Zone W2/40 · Brütten

Zürich · BFS 213 · Gemeindeprofil · alle 7 Zonen

Die Zone W2/40 in Brütten (Zürich) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 40 %, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Abbruch gelb, Neubau rot einfärben
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Baubeginn erst nach schriftlicher Baufreigabe

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Brütten, in denen «W2/40» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 26BZO Brütten · S. 11

Ausnützungsbonus in der Wohnzone 1Bei Grundstücken in den Wohnzonen W1/20, W2/30 und W2/40, auf denen Altbauten saniert werden, und bei denen durch den Umbau mindestens eine zusätzliche Wohneinheit gebaut wird, darf die Ausnützungsziffer gegenüber der Regelüberbauung um einen Zehntel erhöht werden. 2Der Ausnützungsbonus hinsichtlich zusätzlicher Wohneinheiten ist auf Familienwohnungen mit vier und mehr Zimmern gemäss § 49a Abs. 3 PBG beschränkt.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 12). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 40 %Art. 12, S. 80.95
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 12, S. 80.95
Grenzabstand (gross)≥ 8 mArt. 12, S. 80.95
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 12, S. 80.95
Gebäudelänge≤ 40 mArt. 12, S. 80.95
Fassadenhöhe traufseitig≤ 6.5 mArt. 12, S. 80.95
Gesamthöhe≤ 10 mArt. 12, S. 80.95

Extrahiert aus der BZO Brütten. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W2/40

Was gilt in der Zone W2/40 in Brütten?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 40 %, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Insgesamt sind 7 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Brütten erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2/40 sein?
Laut BZO Brütten: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W2/40 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 8 m, nach der Bau- und Zonenordnung Brütten. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Brütten?
13 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Brütten ein?
Baugesuche in Brütten laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Hoch- und Tiefbauamt, Brüelgasse 5, 8311 Brütten. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Brütten