Villmergen
Kleiner Grenzabstand in Villmergen
Der kleine Grenzabstand ist in Villmergen in 5 von 6 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 4 m bis 5 m. Rechtsgrundlage ist meist § 7 Abs. 1 der Bau- und Zonenordnung.
Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.
| Zone | Kleiner Grenzabstand | Fundstelle |
|---|---|---|
| Landwirtschaftszone | ≥ 4 m | Art. 23, S. 19 |
| W I | ≥ 4 m | § 7 Abs. 1, S. 9 |
| W II | ≥ 5 m | § 7 Abs. 1, S. 9 |
| WA I | ≥ 4 m | § 7 Abs. 1, S. 9 |
| WA II | ≥ 5 m | § 7 Abs. 1, S. 9 |
Extrahiert aus der BZO Villmergen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Villmergen?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 4 m bis 5 m, festgelegt in 5 von 6 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Villmergen?
Meist in § 7 Abs. 1 der Bau- und Zonenordnung Villmergen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.