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Art. 172

BZO Baureglement Wil SG · S. 10 · Original-PDF

1Es gilt offene Bauweise mit nachstehenden Vorschriften: W1 W2

1Formulierung gemäss Genehmigungsverfügung des Baudepartements vom 18. Mai 2020 / 21. Dezember 2020

2Die Vorschriften der W1 bestimmen sich nach Art. 13 BauR-W (nur Zonenplan Wil) 10

2Bei Reihenhäusern in der Zone W1 ist eine gesamte Gebäudelänge bis 30,00 m gestattet, wenn sich diese gut in das Strassen- und Quartierbild einfügt.

3Der Mehrlängenzuschlag für Gebäudeseiten über 25,00 m beträgt 1/6 der Mehrlänge, höchstens aber 3,00 m. In der Zone W23 sowie für Bauten mit einer maximalen Gebäudehöhe von 5,00 m wird der Mehrlängenzuschlag nicht angewendet.

Wohn-Gewerbezonen

W1W2
Vollgeschosse12
Ausnützungs- ziffer0,400,55
Gebäudehöhe5,00 m7,50 m
Firsthöhe9,00 m11,50 m
Gebäudelänge25,00 m30,00 m
Kleiner Grenzabstand4,00 m4,00 m
Grosser Grenzabstand6,00 m6,00 m

Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

W3W4
Vollgeschosse34
Ausnützungs- ziffer0,650,80
Gebäudehöhe10,00 m12,50 m
Firsthöhe14,00 m16,50 m
Gebäudelänge40,00 m50,00 m
Kleiner Grenzabstand5,00 m6,00 m
Grosser Grenzabstand10,00 m12,00 m

Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.