Zone W2/30 · Brütten
Zürich · BFS 213 · Gemeindeprofil · alle 7 Zonen
Die Zone W2/30 in Brütten (Zürich) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 30 %, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Abbruch gelb, Neubau rot einfärben
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Baubeginn erst nach schriftlicher Baufreigabe
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Hoch- und Tiefbauamt
- 052 355 03 53
- daniel.spiess@bruetten.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Brütten, in denen «W2/30» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 16BZO Brütten · S. 9
Regelbauweise Zone W2/30, Zone W 2/40 und Zone W 3/60 In der Zone W2/30, Zone W 2/40 und in der Zone W 3/60 ist das Zusammenbauen mehrerer Gebäude im Rahmen der zonengemässen Gebäudelänge gestattet, das Zusammenbauen an eine Grenze jedoch nur unter der Voraussetzung von § 287 PBG und überdies nur mit Zustimmung des betroffenen Nachbarn. C Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
Art. 26BZO Brütten · S. 11
Ausnützungsbonus in der Wohnzone 1Bei Grundstücken in den Wohnzonen W1/20, W2/30 und W2/40, auf denen Altbauten saniert werden, und bei denen durch den Umbau mindestens eine zusätzliche Wohneinheit gebaut wird, darf die Ausnützungsziffer gegenüber der Regelüberbauung um einen Zehntel erhöht werden. 2Der Ausnützungsbonus hinsichtlich zusätzlicher Wohneinheiten ist auf Familienwohnungen mit vier und mehr Zimmern gemäss § 49a Abs. 3 PBG beschränkt.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 12). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 30 % | Art. 12, S. 8 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3.5 m | Art. 12, S. 8 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 8 m | Art. 12, S. 8 | 0.95 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 12, S. 8 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 25 m | Art. 12, S. 8 | 0.95 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 6.5 m | Art. 12, S. 8 | 0.95 |
| Gesamthöhe | ≤ 10 m | Art. 12, S. 8 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Brütten. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.