Zone K I · Brütten

Zürich · BFS 213 · Gemeindeprofil · alle 7 Zonen

Die Zone K I in Brütten (Zürich) ist mit 9 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 50 %, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Abbruch gelb, Neubau rot einfärben
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Baubeginn erst nach schriftlicher Baufreigabe

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Brütten, in denen «K I» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Brütten · S. 5

Zonen Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist oder es sich um Wald handelt: 1. Bauzonen

a)Kernzonen Kernzone I KI (Erhaltung des bestehenden Ortsbildes) Kernzone II KII (Anpassung an das bestehende Ortsbild)

b)Wohnzonen eingeschossige Wohnzone W 1/20 zweigeschossige Wohnzone W 2/30 zweigeschossige Wohnzone W 2/40 dreigeschossige Wohnzone W 3/60

c)Zonen für öffentliche Bauten Oe

d)Gewerbezone G 2. Weitere Zonen Freihaltezonen F

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 4BZO Brütten · S. 6

Grundmasse 1Es gelten die folgenden Werte als Minimal- bzw. Maximalbeschränkungen: Ausnützungsziffer

K I K II  Für Um- und Ersatzbauten max. % - 50  Für Neubauten max. % 50 50  Zuschlag für dauernd gewerblich max. - 1/4 genutzte Gebäudeteile Kleiner Grenzabstand min m 3.5 5.0 Grosser Grenzabstand min. m 7.0 10.0 Vollgeschosse max. 2 2 Anrechenbare Dachgeschosse max. 2 2 Anrechenbare Untergeschosse max. 0 0 Gebäudelänge max. m 40 40 Traufseitige Fassadenhöhe max. m 7.5 7.5 Gesamthöhe max. m 14.5 14.5 Empfindlichkeitsstufen ES III III 2Das zweite Dachgeschoss darf zu Wohn- und Arbeitszwecken soweit ausgebaut werden als die notwendige Belichtung unter Beachtung der Kernzonenbestimmungen mehrheitlich über die Giebelfassaden ermöglicht werden kann. 3Der Zusammenbau mehrerer Gebäude im Rahmen der zonengemässen Gebäudelänge ist gestattet, das Zusammenbauen an einer Grenze jedoch nur unter der Voraussetzung von § 287 PBG und überdies nur mit Zustimmung des betroffenen Nachbarn.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 4). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 50 %Art. 4, S. 60.90
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 4, S. 60.95
Grenzabstand (gross)≥ 7 mArt. 4, S. 60.95
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 4, S. 60.95
Gebäudelänge≤ 40 mArt. 4, S. 60.95
Fassadenhöhe traufseitig≤ 7.5 mArt. 4, S. 60.95
Gesamthöhe≤ 14.5 mArt. 4, S. 60.95
Dachneigung≥ 30 %Art. 7, S. 70.75
Dachneigung≤ 45 %Art. 7, S. 70.75

Extrahiert aus der BZO Brütten. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone K I

Was gilt in der Zone K I in Brütten?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 50 %, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Insgesamt sind 9 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Brütten erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone K I sein?
Laut BZO Brütten: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone K I einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 7 m, nach der Bau- und Zonenordnung Brütten. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Brütten?
13 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Brütten ein?
Baugesuche in Brütten laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Hoch- und Tiefbauamt, Brüelgasse 5, 8311 Brütten. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Brütten