Zone K II · Brütten
Zürich · BFS 213 · Gemeindeprofil · alle 7 Zonen
Die Zone K II in Brütten (Zürich) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 50 %, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Abbruch gelb, Neubau rot einfärben
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Baubeginn erst nach schriftlicher Baufreigabe
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Hoch- und Tiefbauamt
- 052 355 03 53
- daniel.spiess@bruetten.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Brütten, in denen «K II» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Brütten · S. 5
Zonen Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist oder es sich um Wald handelt: 1. Bauzonen
a)Kernzonen Kernzone I KI (Erhaltung des bestehenden Ortsbildes) Kernzone II KII (Anpassung an das bestehende Ortsbild)
b)Wohnzonen eingeschossige Wohnzone W 1/20 zweigeschossige Wohnzone W 2/30 zweigeschossige Wohnzone W 2/40 dreigeschossige Wohnzone W 3/60
c)Zonen für öffentliche Bauten Oe
d)Gewerbezone G 2. Weitere Zonen Freihaltezonen F
Art. 4BZO Brütten · S. 6
Grundmasse 1Es gelten die folgenden Werte als Minimal- bzw. Maximalbeschränkungen: Ausnützungsziffer
K I K II Für Um- und Ersatzbauten max. % - 50 Für Neubauten max. % 50 50 Zuschlag für dauernd gewerblich max. - 1/4 genutzte Gebäudeteile Kleiner Grenzabstand min m 3.5 5.0 Grosser Grenzabstand min. m 7.0 10.0 Vollgeschosse max. 2 2 Anrechenbare Dachgeschosse max. 2 2 Anrechenbare Untergeschosse max. 0 0 Gebäudelänge max. m 40 40 Traufseitige Fassadenhöhe max. m 7.5 7.5 Gesamthöhe max. m 14.5 14.5 Empfindlichkeitsstufen ES III III 2Das zweite Dachgeschoss darf zu Wohn- und Arbeitszwecken soweit ausgebaut werden als die notwendige Belichtung unter Beachtung der Kernzonenbestimmungen mehrheitlich über die Giebelfassaden ermöglicht werden kann. 3Der Zusammenbau mehrerer Gebäude im Rahmen der zonengemässen Gebäudelänge ist gestattet, das Zusammenbauen an einer Grenze jedoch nur unter der Voraussetzung von § 287 PBG und überdies nur mit Zustimmung des betroffenen Nachbarn.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 4). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 50 % | Art. 4, S. 6 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 4, S. 6 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 4, S. 6 | 0.95 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 4, S. 6 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 4, S. 6 | 0.95 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 7.5 m | Art. 4, S. 6 | 0.95 |
| Gesamthöhe | ≤ 14.5 m | Art. 4, S. 6 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Brütten. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.