Zone WA I · Villmergen
Aargau · BFS 4080 · Gemeindeprofil · alle 6 Zonen
Die Zone WA I in Villmergen (Aargau) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Bauverwaltung
- 056 619 59 40
- bau@villmergen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Villmergen, in denen «WA I» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 11BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 13
Wohn- und Arbeitszone Wohn- und Arbeitszone
1Die Wohn- und Arbeitszone WA I und WA II sind für Wohnen, Gewerbe, be, Restaurants, Verkaufsgeschäfte bis max. 250 m2
–et. un Landwirtschaftsbetriebe bestimmt. Entlang der KanDienstleistu sbee a tonsstrasse innerhalb d r ten Bautiefe können Verkaufsgeschäfte bis max. 500 m2 • realisiert werden. Arbeitsplatzextensive Betriebe wie reine Lagerbetriebe und Drive-in Restaurants sind nicht zulässig. Es sind nicht störende und mässig störende Betriebe zulässig.
2In der Zone WA II ist der Bau von freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern nicht zulässig nur erlaubt, wenn die Parzellenstruktur keine dichtere Bebauung zulässt
3Im Rahmen von Sondernutzungsplanungen kann die max. N w czs teAl -rj \te_ für Verkaufsgeschäfte bis auf max. 1'500 m2 angehoben werden.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.5 | Art. § 7 Abs. 1, S. 9 | 0.90 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 8.5 m | Art. § 7 Abs. 1, S. 9 | 0.90 |
| Gesamthöhe | ≤ 11.5 m | Art. § 7 Abs. 1, S. 9 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. § 7 Abs. 1, S. 9 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Villmergen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone WA I
Was gilt in der Zone WA I in Villmergen?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WA I einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Villmergen?
Wo reiche ich das Baugesuch in Villmergen ein?
Wo steht die Zone WA I in der BZO Villmergen?
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