Zone Landwirtschaftszone · Würenlingen

Aargau · BFS 4047 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen

Die Zone Landwirtschaftszone in Würenlingen (Aargau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Situationsplan 1:500 mit rotem, vermasstem Projekteintrag
  • Projektpläne 1:100/1:50 inkl. Kellergrundriss mit Leitungen
  • Kanalisations-/Liegenschaftsentwässerungsplan und Werkleitungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Einreichung 2-fach, A4 gefaltet, unterzeichnet und datiert
  • Grundbuchauszug (Grundbuchamt Baden)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Würenlingen, in denen «Landwirtschaftszone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 24BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 22

BNO (Landwirtschaftszone). Von den in den Absätzen 3 und 4 genannten Ausnahmen abgesehen sind Bauten und Anlagen, Terrainveränderungen (Abgrabungen, Aufschüttungen, Ablagerungen) verboten. 3 Bestehende landwirtschaftliche Siedlungen, Bauten und Anlagen dürfen zeitgemäss unterhalten, erneuert und ausgebaut werden, wenn das Schutzziel nicht übermässig beeinträchtigt wird. Kleinere Terrainveränderungen, Bienenhäuschen, Weide- und Feldunterstände, Fahrnisbauten und betriebsnotwendige Installationen 22

–23 - (Witterungsschutzanlagen usw.), die der Bewirtschaftung dienen, sowie weitere Bauten und Anlagen wie für den ökologischen Ausgleich, Renaturierungsmassnahmen, Flur- und Wanderwege sowie Bauten für den Hochwasserschutz oder Ähnliches können bewilligt werden, wenn sie auf den Standort angewiesen sind und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. 4 Neue Hochbauten wie landwirtschaftliche Siedlungen, Gewächshäuser oder andere Einrichtungen mit vergleichbaren Auswirkungen auf die Landschaft können nur an den im Zonenplan bezeichneten Standorten bewilligt werden. Sie dürfen das Schutzziel nicht übermässig beeinträchtigen.

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Art. 25BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 18

Bauten in der Landwirtschaftszone 1 Für alle Bauten und Anlagen ist ein — in Abwägung sämtlicher betroffener Interessen — optimaler Standort zu wählen. Sie haben sich unter Wahrung der betrieblichen 18

–19 - Erfordernisse in Bezug auf Ausmass, Gestaltung, Stellung sowie Bepflanzung gut in die Landschaft einzufügen. 2 Für Wohngebäude sind zwei Vollgeschosse erlaubt. Im Übrigen werden Baumasse und Abstände vom Gemeinderat unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der bau- und feuerpolizeilichen sowie wohnhygienischen Erfordernisse festgelegt. Es gilt für alle Bauten gegenüber den angrenzenden privaten Grundstücken generell ein Grenzabstand aus der halben Fassadenhöhe, mindestens aber 4 m. 3 In der Landwirtschaftszone gilt die Empfindlichkeitsstufe III. 3.3 Speziallandwirtschaftszonen

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Art. 26BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 19

Rebbauzone Die Rebbauzonen sind ausschliesslich für den Rebbau bestimmt. Wird kein Rebbau betrieben, sind im Rebgebiet „Neuguet" lediglich die Anlage von Magerwiesen gestattet, während im Rebgebiet „Wanneberg" eine artenreiche Heuwiese erlaubt ist. Für Parzellen in der restlichen Rebbauzone, auf welchen keine Reben angepflanzt sind, gelten die Bestimmungen der Landwirtschaftszone. 2 Bezüglich der Erstellung von Bauten und Anlagen gelten die Bestimmungen des Bundesrechts. Bauten müssen gegenüber Flurwegen und Grundstücksgrenzen einen Mindestabstand von 2 m aufweisen. 3 Stützmauern, Erdbewegungen, Terrassierungen, Aufschüttungen und Entwässerungsanlagen sind bewilligungspflichtig. Stützmauern sind auf ein Minimum zu beschränken und als Naturstein-Trockenmauerwerk oder mit Steinkörben auszuführen. 4 In der Rebbauzone gilt die Empfindlichkeitsstufe III gemäss Lärmschutzverordnung (LSV).

