche ein vollflächiges Schrägdach mit einer Dachneigung von mindestens 30° aufweisen
2.9 m3/m2 − Überbauungsziffer für Besondere Gebäude
6 % − zusätzliche Baumassenziffer für verglaste Balkone, 0.3 m3/m2 Veranden und andere Vorbauten ohne heiztechnische Installationen, soweit sie dem Energiesparen dienen − Kleiner Grundabstand
3.5 m − Grosser Grundabstand
7.0 m − Gebäudelänge
60.0 m − Gebäudehöhe
15.0 m
2Die Geschosszahlen sind innerhalb der zulässigen Gebäude- und Firsthöhen frei.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.