Zone Gewerbezone · Brütten
Zürich · BFS 213 · Gemeindeprofil · alle 7 Zonen
Die Zone Gewerbezone in Brütten (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m, Baumassenziffer ≤ 3.5 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Abbruch gelb, Neubau rot einfärben
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Baubeginn erst nach schriftlicher Baufreigabe
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Hoch- und Tiefbauamt
- 052 355 03 53
- daniel.spiess@bruetten.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Brütten, in denen «Gewerbezone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Brütten · S. 5
Zonen Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist oder es sich um Wald handelt: 1. Bauzonen
a)Kernzonen Kernzone I KI (Erhaltung des bestehenden Ortsbildes) Kernzone II KII (Anpassung an das bestehende Ortsbild)
b)Wohnzonen eingeschossige Wohnzone W 1/20 zweigeschossige Wohnzone W 2/30 zweigeschossige Wohnzone W 2/40 dreigeschossige Wohnzone W 3/60
c)Zonen für öffentliche Bauten Oe
d)Gewerbezone G 2. Weitere Zonen Freihaltezonen F
Art. 17BZO Brütten · S. 9
Gestaltungsplanplicht Grundmasse 1Die Grundmasse und die weiteren notwendigen Festlegungen sind vor weiteren Bauvorhaben, unter Einbezug der bestehen-den Bauten und Anlagen sowie unter Abstimmung auf die benachbarten Zonen, in einem Gestaltungsplan festzulegen. 2Diese Pflicht gilt nicht für allfällige befristete Bauten. 3Gegenüber benachbarten Grundstücken sind Grenzabstände und Mehrlängenzuschläge der entsprechenden Zonen einzuhalten. D Gewerbezone
Art. 18BZO Brütten · S. 9
Nutzweise 1In der Gewerbezone zugelassen sind industrielle und gewerbliche Betriebe der Produktion sowie betriebs- und unternehmenszugehörige Verwaltungs-, Forschungs-, Verkaufs- und technische Räume. 2In den Obergeschossen sind ergänzend Dienstleistungs- und Handelsbetriebe zugelassen. 3Detailhandel ist nicht zulässig. 5
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 20). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 3.5 m3/m2 | Art. 20, S. 10 | 0.60 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 20, S. 10 | 0.60 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 20, S. 10 | 0.60 |
| Gesamthöhe | ≤ 13 m | Art. 20, S. 10 | 0.50 |
| Gesamthöhe | ≤ 11 m | Art. 20, S. 10 | 0.40 |
Extrahiert aus der BZO Brütten. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.