Villmergen
Gesamthöhe in Villmergen
Die Gesamthöhe ist in Villmergen in 5 von 6 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 10 m bis 14.5 m. Rechtsgrundlage ist meist § 7 Abs. 1 der Bau- und Zonenordnung.
Die Gesamthöhe nach IVHB ist der grösste Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion und dem massgebenden Terrain darunter. Sie ist nicht dasselbe wie die kantonale Gebäudehöhe.
| Zone | Gesamthöhe | Fundstelle |
|---|---|---|
| Spezialzone Rigacher Pferdehaltung und Landwirtschaft | ≤ 10 m | Art. 33, S. 28 |
| W I | ≤ 11.5 m | § 7 Abs. 1, S. 9 |
| W II | ≤ 14.5 m | § 7 Abs. 1, S. 9 |
| WA I | ≤ 11.5 m | § 7 Abs. 1, S. 9 |
| WA II | ≤ 14.5 m | § 7 Abs. 1, S. 9 |
Extrahiert aus der BZO Villmergen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Gesamthöhe in Villmergen?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 10 m bis 14.5 m, festgelegt in 5 von 6 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Gesamthöhe in der Bauordnung Villmergen?
Meist in § 7 Abs. 1 der Bau- und Zonenordnung Villmergen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.