Allschwil
Überbauungsziffer in Allschwil
Die Überbauungsziffer ist in Allschwil in 6 von 13 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 24 % bis 28 %. Rechtsgrundlage ist meist Art. 27 der Bau- und Zonenordnung.
Die Überbauungsziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Gebäudefläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Fläche der Parzelle überbaut werden darf.
| Zone | Überbauungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| W 1 | ≤ 24 % | Art. 31, S. 31 |
| W 2 | ≤ 25 % | Art. 31, S. 31 |
| W 3 | ≤ 28 % | Art. 50, S. 27 |
| WG 4 | ≤ 26 % | Art. 27, S. 30 |
| Z 3 | ≤ 26 % | Art. 27, S. 30 |
| Z 4 | ≤ 26 % | Art. 27, S. 30 |
Extrahiert aus der BZO Allschwil (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Überbauungsziffer in Allschwil?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 24 % bis 28 %, festgelegt in 6 von 13 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Überbauungsziffer in der Bauordnung Allschwil?
Meist in Art. 27 der Bau- und Zonenordnung Allschwil, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.