Zone Arbeitszone · Würenlingen

Aargau · BFS 4047 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen

Die Zone Arbeitszone in Würenlingen (Aargau) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Situationsplan 1:500 mit rotem, vermasstem Projekteintrag
  • Projektpläne 1:100/1:50 inkl. Kellergrundriss mit Leitungen
  • Kanalisations-/Liegenschaftsentwässerungsplan und Werkleitungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Einreichung 2-fach, A4 gefaltet, unterzeichnet und datiert
  • Grundbuchauszug (Grundbuchamt Baden)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Würenlingen, in denen «Arbeitszone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 6BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 7

Weitere Planungsinstrumente Die Inventare und Grundlagenpläne dienen zur Orientierung über bestehende Verhältnisse. Richtpläne zeigen die erwünschte räumliche Entwicklung auf. Sie beruhen auf Leitbildern und enthalten Konzepte zu einzelnen Sachbereichen wie Siedlung, Verkehr, Energie, Freiraumgestaltung, Natur und Landschaft usw. oder für bestimmte Gebiete. Die zusätzlichen Planungsinstrumente werden vom Gemeinderat angeordnet und haben für das betroffene Grundeigentum keine direkte Rechtswirkung. Sie sind in die Beurteilung von Bauvorhaben zwecks Auslegung der Vorschriften der BNO beizuziehen und dienen zur Vorbereitung der Sondernutzungsplanung. Über das Gebiet der Dorfzonen I und II ist innert 5 Jahren nach Rechtskraft der Ortsplanungsrevision ein Masterplan „Ortskernentwicklung" zu erarbeiten, mit dem die Voraussetzungen für eine qualitätvolle Aktivierung der Entwicklungspotentiale in den Dorfzonen geschaffen werden sollen. Es sind entsprechende Gestaltungsprinzipien und Handlungsanweisungen zu entwickeln, die auf die Belange des Ortsbildes von nationaler Bedeutung sowie die Gestaltung der öffentlichen Räume besondere Rücksicht nehmen und eine sachgerechte Umsetzung im kommunalen Nutzungsplan ermöglichen (inklusive aktualisiertes Bauinventar). 7

–8 - Wohn-Arbeitszone öffentliche Bauten Kernzone Station Arbeitszone II Arbeitszone I und Anlagen Grünzone Zone für A 1/3 aGF * - . 40° max. 40° - - • - 4 m - - • 8

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Art. 13BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 12

Wohn- und Arbeitszone Die Wohn- und Arbeitszone ist für Wohnen, Kleinbetriebe (Gewerbe, DienstWohn- und Arbeitsleistungsbetriebe) sowie Verkaufsgeschäfte bis max. 500 m2 Nettoladenfläche zone bestimmt. Es sind nicht störende und mässig störende Betriebe zulässig. Der Bau reiner Gewerbebauten, ohne dass gleichzeitig Wohnungen erstellt werden, ist nicht gestattet. Der Wohnanteil (§ 46 BNO) hat wenigstens einen Viertel der anrechenbaren Geschossfläche zu betragen. 2 Rein gewerblich genutzte Gebäudeteile auf dem gleichen Grundstück müssen unter sich einen Gebäudeabstand gemäss den feuerpolizeilichen Vorschriften einhalten. Der Mehrlängenzuschlag entfällt. 3 Für unüberbaute Restparzellen gilt § 12 Abs. 5 sinngemäss.

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Art. 16BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 13

Arbeitszone I In der Arbeitszone I sind Bauten und Anlagen für gewerbliche Nutzung sowie für Arbeitszone 1 Dienstleistungsbetriebe und Verkaufsgeschäfte bis max. 500 m2 Nettoladenfläche statthaft. Es sind nicht störende oder mässig störende Betriebe zulässig. 2 Wohnungen dürfen nur für Betriebsinhaber sowie für Personen, welche an den Standort des Betriebes gebunden sind, erstellt werden. 3 Reine Gewerbebauten auf dem gleichen Grundstück haben unter sich wenigstens einen Gebäudeabstand gemäss den feuerpolizeilichen Vorschriften einzuhalten. 4 Die Gebäudelängen werden vom Gemeinderat von Fall zu Fall, unter Berücksichtigung der privaten und öffentlichen Interessen, festgelegt. 5 In dem im Bauzonenplan besonders bezeichneten Gebiet „Aarepark" (rot schraffiert) Einkaufszentrum sind Einkaufszentren bis maximal 5000 m2 und Fachmärkte bis maximal 3500 m2 „Aarepark" Nettoladenfläche zugelassen. Voraussetzung für die Erstellung von Einkaufszentren und/oder Fachmärkten ist eine Anbindung an den öffentlichen Verkehr mittels einer Haltestelle in unmittelbarer Nähe sowie die attraktive Anbindung an das übergeordnete Fuss- und Radwegnetz. Die Gebäudelängen werden vom Gemeinderat von Fall zu Fall, unter Berücksichtigung der privaten und öffentlichen Interessen, festgelegt. 13

–14 -

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Art. 17BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 14

Arbeitszone II In der Arbeitszone II sind Bauten und Anlagen für industrielle und gewerbliche Nutzung Nutzungen sowie Dienstleistungs- und Forschungsbetriebe erlaubt. Es sind nicht störende, mässig störende sowie stark störende Betriebe zugelassen. Wohnungen dürfen nur für Betriebsinhaber sowie für Personal, dessen Anwesenheit aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, errichtet werden, in der Regel eine Wohnung pro Betrieb. 2 Grenz- und Gebäudeabstände, Gebäudelängen, Fassaden- und Gesamthöhen werden vom Gemeinderat von Fall zu Fall, unter Berücksichtigung der privaten und öffentlichen Interessen, festgelegt. östlich der Bahnlinie darf die Gesamthöhe von Gebäuden 18 m nicht überschreiten. Ausgenommen sind betriebsnotwendige, lokale Anlageteile, vorbehältlich einer befriedigenden Gestaltung. Der Grenzabstand hat in der Regel 1/2 der Gesamthöhe, mindestens aber 4.00 m zu betragen. 3 KlärschlammtrockFür das im Bauzonenplan grün schraffierte Gebiet bei der Kläranlage gelten folgende nungsanlage besondere Bestimmungen:

a)In diesem Gebiet sind nur Bauten und Anlagen für den Betrieb einer Klärschlammtrocknungsanlage zulässig.

b)Gegenüber dem Wald haben Hochbauten einen Mindestabstand von 4.00 m und unterirdische sowie Unterniveaubauten einen Mindestabstand von 0.5 Metern einzuhalten. 4 In dem im Bauzonenplan besonders bezeichneten Gebiet „Fachmarkt" (schwarz Fachmarkt schraffiert) sind Fachmärkte bis maximal 6500 m2 Nettoladenfläche gestattet.

5Als Abgrenzung des Industriegebietes entlang der Döttingerstrasse wird zur Milderung der Gebäudekonturen eine Begrünung m …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grünflächenziffer≥ 10 %Art. 18, S. 150.72

Extrahiert aus der BZO Würenlingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Arbeitszone

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Würenlingen?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Würenlingen ein?
Baugesuche in Würenlingen laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Abteilung Bau, Planung und Umwelt, Dorfstrasse 13, 5303 Würenlingen. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Arbeitszone in der BZO Würenlingen?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Würenlingen erwähnen die Zone Arbeitszone namentlich, darunter Art. 6, Art. 13, Art. 16. BZO Würenlingen lesen →

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