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Brütten
Gebäudelänge in Brütten
Die Gebäudelänge ist in Brütten in 7 von 7 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 25 m bis 40 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 12 der Bau- und Zonenordnung.
Die Gebäudelänge ist die längste Seite des kleinsten Rechtecks, das den Grundriss des Gebäudes umfasst.
| Zone | Gebäudelänge | Fundstelle |
|---|---|---|
| Gewerbezone | ≤ 40 m | Art. 20, S. 10 |
| K I | ≤ 40 m | Art. 4, S. 6 |
| K II | ≤ 40 m | Art. 4, S. 6 |
| W1/20 | ≤ 25 m | Art. 12, S. 8 |
| W2/30 | ≤ 25 m | Art. 12, S. 8 |
| W2/40 | ≤ 40 m | Art. 12, S. 8 |
| W3/60 | ≤ 40 m | Art. 12, S. 8 |
Extrahiert aus der BZO Brütten. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Gebäudelänge in Brütten?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 25 m bis 40 m, festgelegt in 7 von 7 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Gebäudelänge in der Bauordnung Brütten?
Meist in Art. 12 der Bau- und Zonenordnung Brütten, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.