Zone WA I · Villmergen

Aargau · BFS 4080 · Gemeindeprofil · alle 6 Zonen

Hinweis: Für den 2010 eingemeindeten Ortsteil Hilfikon gilt dessen eigene Bau- und Nutzungsordnung (Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2001) in Teilen weiter: § 57 Abs. 2 und § 58 lit. q der BNO Villmergen halten § 21 Abs. 1 der BNO Hilfikon für die Gebäude mit Substanzschutz (HIK901, HIK902, HIK905, HIK906, HIK907, HIK909) ausdrücklich in Kraft. Für diese Objekte reicht die BNO Villmergen allein nicht aus.

Die Zone WA I in Villmergen (Aargau) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Villmergen, in denen «WA I» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 11BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 13

Wohn- und Arbeitszone Wohn- und Arbeitszone

1Die Wohn- und Arbeitszone WA I und WA II sind für Wohnen, Gewerbe, be, Restaurants, Verkaufsgeschäfte bis max. 250 m2

–et. un Landwirtschaftsbetriebe bestimmt. Entlang der KanDienstleistu sbee a tonsstrasse innerhalb d r ten Bautiefe können Verkaufsgeschäfte bis max. 500 m2 • realisiert werden. Arbeitsplatzextensive Betriebe wie reine Lagerbetriebe und Drive-in Restaurants sind nicht zulässig. Es sind nicht störende und mässig störende Betriebe zulässig.

2In der Zone WA II ist der Bau von freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern nicht zulässig nur erlaubt, wenn die Parzellenstruktur keine dichtere Bebauung zulässt

3Im Rahmen von Sondernutzungsplanungen kann die max. N w czs teAl -rj \te_ für Verkaufsgeschäfte bis auf max. 1'500 m2 angehoben werden.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.5Art. § 7 Abs. 1, S. 90.90
Fassadenhöhe traufseitig≤ 8.5 mArt. § 7 Abs. 1, S. 90.90
Gesamthöhe≤ 11.5 mArt. § 7 Abs. 1, S. 90.90
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. § 7 Abs. 1, S. 90.90

Extrahiert aus der BZO Villmergen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WA I

Was gilt in der Zone WA I in Villmergen?
Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Villmergen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WA I einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Villmergen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Villmergen?
5 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Villmergen ein?
Zuständig ist Bauverwaltung, Schulhausstrasse 17, 5612 Villmergen. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone WA I in der BZO Villmergen?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Villmergen erwähnen die Zone WA I namentlich, darunter Art. 11. BZO Villmergen lesen →

Weitere Zonen in Villmergen