Brütten
Checkliste Baugesuch · Brütten
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.
Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.
Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.
Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.
Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.
Gemeindespezifische Anforderungen (Brütten)
Die Gemeinde verlangt ein eigenes Anschlussgesuch mit Grundbuchplankopie, Kanalisationsplan (Grundriss) und Längenprofil der Anschlussleitung. Ausserhalb der Bauzone in erhöhter Zahl.
Eigenes Anschlussgesuch der Wasserversorgung mit Grundbuchplankopie und Grundrissplänen.
Bei Neu- und Umbauten ist die Erfüllung der Schutzraumbaupflicht abzuklären, mit Grundbuchplankopie, Grundrissen, Schnitten und dem Nachweis der Schutzraumbelüftung.
Für Erstellung oder Ersatz einer Feuerungsanlage ein eigenes Gesuch mit Grundbuchplankopie, Grundrissen und Schnitten.
Kleintankanlagen bis 4000 Liter und Tankanlagen ab 4000 Liter brauchen je ein eigenes Gesuch, dazu Grundbuchplankopie, Grundrisse und Schnitte.
Bei Umbauten sind abzubrechende Teile gelb und neue rot zu bezeichnen, auch auf Revisionsplänen für Änderungen. Die Gemeinde nennt das ausdrücklich in ihren Hinweisen an die Bauherrschaft.
Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn die Baufreigabe schriftlich erteilt ist. Voraussetzung ist, dass sämtliche Vorbehalte, Auflagen und Bedingungen der Baubewilligung erfüllt und allfällige Rekurse oder privatrechtliche Einsprachen erledigt sind.