Art. 27 · Spezialzone Pferdehaltung Steighof
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 19 · Original-PDF
1 Die Spezialzone für Pferdehaltung Steighof ist für die landwirtschaftliche Nutzung, die Haltung von Reit- und Pensionspferden, den Betrieb einer Reitschule sowie für die Durchführung von höchstens zwei jährlich stattfindenden Reitsportveranstaltungen bestimmt. 2 Gestattet sind Bauten (Ställe, Remisen, Futterlager, Führanlage, Reithalle). Aussenanlagen (Sandplätze, temporäre Infrastruktur für Reitsportveranstaltungen) und Parkplätze inklusive der Wegflächen, die den zulässigen Nutzungen dienen. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III gemäss Lärmschutzverordnung (LSV). 3 Die zulässige Wohnnutzung richtet sich nach den Bestimmungen der Landwirtschaftszone. 4 Die Reithalle kann, soweit ihre Nutzung über die Bestimmungen der Landwirtschaftszone hinaus geht, nur bewilligt werden, wenn andere Pferdehalter der Gemeinde Würenlingen und der umliegenden Gemeinden die Mitbenutzung gewährt wird, unter entsprechender Entschädigung. Ein entsprechendes Nutzungskonzept ist mit dem Baugesuch einzureichen. 19
–20 - 5 Hochbauten müssen sich sehr gut in die landschaftliche und ortsbauliche Situation einfügen. Für die Reithalle kann eine bereitbare Fläche von maximal 20m auf 50m bewilligt werden, wobei eine maximale Fassadenhöhe von 5, und eine maximale Gesamthöhe von 8.50m als Richtmasse einzuhalten sind. Im Übrigen legt der Gemeinderat die Baumasse unter Abwägung der betroffenen privaten und öffentlichen Interessen fest. 6 Die Bauten und Anlagen sind mittels standorttypischen Hecken und Bäumen in die Landschaft einzugliedern. Das Terrain ist so weit wie möglich in Form von Böschungen auszugestalten. Für die Aussenraumgestaltung ist ein Umgebungsplan mit Angaben über die Art der Bepflanzung, der Beläge, der Grünflächen und der Höhenverhältnisse einzureichen. 7 Für die Bewilligung von Reitsportveranstaltungen ist dem Gemeinderat ein Nutzungs- und Verkehrskonzept einzureichen. Das Parkieren während den publikumswirksamen Anlässen ist vorgängig mit dem Gemeinderat abzusprechen. 8 Bauten und Anlagen, welche über die Bestimmungen der Landwirtschaftszone hinausgehen, müssen nach ihrer betrieblichen Aufgabe zurückgebaut werden. 9 Die südlich ausgerichteten Dachflächen der Reithalle und der bestehenden Scheune sind bei Nachfrage für erneuerbare Energienutzungen zur Verfügung zu stellen.
10Im arrondierten Bereich anschliessend an die Spezialzone sind Zäune für Pferdeweiden gestattet. Im Zusammenhang mit der Durchführung von Reitsportanlässen sind auf diesen Flächen auch temporäre Infrastrukturanlagen (Festzelte) und das Abstellen von Fahrzeugen und Transportern zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.