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Art. 27BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 19

Spezialzone Pferdehaltung Steighof 1 Die Spezialzone für Pferdehaltung Steighof ist für die landwirtschaftliche Nutzung, die Haltung von Reit- und Pensionspferden, den Betrieb einer Reitschule sowie für die Durchführung von höchstens zwei jährlich stattfindenden Reitsportveranstaltungen bestimmt. 2 Gestattet sind Bauten (Ställe, Remisen, Futterlager, Führanlage, Reithalle). Aussenanlagen (Sandplätze, temporäre Infrastruktur für Reitsportveranstaltungen) und Parkplätze inklusive der Wegflächen, die den zulässigen Nutzungen dienen. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III gemäss Lärmschutzverordnung (LSV). 3 Die zulässige Wohnnutzung richtet sich nach den Bestimmungen der Landwirtschaftszone. 4 Die Reithalle kann, soweit ihre Nutzung über die Bestimmungen der Landwirtschaftszone hinaus geht, nur bewilligt werden, wenn andere Pferdehalter der Gemeinde Würenlingen und der umliegenden Gemeinden die Mitbenutzung gewährt wird, unter entsprechender Entschädigung. Ein entsprechendes Nutzungskonzept ist mit dem Baugesuch einzureichen. 19

–20 - 5 Hochbauten müssen sich sehr gut in die landschaftliche und ortsbauliche Situation einfügen. Für die Reithalle kann eine bereitbare Fläche von maximal 20m auf 50m bewilligt werden, wobei eine maximale Fassadenhöhe von 5, und eine maximale Gesamthöhe von 8.50m als Richtmasse einzuhalten sind. Im Übrigen legt der Gemeinderat die Baumasse unter Abwägung der betroffenen privaten und öffentlichen Interessen fest. 6 Die Bauten und Anlagen sind mittels standorttypischen Hecken und Bäumen in die Landschaft einzugliedern. Das Terrain ist so we …

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Art. 28BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 20

Materialabbauzone 1 Die Materialabbauzone umfasst Gebiete, die für die Entnahme von Rohmaterial (Kies, Sand, Ton, Kalkstein u.a.m.) bestimmt sind. 2 In den Baugesuchen sind nebst dem vorgesehenen Materialabbau die notwendigen Bauten und Anlagen, die ökologischen Ausgleichsmassnahmen sowie die Rekultivierung auszuweisen. Baubewilligungen setzen die kantonale Zustimmung voraus. 3 Gebiete, die noch nicht abgebaut oder die für die landwirtschaftliche Nutzung rekultiviert sind, unterstehen den Bestimmungen der Landwirtschaftszone. 4 Für Zonen mit aktivem Materialabbau gilt die Empfindlichkeitsstufe IV. 5 Über dem gewachsenen Terrain ist eine Zwischenlagerung von abgebautem Kiesmaterial unzulässig. Die Zwischenlagerung des Bodenaushubs (zum Beispiel als Lärmschutzwall) ist erlaubt. 6 Die Zufuhr, Lagerung und Aufbereitung zur Wiederverwertung von Recycling-Material ist unzulässig. Das zur Wiederauffüllung und Kultivierung zugelassene und benötigte Material (unverschmutzter Aushub) ist davon ausgenommen. 7 Die Brechung, Aufbereitung und Sortierung des Abbau-Materials darf nur auf einer Höhenstufe erfolgen, welche den Lärmschutz gegenüber der Bauzone garantiert. 20 -21 -

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Art. 32BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 22

Landschaftsschutzzone Die Landschaftsschutzzone ist der Landwirtschaftszone überlagert. Sie dient der Erhaltung der weitgehend unverbauten und naturnahen Landschaft in ihrem Aussehen und ihrer Eigenart. 2 Die zulässige Nutzung richtet sich unter Vorbehalt nachstehender Einschränkungen nach

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 25, S. 180.85
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 25, S. 180.80

Extrahiert aus der BZO Würenlingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Landwirtschaftszone

Was gilt in der Zone Landwirtschaftszone in Würenlingen?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Würenlingen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Landwirtschaftszone sein?
Laut BZO Würenlingen: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Landwirtschaftszone einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Würenlingen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Würenlingen?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Würenlingen ein?
Baugesuche in Würenlingen laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Abteilung Bau, Planung und Umwelt, Dorfstrasse 13, 5303 Würenlingen. Ablauf nach der Einreichung →

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