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Villmergen

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Masse in Villmergen

Kleiner Grenzabstand in Villmergen

Der kleine Grenzabstand ist in Villmergen in 5 von 6 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 4 m bis 5 m. Rechtsgrundlage ist meist § 7 Abs. 1 der Bau- und Zonenordnung.

Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.

ZoneKleiner GrenzabstandFundstelle
Landwirtschaftszone≥ 4 mArt. 23, S. 19
W I≥ 4 m§ 7 Abs. 1, S. 9
W II≥ 5 m§ 7 Abs. 1, S. 9
WA I≥ 4 m§ 7 Abs. 1, S. 9
WA II≥ 5 m§ 7 Abs. 1, S. 9

Extrahiert aus der BZO Villmergen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Villmergen?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 4 m bis 5 m, festgelegt in 5 von 6 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Villmergen?

Meist in § 7 Abs. 1 der Bau- und Zonenordnung Villmergen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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